Experten raten zu Massnahmen gegen IVF-Betrüger

Im Rahmen des Eshre-Kongresses in Prag berichtete Dr Luca Sabatini vom St Bartholomew’s Hospital in London, dass er in seiner Klinik ein Paar davon abhalten konnte, eine IVF-Behandlung unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu erschleichen. Die Patientin hatte seit Beginn der Behandlung den Partner gewechselt, dies ihm gegenüber jedoch nicht angegeben.

In diesem Fall waren die Gründe finanzieller Natur, da die Patientin sich auf diese Art die Kostenübernahme des Nationalen Gesundheitssystems erhalten wollte. Sabatini fügte hinzu, dass aber auch persönliche Gründe hinter solchen Betrugsversuchen stecken könnte.

Er fügte hinzu, dass dies kein Einzelfall gewesen sei und auch andere Kliniken berichteten über Missbrauchsversuche. In einer von ihm durchgeführten Umfrage teilten 37% der Kliniken, dass auch bei ihnen schon der Verdacht bestanden habe Betrugsversuchen aufgesessen zu sein, oder solche sogar festgestellt werden konnten. Neben dem Partnerwechsel bei laufender Therapie wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die abgegebenen Spermienproben nicht vom Partner sondern von einem Spender stammen oder das Alter falsch angegeben wird.

Es handelt sich dabei sicherlich um Einzelfälle, jedoch schlug Dabatini vor, Patienten mit einem Ausweis zu versehen oder ein Bild der behandelten Personen der Patientenakte hinzuzufügen. Eine Vorschlag, der von Professor Paul Devroey, dem Vorsitzenden der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) unterstützt wird. In Deutschland besteht zwar die Möglichkeit der Identifikation über die Versichertenkarte, aber diese kann man sich natürlich auch von einer anderen Person ausleihen.

Auch in Deutschland könnte man sich Betrugsversuche vorstellen

Ein Paar, welches bereits mehrere IVF-Behandlungen hinter sich hat, leiht sich z. B. von Freunden die Versichertenkarte und kann sich damit in einem anderen Zentrum weiteren Behandlungen auf Kosten der Krankenkasse unterziehen. Auch der Partnerwechsel ist theoretisch möglich. Wenn sich ein Paar nach einer längeren Therapiepause erneut vorstellt, dann wird nicht zwangsläufig der Partner als „neu“ erkannt. Ist die Frau weiterhin mit dem ursprünglichen Partner verheiratet, dann ist dieser dann sogar unterhaltspflichtig.

Und da sieht man auch den eigentlichen Hintergrund dafür, weshalb in Deutschland die Kostenpläne für IVF, ICSI und Insemination erstellt werden müssen. Früher konnte ein Paar die Klinik und die Krankenkasse wechseln und dann weitere Behandlungen auf Kosten der Kasse erschleichen. Weder Arzt noch Krankenkasse fiel dies auf.

Verhindern kann man solche Machenschaften nie sicher und es ist die Frage, ob man das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch strenge Abwehrmaßnahmen nicht über Gebühr strapaziert.

Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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17 Kommentare
  1. reaba schreibt

    Die ganze Diskussion um diese Arten des Mißbrauchs zeigt doch nur, wie sinnvoll es wäre, reproduktive Maßnahmen bei den Individualrechten der Frau anzusiedeln (ähnlich wie auch die Entscheidung zur Abtreibung keiner partnerschaftlichen Zustimmung bedarf und im Prinzip das selbe Thema umfasst: den selbstgewählten Zustand des individuellen Uterus). Wäre es der Frau selbst überlassen, schwanger zu werden wann, wie und von wem sie will….würde vielleicht am Ende sogar wirklich die SS-Quoten verbessern oder dem Wunsch von Berufstätigkeit, Unabhängigkeit etc. entgegenkommen, weil die Beziehungsarbeit (Partnersuche und Partnerarbeit im Sinne von Motivation des Mannes zur Zeugung) reduziert wäre.
    Dazu bedürfte es jedoch eines unverkrampfteren Nebeneinanders von verschiedenen Familien- und Lebenskonzepten…und natürlich einer konsequenten Neuausrichtung der derzeitigen Gesetzteslage in Deutschland. Man vergäbe sich doch nichts, wäre HI unkomplizierter anwendbar oder würde man einfach akzeptieren, wen frau da gerade als Partner mit in die Reproklinik bringt…oder?
    Ehe und Familie könnte doch auch weiterhin das erklärte Optimum bei der staatlichen Förderung sein…nur nicht länger auf Kosten der Menschen, die das nicht realisieren können.

