Beihilfe muss künstliche Befruchtung nur bis 40 zahlen

So entschied es das Braunschweiger Verwaltungsgericht. Private Krankenkassen sind unabhängig vom Alter der Frau gehalten, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft mind. 15% beträgt. Gesetzliche Krankenkassen und auch die Beihilfe ziehen jedoch eine Altersgrenze.

Dass Krankenkassen eine künstliche Befruchtung nur bis zum 40. Lebensjahr der Frau zahlen, entspricht aus Sicht des Klägers längst nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Immer Frauen jenseits der 40 bekämen Kinder. Erfolg hatte der Beamte mit diesem Argument vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht jedoch nicht.

Nach einer aktuellen Entscheidung der 7. Kammer muss das niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (Behilfe) angesichts des Alter alten Ehefrau des Staatsdieners keine Kosten für eine künstliche Befruchtung tragen.

Mit dieser Entscheidung sehen sich die Braunschweiger Verwaltungsrichter im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung. Auch das Bundessozialgericht hat die Altersgrenze von 40 Jahren für gesetzlich versicherte Frauen anerkannt. Und was für gesetzliche Krankenkassen gilt, gilt laut dem Urteil auch für die staatliche Beamten-Beihilfe.

Der Beamte hatte im Landesamt für Bezüge und Versorgung einen Behandlungsplan für eine künstliche Befruchtung eingereicht. Die Kosten für eine Behandlung bezifferte ein Landesvertreter vor Gericht mit 4000 bis 5000 Euro. Das Landesamt lehnte die Kostenübernahme ab.

Der 39-Jährige klagte. Die Altersgrenze sei zu niedrig angesetzt, führte sein Anwalt vor Gericht an. „Sie widerspricht der Lebensrealität im 21. Jahrhundert.“ Nicht indes der Gesetzeslage – was auch der Vertreter des Klägers einräumte.

Eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung von Mann und Frau sehen die Richter ebenfalls nicht. Dass Frauen höchstens 40, Männer aber bis zu 50 Jahre alt sein dürfen, um mit einer Kassenleistung bei einer Künstlichen Befruchtung rechnen zu können, sei biologisch begründet.

Via: Braunschweiger Zeitung

Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

Das könnte Sie auch interessieren
Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

4 Kommentare
  1. Rebella schreibt

    Dabei hat Prof. Bühler, der jetzt das D.I.R. leitet, aber folgendes angegeben:

    "Bei über 40-Jährigen mit

    – genügend antralen Follikeln am Tag 3,
    AMH im Normalbereich und
    – Inhibin > 10

    ist die Schwangerschaftsrate > 15%."

  2. E. Breitbach schreibt

    @ Rebella: Diese Argumente spielen bei den gesetzlichen Kassen und der Beihilfe, die sich daran orientiert, leider keine Rolle. Medizinisch mag das so stimmen, wobei ich auch niedrigere AMH-Werte durchaus als ausreichend erlebt habe und > 10 als zu hoch empfinde.

    "Prof." ist er nicht.

  3. Detlef Seidel-Hudy schreibt

    Hallo Herr Breitbach,
    gibt es zu dieser Entscheidung ein Aktenzeichen?
    Meine Recherche beim Braunschweiger Verwaltungsgericht hat leider keinen Erfog gebracht.

    mfg
    Detlef Seidel-Hudy

  4. E. Breitbach schreibt

    Nein, leider habe ich dazu kein Aktenzeichen. Diese Mitteilung wurde in verschiedenen Medien zitiert, evtl. findet sich auch eine in einem juristischen Fachblatt, die ja dann meistens die Quelle genauer angeben