Spermienspende: Juristen sehen Handlungsbedarf.
Aktuell findet der Deutsche Juristentag in Essen statt. Zu diesem Anlass weisen die Juristen auf einen Handlungsbedarf hin, der vor allem im Zusammenhang mit der Spermienspende besteht. Den sehen Betroffene ja auch schon lange (auch die Spender übrigens) und hier wurde ja auch bereits darauf hingewiesen, dass die aktuelle Gesetzeslage verbesserungswürdig ist. Auch das Gesundheitsministerium sieht Handlungsbedarf.
Wird ein Kind durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten geboren, soll die Elternschaft demjenigen zugeordnet werden, der „mit Zustimmung der Mutter in diese Befruchtung eingewilligt hat.
zitiert die Ärztezeitung die Vorschläge der Juristen. Wobei hier das Problem der Einwilligung zur Spermienspende durch den Partner auch ein Problem sein kann, wie es kürzlich vor Gericht geklärt werden musste.
Schutz des Spenders
Die Juristen fordern, dass Samenspender nicht zu Unterhaltszahlungen gezwungen werden dürfen (auch das ist aktuell nicht sicher auszuschließen), oder gar gerichtlich als Vater festgestellt werden. Auch eine zentrale Datenbank für Samenspenden wird gefordert, das Gesundheitsministerium möchte diesen begrüßenswerten Schritt noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Rechtspolitiker der Union hatten sich bereits für eine Lösung ausgesprochen, bei der auch Unterhalts- und Erbschaftsansprüche ausgeschlossen werden.

Spendermangel ist Folge der aktuellen Regelung
Zumindest wird dies gerade aus Neuseeland berichtet:
Grund [für den Mangel an Spenderspermien] ist ein Gesetz aus dem Jahr 2004. Seitdem ist die Anonymität der Spender aufgehoben, außerdem bekommen sie nur eine minimale Kostenentschädigung. Die Folge: Frauen warten zuweilen bis zu zwei Jahre auf eine Samenspende.
Auch in Deutschland ist diese Tendenz erkennbar, auch wenn neuseeländische Ausmaße noch nicht erreicht werden.
Lesbische Paare Eltern von Beginn an
Die Juristen fordern darüber hinaus auch die sofortige Anerkennung der Partnerin der „Geburtsmutter“ als Elternteil, um die Notwendigkeit einer späteren Adoption zu vermeiden.
Grundsätzlich wäre es sehr erfreulich, wenn sich die Gesetzeslage hier bewegen würde, denn – wie bereits in dem eingangs verlinkten Artikel bereits erwähnt: Handlungsbedarf besteht allemal.
Noch Fragen?
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Eine ernst gemeinte Frage:
Sollten sich Spender und Tochter nach 20Jahren zufällig treffen und verlieben ohne zu wissen, dass sie genetisch verwandt sind…. Muss man diese Art von Inzest nicht vermeiden, in dem man die Spendernamen frei gibt? (Vorallem im europäischen Ausland?)
Im europäischen Ausland ist es inzwischen auch so geregelt, dass die Namen dokumentiert und zugänglich sein müssen. Wie das im einzelnen umgesetzt wird, bleibt den Ländern vorbehalten.
Hauptgrund ist weniger das theoretische Inzestszenario, sondern das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Und auf Aufklärung über seine Entstehung.
Solche Inzest-Phantasien sind völlig überhöht. Außerdem sollte der Spender wissen, dass er einst Spender war. Heute lässt sich genetische Verwandschaft leicht per Test feststellen.
Wie Dr. Breitbach bereits schrieb, wollen viele Spenderkinder gern wissen, von wem sie abstammen. Und sie haben ein Recht darauf, das noch in die Praxis umgesetzt werden muss.
Ich begrüße die Abstimmingsergebnisse zum Thema auf dem Deutschen Juristentag. Das ist noch mal ein deutliches Signal für die Politik, die inzwischen auch ohnehin an dem Thema dran ist.