Gesetze und Richtlinien zur künstlichen Befruchtung

Für die in der Kinderwunschbehandlung tätigen Ärztinnen und Ärzte gibt es zwei wesentliche Gesetze. Eines davon ist genaugenommen kein richtiges Gesetz, sondern eine Richtlinie, die von der Bundesärztekammer auf der Basis des Embryonenschutzgesetzes entwickelt wurde. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Regelungen, die das Embryonenschutzgesetz vorsieht, sind hier genauere Ausführungen gemacht worden über die erforderliche Qualifikation, die ein Arzt für die Berechtigung zu Kinderwunschbehandlung aufweisen muss. Es ist eine standesrechtliche Regelung, die für den Arzt maßgeblich ist, da das Embryonenschutzgesetz in vollem Umfang berücksichtigt wird.

Das Embryonenschutzgesetz wurde 1990 neu aufgelegt, da insbesondere die ICSI-Methode einen neuen rechtlichen Rahmen erforderlich machte. Dieses Gesetz ist eines der strengsten Europas. Vieles, was in anderen europäischen Ländern erlaubt ist, wurde hier verboten. Die Präimplantationsdiagnostik (=genetische Untersuchung der Embryonen vor der Rückgabe), die Rückgabe von mehr als 3 Embryonen, Einfrieren oder Weiterkultivieren von bereits geteilten Embryonen (=Zweizellern) ist bei uns verboten. Dass ein Paar verheiratet sein muss, ist nicht Bestandteil dieses Gesetzes, jedoch sehen die Richtlinien der Bundesärztekammer dies für eine Behandlung mit Reagenzglasbefruchtung vor.

Außerdem gibt es eine Richtlinie, welche die Voraussetzungen regelt, die für eine Übernahme der Kosten einer Kinderwunsch-Behandlung von ärztlicher Seite und Patienten-Seite erfüllt sein müssen. Auch dies deckt sich im wesentlichen mit den Richtlinien der Bundesärztekammer und dem Embryonenschutzgesetz, was der aufmerksame Leser daran erkennt, dass es viele wesentliche Überschneidungen in diesen Gesetzen/Richtlinien gibt

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.