  2. loeni schreibt

    Das könnte man dann machen, wenn das Individualrecht sich auch auf den Unterhalt der Kinder erstreckt. Das ist nicht der Fall. Der Ehemann ist unterhaltspflichtig undabhängig davon, ob er zur Zeugung des Kindes etwas beitrug

  3. Suse schreibt

    hat der Ehemann ein Problem damit, sollte das vorher abzuklären sein. Bei Ado gehts doch auch.

  4. Suse schreibt

    P.S.
    ich kann die "Betrüger" verstehen. Wenn man verzweifelt ist…
    warum nicht Mittel und wege suchen. Unsere Großkopfeten machen es uns in allen lebenslagen doch vor.

  5. loeni schreibt

    das ist nur dann abzuklären, wenn beide damit einverstanden sind. wenn die Frau aber mit ihrem neuen Lover ins IVF-Zentrum geht und der Mann trotzdem unterhaltspflichtig ist, dann hilft alles Abklären nichts. Die Frau muss auch wollen, dass es abgeklärt wird.

  6. Suse schreibt

    ich muß gestehen, ich halte von der unterhaltsgeschichte sowieso nicht viel. Im schlimmsten Falle ist man jahrelang damit beschäftigt, seine ansprüche und die der Kind/er als private Angelegenheit durchsetzen zu müssen.
    es gibt ausreichend SChlupfwinkel für einen zahlungsunwilligen.
    die nächste Generation ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. keine Privatangelegenheit, will man uns Merkel und so weiter glauben (und denne, die faseln, daß die "Weißen" aussterben – mir egal, 50 Prozent meiner nachkommen sind Nichtweiße) machen wollen.

    aber damit bin ich vermutlich meiner Zeit zu weit zurück (Literaturtip M. Mead) oder zu weit voraus, je nachdem.

    im Beispielfall muß das Männlein nur schnell handeln und seine Zustimmung zurückziehen. Ohne die iss eh Schluß.

  7. loeni schreibt

    Grr, es geht um den Fall, wo der Ehemann

    1. nicht zugestimmt hat
    2. Die Frau sich mit einem anderen Partner per IVF oder was auch immer behandeln lässt
    3. Der Ehemann dafür dann aber unterhaltspflichtig ist.

    Und soviele Schlupfwinkel gibt es nicht, wenn man noch verheiratet ist.

    Jetzt verstanden?

  8. Suse schreibt

    Verstanden schon.
    aber im leben gibt es so viel Ungerechtigkeit, daß ich mir darüber wenig den kopf zerbreche. Der Mann hat dann auch ein Recht auf Umgang.

    Wenn ich bedenke, wie viele Kinder geboren werden, deren Leiblichen Väter (und mitunter auch Mütter) kein Interesse bis heftige Abneigung hegen….

    ohne Zustimmung des Ehemannes geht meines Wissens aber nichts. DAS solltest Du mir vielleicht erklären (oder Quelle durchreichen)

    Grüßle
    S.

  9. E. Breitbach schreibt

    @ Suse

    ich habe auch den Eindruck, dass Sie es nicht verstehen möchten. Die Quelle steht am Anfang dieses lustigen Threads. Mit ein wenig krimineller Energie ist alles möglich. Der aktuelle Ehepartner kann in einem solchen Fall lediglich versuchen, den behandelnden Arzt für die Unterhaltszahlungen haftbar zu machen.

    Und wir reden hier nicht über Ungerechtigkeit, sondern um kriminelle Betrugsversuche mit theoretisch erheblichen finanziellen Auswirkungen. Von persönlichen mal ganz abgesehen.

