Patent auf Spermien

so oder ähnlich kommentieren die deutschen Zeitungen den Antrag auf Erstellung eines Patents zur Trennung von Spermien nach Geschlechtschromosomen. Eine amerikanische Firma hat ein Verfahren angemeldet, mit dem die Spermien, welche ein X-Chromosom enthalten, von denen mit einem Y-Chromosom getrennt werden können inclusive des anschließenden Einfrierens der Spermien und deren Lagerung

Die Darstellung des Sachverhalts entgleitet dabei aber oft ins Ungenaue: Greenpeace moniert, dass das Patent Technik und Spermien umfasst – Menschen würden auf eine Ebene mit Verfahren in der Tierzucht gestellt, so die Umweltorganisation. Tatsächlich dürfen menschliche Keimzellen in Europa nicht patentiert werden und in einigen EU-Ländern ist auch die Geschlechtswahl verboten. Niemand aber möchte menschliche Spermien patentieren, auch dieses Patentverfahren zielt nicht darauf ab.

Ob es sinnvoll ist, eine Geschlechtsauswahl zu ermöglichen steht bei der Tierzucht außer Frage. Und Menschen funktionieren in vielerlei Hinsicht wie andere Säugetiere auch. Naheliegend ist es also daher, diese Technik auf die menschlichen Spermien zu übertragen. Die Frage nach dem Sinn der Geschlechtswahl beim Menschen stellt sich natürlich und wurde von der Biomedizin-Konvention des Europarates im Prinzip bereits nachvollziehbar beantwortet: Sie verbietet Geschlechtswahl mit der Ausnahme etwa geschlechtsspezifischer schwerer Erbkrankheiten.

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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