Reproduktionsmediziner fordern neues Fortpflanzungsgesetz
Angesichts wachsender Kinderlosigkeit in Deutschland müssen die Behandlungsmöglichkeiten für Paare mit Kinderwunsch nach Ansicht von Ärzten verbessert werden.
‚Das heutige Embryonenschutzgesetz ist von 1991. Es muss endlich dem medizinischen Fortschritt angepasst werden‘, forderte Prof. Klaus Diedrich (Lübeck), Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, in einem dpa-Gespräch. Eine Expertengruppe aus Medizinern, Juristen, Psychologen und Ethikern legte dazu am Dienstag in Berlin ein Positionspapier vor.
2002 seien mehr als 20 000 Kinder nach so genannter assistierter Reproduktion zur Welt gekommen. Das seit Januar 2004 geltende Gesundheitsmodernisierungsgesetz habe diese Zahl halbiert. ‚Seitdem müssen die Eltern die Hälfte der Behandlungs- und Medikamentenkosten selber tragen. Das sind 1500 bis 1800 Euro monatlich‘, kritisiert Diedrich.
Außerdem sei die In-Vitro-Fertilisation in Deutschland nicht mehr auf dem neuesten Stand. ‚Wir müssen Frauen derzeit alle drei befruchteten Eizellen einpflanzen – auch wenn abzusehen ist, dass daraus keine erfolgreiche Schwangerschaft wird.‘ Erfolg versprechender sei es, vorher mehr als drei Eizellen zu befruchten und davon nur den sich am besten entwickelnden Embryo einzupflanzen. ‚Das verhindert auch komplizierte Mehrlingsschwangerschaften, bei denen die Gefahr besteht, das ein Fetus sich nicht entwickelt, abgetrieben werden muss oder alle Kinder viel zu früh geboren werden.‘
Zentrale Punkte des Positionspapiers für ein neues Fortpflanzungsgesetz seien deshalb die Verbesserung der Schwangerschaftsquote und Verminderung der Mehrlingsrate. Außerdem solle die Möglichkeit zur Kryokonservierung der Embryonen und zur Untersuchung des Polkörpers der unbefruchteten Eizelle zugelassen werden. Eine Aufsichtsbehörde müsse das Verfahren überwachen. Auch die Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik ist im Entwurf vorgesehen – allerdings nur unter sehr strengen Auflagen.
Für Diedrich ist eine Anpassung des Gesetzes überfällig: ‚Bereits jetzt entwickelt sich ein Fortpflanzungsmedizintourismus, der beschämend ist für ein hochzivilisiertes Land wie Deutschland.‘
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Schöne Initiative der Repromediziner….und auch längst überfällig.
Vielleicht ein wenig zögerlich was diesen Aspekt betrifft:
Zitat:"Auch die Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik ist im Entwurf vorgesehen – allerdings nur unter sehr strengen Auflagen."
Hier sollte man sich bei der Zulassung an der "Indikationsliste" für med.-indizierte (Spät-)Aborte orientieren. Mit viel Geschick und Mühe eine SS durch KB zu stande zu bringen um dann – weil PID nicht gemacht wurde/werden durfte – bei entsprechnder Behinderung einen Abort einzuleiten ist einfach nur unmenschlich.
LG Reaba
naja, man kann dem Kollegen Diedrich da keine zögerliche Vorgehensweise vorwerfen. Die PID in Deutschland fordert er schon seit 10 Jahren, wenn ich das richtig verfolge. Ansonsten völlig d´accord.
Ich habe gestern die Informationsveranstaltung des DGGG besucht, in deren Mittelpunkt die Forderung nach einem Fortpflanzungsmedizingesetz stand.
Mehr dazu hier: http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?p=1308934#1308934
Ein FAZ Artikel mit dem provokanten Titel " Embryonen im Überschuß " berichtet auch zum Thema.
Hier der Link
Ob die Leser die Verlogenheit des Eschg tatsächlich verstehen, mit der sich die deutschen Bioethik-Entscheider als moralisch besser gegenüber dem Ausland rühmen, Dank rechtzeitiger Kryokonservierung? :
" Erstmals entstünden in Deutschland „überzählige Embryonen†in größerer Zahl. Zwar wurden bisher mehr als drei Eizellen pro Zyklus befruchtet, doch hat man ihre Entwicklung sofort durch Einfrieren angehalten, bevor die Chromosomen von Ei- und Samenzelle ein neues, individuelles Genom bilden. Diese als Reserve dienenden „Vorkernstadien†gelten laut Gesetz nicht als Embryonen."
und es heisst dort neudeutsch: " Einzel-Embryo-Transfer" 🙂