    Nochmal langsam zum Mitdenken:

    Frau Müller und Herr Müller stellen sich in einem Kinderwunsch-Zentrum vor und beginnen eine Behandlung. nach zwei jahren lassen sie es dann gut sein und Frau Müller lernt den Herrn Meier kennen. Und geht mit diesem zum Kinderwunsch-Zentrum und wird erfolgreich behandelt. Da Herr Meier privat versichert ist gibt es keine Versichertenkarte und es fällt nicht auf, dass er nicht der Herr Müller ist.

    In diesem Szenario ist es völlig wurscht, ob der Ehemann zustimmen würde. Er wird schlicht und einfach überhaupt nicht gefragt.

  10. Rebella schreibt

    So werden Kinderwunschpaare kriminalisiert. Ich sehe es wie Suse. Wenn die Regierung einfach mal respektieren würde, dass Paare sich Kinder wünschen, auch dann, wenn einer von beiden unfruchtbar ist, dann könnte man solche Fälle ausschließen.

    Ich denke, um solche Fälle, wie hier zwischen Müller und Meier beschrieben, wo Müller dann auch noch Unterhalt zahlen muß, geht es weniger. Im Falle, dass die Leute fruchtbar wären, hätte meier dem Müller auch ohne IVF sein Kuckucksei ins Nest gelegt.

    Interessanter ist doch die Möglichkeit für solche Paare, die ihre 3 Versuche schon weg haben oder für solche, wo eben ein Spender hinzugezogen werden muß. Ich hatte solche Phantasien auch schon, fand sie dann für mich aber nicht praktikabel. Wenn ich einen vertrauten privaten Spender gehabt hätte, hätte ich keine Skrupel gehabt, mit dem anstelle meines Mannes in der Praxis aufzutauchen. Ich sehe einfach, dass ich auch finanziell betrachtet, das gleiche Recht habe, alles zu versuchen, um ein Kind zu bekommen, wie andere Paare auch. Und wenn der Staat es so will, dass ich es auf diese Tour machen muß, bitte.

    Die ganzen Jahre, wo ich jetzt im Forum bin, habe ich übrigens gerade mal 2 oder 3 mal von solchen Phantasien gelesen. In die Tat umgesetzt hat sie bisher keiner von denen …

  11. E. Breitbach schreibt

    @ Rebella,

    ich habe auch manchmal die Phantasie, in eine Bank einzubrechen. gebe ich dieser Phantasie nach, dann ist das kriminell. Ich mag mich darüber aufregen, dass auf der Bank nur das Geld reicher Leute liegt und ich so arm bin. Dann bin ich nicht kriminell und die anderen sind schuld?

    das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis, das ist Selbsjustiz in dem Sinne, dass man sein sich das recht so hindreht, wie man es gerade braucht.

    Das recht nicht immer gerecht ist, steht ausser Frage, aber das ist keine Basis für eine Absolution der Kriminalität.

    Das ist keine Kriminalisierung der Kinderwunschpaare. Wenn sie den Arzt und/oder die Versicherung hintergehen, dann sind sie kriminell und nicht kriminalisiert.

  12. reaba schreibt

    @loeni

    ich verstehe was du meinst…liegt widerum an einem höchst unsinnigen gesetz: nur mit zustimmung der mutter darf die vaterschaft genetisch nachgewiesen werden…eine entscheidung, die vermeindlich das individualrecht es kindes schützen soll – völliger unsinn, wie ich finde, denn ist das kind einmal gezeugt und geboren kann eine beteiligung des leiblichen vaters nicht mehr wegdiskutiert werden (auch nicht wegverordnet durch unkenntnis). es bräuchte gesetze, die eine beziehung dazu in die lage versetzen schon vorab, also vor der geburt bestimmte rechte und plichten auszuschließen…dann würden sich die bisherigen probleme mit unterhalt etc. auch leichter lösen lassen.

  13. Suse schreibt

    sorrsay, hab ein paar blaue Buchstaben leider nicht ganz für voll gehalten.
    über Kriminalität könnte man streiten, und darüber was kriminell ist (ist kulturell verschieden und auch immer in der Entwicklung… vielleicht sollte man die Jahreszahl der Gültigkeit mit angeben)
    ich entsinne mich, vor 1969 konnte eine Frau kein Sorgerecht über ihre kinder erhalten und somit ausüben. ist noch nicht lange her.
    (nur mal als Beispiel)

    es ist ne Frage des Focus – was betrachtet man als relevant.

