Eizellspende wird von Kassen nicht übernommen
Das war natürlich auch nicht anders zu erwarten, aber meines Wissens noch nie so weit juristisch ausgefochten worden.
Eine 32jähirgen Frau mit vorzeitigen Wechseljahren unterzog sich in Spanien einer Behandlung mittels Eizellspende, da ihre Eierstöcke keine eigenen Eizellen mehr produzierten. Die Rechnung für die Behandlungskosten in Höhe von mehr als 7.000 Euro reichte die Frau ihrem Krankenversicherer ein. Bei diesem hatte sie eine stationäre Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.
Doch der Krankenversicherer lehnte eine Kostenerstattung mit Hinweis auf § 134 BGB ab. Nach Ansicht des Versicherers besteht nämlich keine Erstattungspflicht für Behandlungsmethoden, die nach deutschem Recht verboten sind.
Dem stimmte das Gericht zu und wies die Klage der Frau gegen ihren Versicherer als unbegründet ab. Nach Ansicht der Richter waren die Forderungen der Klägerin aber auch aus einem anderen Grunde abzulehnen. Denn bei dem in Spanien durchgeführten Eingriff hat es sich um keine Heilbehandlung gehandelt, für die ein Krankenversicherer einzustehen hat.
Die Krankheit der Klägerin, keine eigenen Eizellen produzieren zu können, wurde nämlich durch den Eingriff nicht geheilt oder gelindert. Es wurde vielmehr nur der Wunsch nach einem Kind erfüllt, der auf der Kinderlosigkeit der Klägerin gründet. Dies aber stellt keine Krankheit dar – so das Gericht.
Landgericht Köln mit Urteil vom 4. Juli 2007(Az.: 23 O 347/06)
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Ist Sterilität nun eine Krankheit oder nicht – das sollte mal abschließend geklärt werden… 🙁
Die WHO ist da ja recht eindeutig.
Die WHO spricht aber nicht Recht in deutschen Landgerichten. Vermutlich wird man das nicht abschließend klären können, selbst nicht juristisch in Deutschland. Bei der ICSI wird die eigentliche Erkrankung ja auch nicht behandelt, sondern nur durch eine spezielle Therapie "gelindert".
teoretische überlegung jetzt:
was ist wenn frau/mann mit kiwu vor der elternschaft behandlungsbedürftig depressiv war und nach "behandlungserfolg" 😉 nicht mehr?
oder wenn frau vorher endo hatte und nach schwangerschaft nicht mehr?
zutiefst menschenverachtende haltung eigentlich die diese deutschen landgerichte da haben 🙁
wie wird man eigentlich zum richter an einem landgericht?
ernennen einen da nicht die jeweilig regierenden parteien zu?
dann würde es mich zumindest nicht zu sehr wundern, wie solche urteile zu stande kommen..
..ein "h" für die "theorie"…grausam manchmal… 🙂
und groß schreibt man sie eigentlich auch noch, die Theorie 😛
nach dieser Logik dürfte es auch keine Palliativmedizin geben (Problem wird nicht behoben, nur schmerz gelindert -> Symptom) oder sagen wir, Zahnersatz (Problem wird nicht behoben, neue Zähne wachsen einem dadurch eher nicht). Wie es der Name schon sagt, reiner Ersatz.
eizellspende ist auch "Ersatz" für fehlende eigene…
oder seh ich das falsch?
🙂 … das mit dem groß/klein schreiben finde ich einfach nur mega lästig. schreibe mindestens soviel auf englisch wie auf deutsch, da verliert sich das mit der feststelltaste einfach 😉
@ Suse: Das ist sicherlich richtig, aber auch hier gibt e ja gesundheitsmedizinisch Einschränkungen im Hinblick auf den Zahnersatz.
@ Reaba: Sie sollen auch nicht die FESTSTELLTASTE nehmen. Shift reicht völlig 😉
..nää..fingernägelgefährdend das ganze überflüssige getippe 🙂
stimmt, mit "gemachten" Nägeln ist das wohl eher schwierig. Ich schließe daraus, dass diejenigen, die durchgehend klein schreiben, entweder faul sind oder gemachte Nägel haben oder beides 😀
Wieder was gelernt 😛
🙂 ..falsch…määp…leider lassen erhöhte HCYlevel auch die nägel nicht unbeeinträchtigt; mit der faulheit liegen sie aber trotzdem richtig..oder ist es nur eine weitere form zivelen ungehorsams?…ab heute gilt die rechtschreibdeform 😉