Eingefrorene Eizellen gehören beiden Partnern

Das gilt für die guten, aber auch für die schlechten Zeiten. Stellt der Mann seine Spermien für eine Befruchtung zur Verfügung, dann hat er anschließend keine Verfügungsgewalt mehr über das entstandene „Produkt“, argumentierte eine 43-jährige Klägerin gegen ihren Exfreund. Dieser hatte sich 2015 nach einvernehmlicher Durchführung einer IVF dagegen entschlossen, die befruchteten Eizellen in die Gebärmutter seiner Partnerin einpflanzen zu lassen.

Die Frau forderte nun die Herausgabe der zwei verbliebenen Eizellen (die im Vorkernstadium eingefroren wurden), um damit eine Schwangerschaft anzustreben. „Nach der einvernehmlichen Befruchtung der Eizelle mit seinem Samen habe ihr Ex keinen Einfluss mehr, so die Frau. Wäre die Befruchtung auf natürlichem Wege zustande gekommen, hätte er auch nicht mehr zurückziehen können. „Dem Persönlichkeitsrecht der Frau ist eindeutig der Vorzug zu geben“, argumentierte ihr Anwalt. berichtet der Bonner Generalanzeiger.
Foto von Manu_H

Mann hat auch nach der Befruchtung noch Mitspracherecht

Während es ohne die künstliche Befruchtung in der Tat so ist, dass der Mann keinen direkten Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf der Schwangerschaft hat, stellt sich dies bei befruchteten Eizellen dann doch anders dar. Nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention habe ein Mann das Recht, die Zustimmung zur weiteren Konservierung und späterer In-Vitro-Fertilisation zu widerrufen. Die Eizellen müssen daher vernichtet werden, argumentierte der Richter.

AZ: Landgericht Bonn 1 O 42/16

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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3 Kommentare
  1. Nauka schreibt

    Die Überschrift ist doch recht irreführend.

  2. Elmar Breitbach schreibt

    Sie besagt genau das, was auch in Urteilsbegründung genannt wird: Die Eizellen gehören nicht der Frau alleine, sondern beiden Partnern gemeinsam. Und nur gemeinsam.

  3. […] Deutschland ist eine ähnliche Situation (hier wollte eine Frau die Eizellen selbst austragen) vor Gericht entschieden worden: Entzieht einer der beiden Partner seine Zustimmung, dann dürfen diese nicht weiter verwendet […]