Sterilisation schließt Kostenübernahme nicht immer aus
Wenn sich eine Person durch eine Sterilisation unfruchtbar machen lässt, dann besteht gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses kein Anspruch mehr auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Regelung folgen auch die privaten Krankenkassen. Das erscheint ja grundsätzlich auch nachvollziehbar und sinnvoll. Jemand, der keine Kinder mehr möchte und sich dies anders überlegt, sollte die Kosten dafür selbst tragen.
Meist neue Partnerschaft
Diese Auffassung trägt aber den Unwägbarkeiten des Lebens nur unzureichend Rechnung. Denn wenn man mit einer Partnerin ein Kind hat und kein weiteres mehr möchte, dann kann es Jahre später dann doch durchaus der Fall sein. Aber darum ging es in einem aktuellen Gerichtsurteil des Landgerichts München nicht. Ein Mann hatte sich nach Geburt eines Kindes in erster Ehe sterilisieren lassen und nun mit neuier Partnerin auch einen neuen Kinderwunsch- Dazu wurde eine operative Spermienentnahme (TESE) notwendig, gefolgt von einer ICSI-Behandlung. Aufgrund der Sterilisation in der Vorgeschichte wurden die Kosten weder von der Krankenkasse der Frau noch des Mannes übernommen.
Die Frau hatte jedoch auch eine Sterilitätsursache
Nun hatte aber auch die (ebenfalls privat versicherte) neue Lebensgefährten ebenfalls eine Hormonstörung, die nur mit Hilfe einer IVF zu behandeln ist. Die Frau forderte daher von ihrer Versicherung die Kostenübernahme der IVF-Behandlung ohne die Kosten der ICSI, da diese für sie unabhängig von der Sterilisation des Mannes notwendig war, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Zumindest für die Privaten Versicherer ist also die Kostenübernahme nicht pauschal auszuschließen, wenn einer der beiden Partner sterilisiert ist
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.