-öÄsterreich: Kosten für IVF steuerlich nicht absetzbar

Und auch nicht für Viagra
So etwas kann nur einem Juristen einfallen:

Die Nichtbehandlung von Erektionsstörungen könne wohl zu mangelndem psychischen Wohlbefinden führen, der Umkehrschluss, dass es ohne sexuelle Betätigung kein Wohlbefinden geben könne, sei jedoch nicht zulässig. Der Steuergesetzgeber sei nicht dazu berufen, soziales Wohlbefinden zu finanzieren.

So begründete der „Unabhängige Finanzsenat“ (entspricht dem deutschen Bundesfinanzhof) in Österreich die steuerliche Absetzbarkeit von Viagra nicht zuzulassen. Der Kläger hat aufgrund eines Diabetes Erektionsstörungen und kann diese mit Viagra gut behandeln und wollte nun Kosten von 3000 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzamt lehnte die steuerliche Abzugsfähigkeit mit dem Argument ab, die Einnahme von Viagra sei keine Heilbehandlung.

Kinderwunschbehandlung in Österreich nicht steuerlich absetzbar

In dem hier zitierten Artikel des österreichischen Steuerberaters Erich Wolf wird auch beklagt, dass der Finanzsenat auch die steuerliche Abzugsfähigkeit bei Kosten generell ablehnt, die einem Paar durch eine künstliche Befruchtung entstanden sind. Und auch hier mit der Begründung, dass eine *ivf* odr *icsi* keine Heilbehandlung sei. In dem Artikel wird die deutsche Rechtsprechung als Vorbild gelobt, jedoch auch mit dem berechtigten Hinweis, dass deutsche Paare einer Entscheidung vom letzten Jahr zufolge die Kosten nur dann von der Steuer absetzen können, wenn sie verheiratet sind.

Gerade bei den Kosten für die künstliche Befruchtung zeigt sich, dass die engherzige traditionelle Auffassung von „Heilbehandlung“ überholt ist. Die „Kinderwunschbehandlung“ liegt nämlich auch im gesellschaftspolitischen Interesse, und stellt nicht bloß ein Privatinteresse einzelner Steuerzahler dar.

meint Wolf. Genauso sollte aber auch die traditionelle Auffassung darüber, was für „das Kind“ die beste Lebensform der Eltern sei, von juristischer Seite überdacht werden, wenn man Urteilsbegründung des deutschen Bundesfinanzhofs liest, mit der die steuerliche Absetzbarkeit bei einer *ivf* mit der Begründung abgelehnt wurde, dass das Paar nicht verheiratet sei:

Bei der Entscheidung sei auch die in der Gesellschaft vorherrschende Auffassung zu berücksichtigen, dass das Wohl des Kindes in einer Ehe eher gewährleistet sei als in einer festen Partnerschaft.

[Via: Wiener Zeitung]

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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Kommentar

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1 Kommentar
  1. Reaba schreibt

    Der ganze Themenkomplex wär doch wirklich mal ein nettes Thema für ein Referendum (wie es in fast allen europäischen Ländern geht und gemacht wird….ob in Ö zulässig: keine Ahnung. In D geht es jedenfalls nicht.)

    Zu dem Viagra ist mir nur folgendes eingefallen: hätten die alten Römer nicht nur Brot und Spiele, sondern auch schon Viagra gehabt….wer weiß, vielleicht wären wir heute alle Bürger des xten römischen Senates ;-).