    Sich eine medizinische Behandlung ohne Zahlungswillen zu erschleichen ist auch Betrug. nur unter Umständen auch nachvollziehbar.

    ich denke, moralische Entrüstung hat hier wohl eine andere Quelle.
    nix für ungut.

    icke kenne den Erzeuger meines Jüngsten nicht mal, ist prinzipiell auch irrelevant. ICh würde nur gern, ihm zuliebe, denn ihn interessiert es gewiß, wenigstens ein Bild haben.
    ist kaum möglich, was ich bedaure.

  14. Suse schreibt

    hm, blaue Buchstaben waren nur ne Erklärung der IFV.

    kann man den Originaltext der englischen Quelle irgendwo finden?

  15. Suse schreibt

    PPS.
    ich bin (in gewissen Grenzen) Verfechter der Selbstjustiz (merkt man das?) hilft überleben.
    biologisch sinnvoll (Hassenstein, 10 Quellen der Aggression, "Verhaltenspsychologie des Kindes")

    ick schäme mich nicht mal deswegen. (moralischer Defekt vermutlich)

  16. E. Breitbach schreibt

    Es war ein Vortrag des Kollegen. Es gibt keinen Originaltext. Ich sehe jetzt irgendwie auch nicht den Sinn.

    Die Frage nach einem Originaltext ist übrigens ein gerne verwendetes Totschlagargument in der wissenschaftlichen Diskussion. "Wo hast du denn das gelesen? schick mir mal den Originaltext, dann reden wir weiter und bis dahin habe ich recht"

    Das gilt übrigens auch für das Zitieren von Quellen: "Ich nenne jetzt mal eine Quelle, erkläre aber möglichst wenig dazu, stütze aber meine Argumentation auf den für andere selbstverständlich unbekannten Inhalt der Quelle. Lest das erst mal und dann reden wir weiter. Bis dahin habe ich recht"

  17. Suse schreibt

    oops. so habe ich es noch nicht gesehen. In meiner wissenschaftlichen Welt gelten Quellen als Chance, mal nachzugucken, ob die Interpretation zu sehr vom Original abweicht und noch andere Informationen gegeben sind.

    man kann mit entsprechender Zitierweise auch das Gegenteil zitieren von dem, was original enthalten war (soll nicht heißen, daß es hier so sei)

    Hassenstein.
    Aggression aus:
    Selbstverteidigung
    Jungenverteidigung
    territorial
    Frustration
    Soziale Exploration
    Gruppenaggression
    Hunger (Fleischfresser gegen Beute, alle gegen Konkurrenten)
    sexuelle Rivalität (interessantes Thema!)
    Kampf im Spiel
    Angst bei Ausweglosigkeit (auch sehr interessant)

    nur beim Menschen:
    aus Gehorsam
    aus Nachahmung
    aus kalter Berechnung (Instrumentalisierung) -> hier würde ich moralische Aggressionen mit einordnen

    in seiner neuesten Auflage S.286

    sehr empfehlenswertes Buch (auch gerade wenn man Nachwuchs wünscht – da er ein großes Kapitel über biologisch sinnvolles Verhalten des Säuglings schreibt, manches hat sich ja auch so schon rumgesprochen)

    Zitat ersetzt nicht das Lesen des Buches (steht noch viel mehr drin)

    mit Hassenstein stimme ich jedoch nicht in JEDER aussage überein – hab mit ihm persönlich oft und leidenschaftlich gestritten (er ist ein kluger älterer Herr und dem durchaus zugänglich), denn er ist noch auf dieser Schiene, Rollenverhalten mit biologischer Notwendigkeit zu verwechseln (verständlich, wenn man bedenkt, welcher Jahrgang er ist)

    ich hoffe, ich war hier nicht zu sehr off topic, ich dachte, ich sei direkt aufgefordert worden.

    Das Wort "mal" gehört in der qualitativen psychologischen Auswertung von sprache zu den "hedges" und deutet immer darauf hin, daß man sich eine Rückzugslücke läßt, in Form einer Abschwächung.

    mit freundlichen Grüßen
    S.