Forenbetreiber als Störer: Urteil des BGH
Wer sich fragt, warum in unserem Forum Konflikte schon im Entstehen aktiv unterbunden werden, dem sei gesagt, dass neben einer daraus resultierenden besseren Stimmung im Forum auch handfesten juristische Konsquenzen aus dem Wege gegangen werden kann.
Heute veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Grundsatzurteil, in dem Betreiber von Internetforen deutlich stärker in die Pflicht genommen werden, als dies bislang der Fall war.
Im dem heute verhandelten Fall (Az. VI ZR 101/06) ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Forenbetrieber und einem Verein gegen Kinderpornografie im Internet. Ein User warf in einem Forum den Mitgliedern des Vereins Pädophilie vor. Die Organisation sei ein Deckmantel, unter dem man sich im Dreck suhle, hieß es in einem Forenbeitrag. Ein weiterer ähnlicher Beitrag erschien ebenfalls unter Pseudonym. Bei einem kannte der beleidigte Vereinsvorstand den Verfasser der Schmähkritik, den Autor des zweiten Beitrags kannte er jedoch nicht.
Nun kommt eigentlich das Spannende An dem heutigen Fall: Der Beleidigte verklagte nicht den Autor des Schmähbeitrags, der ihm namentlich bekannt war, sondern den Betreiber des Forums, der den Beitrag nicht nach Kenntnisnahme gelöscht hatte.
Der Forenbetreiber stellte in seinem Internetforum lediglich klar, dass er sich inhaltlich von dem Vorwurf distanziere, dass es sich um einen Tarnverein handele. Für den Inhalt der Beiträge sah er jedoch keine eigene Verantwortlichkeit.
Vorinstanzlich (OLG Düsseldorf) war eine mildere Rechtsauslegung zum Tragen gekommen: Wenn der Betreiber die Identität des Beleidigers bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen, hatte das Gericht entschieden. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern.
Eine Änderung der gängigen Rechtspraxis ergibt sich daraus nicht, denn im sogenannten Heise-Urteil des Landgerichts Hamburg wird sogar verlangt, das die Einträge im Forum vor der Veröffentlichung zu prüfen seien. Im heutigen Urteil wird darauf nicht eingegangen, es bleibt abzuwarten, ob in der Urteilsbegründung auch darauf bezug genommen wird.
In Amerika ist es noch schlimmer: da kann man sogar in den Knast kommen, wenn man andere Personen in einem Forum ärgert
Also: Lieb sein, nicht ärgern und don´t feed the trolls
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
huch, und das war alles noch bei uns im Dorf!
Das war ein ganz schönes Trara bei uns !