

Drei Vorstände des „Netzwerk Embryonenspende“ mussten sich vor dem Amtsgericht Dillingen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz verantworten. Und wurden freigesprochen.
„Netzwerk Embyronenspende“ ist ein gemeinnütziger Verein von Reproduktionsmedizinern aus Bayern und Baden-Württemberg, die überschüssige Embryonen, die von den ursprünglichen Besitzern zur Spende freigegeben wurden, an Paare mit Kinderwunsch vermitteln.
[bs-quote quote=“Die Embryonen stammen von erfolgreich behandelten Kinderwunschpaaren mit inzwischen abgeschlossener Familienplanung. Sie sind eingefroren worden und werden von diesen Paaren nicht mehr benötigt. Um diesen Paaren einen Ausweg aus dem Dilemma zu ermöglichen, die eingefrorenen Embryonen entweder weiter und auf Dauer eingefroren zu lassen oder aber zu vernichten, möchte der Verein ein Verfahren anbieten, mit dem die eingefrorenen Embryonen für andere Kinderwunschpaare freigegeben werden können.
Die Freigabe durch das Spenderpaar erfolgt nach entsprechender Aufklärung durch den behandelnden Arzt auf der Grundlage eines schriftlichen Einverständnisses gemäß den rechtlichen Vorgaben. Das Spenderpaar verzichtet auf einen Anspruch der Herausgabe der Daten des nach dem Transfer geborenen Kindes. Die Freigabe erfolgt ohne jegliche materielle Gegenleistung.
Die Staatsanwaltschaft vertrat nun die Auffassung, dass die überzähligen Embryonen zum Zwecke der Weitervermittlung erzeugt wurden, es sich also um einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz handelt. Die Idee der Staatsanwaltschaft ist/war, dass jede Befruchtung von Eizellen, die zu einem Überschuss führt, per se eine „unzulässige Befruchtung von Eizellen“ ist.
Der Freispruch erfolgte nun, das die Formulierungen im inzwischen fast 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetz unklar sind. Wann eine Eizelle befruchtet ist, oder vielmehr, welchen Zeitpunkt der Eizellentwicklung der Gesetzesgeber diesen Zustand als gegeben ansieht, bleibt unklar.
Letztlich sind es diese – in diesem Fall erfreulichen – Unzulänglichkeiten des Gesetzes, welche den Freispruch ermöglichten. Zumal sich die Beklagten sehr ausführlich haben juristisch beraten lassen, bevor sie das Netzwerk gründeten. Die Embryonenspende wird auch weiterhin möglich sein, wenngleich eine Revision des Urteils zugelassen ist.
Details zum dem Urteil auf „Legal Tribune Online“ und im „Deutschen Ärzteblatt„.
Foto: Justitia von dierk schaefer (Ausschnitt verändert)
Noch Fragen?
Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.
Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Das lese ich gern. – Somit haben diejenigen, die das Netzwerk Embryonenspende angezeigt haben, mal wieder das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollten. Beabsichtigt war, die Embryonenspende nach Möglichkeit generell oder zumindest teilweise zu verhindern. – Erreicht wurde mehr Rechtssicherheit für die Personen, die an der Umsetzung der Embryonenspende beteiligt sind und damit eher ein vergrößerter Umfang von Embryonenspenden. 🙂
Das heißt, zukünftig wird es noch ein paar mehr Familien geben, die dank Embryonenspende Familie geworden sind. Ein Glück für alle Beteiligten!
Allerdings ist es nach dem o.g. Urteil nun leider nicht mehr möglich, dass PN Stadien gespendet werden können. Das ist außerordentlich zu bedauern, denn die ohnehin recht lange Wartezeit hat sich damit noch einmal verlängert.
Siehe dazu auch hier: https://www.netzwerk-embryonenspende.de/aktuell/Wunscheltern-Wartezeiten.pdf
Aus Sicht der Spendenwilligen kann das ebenfalls sehr bedauertlich sein, denn es gibt Wunscheltern, die auch ihren eingefrorenen PN Stadien, die sie leider nicht mehr austragen können, unbedingt ein Leben ermöglichen wollen.