Arbeitsgericht: Geplante künstliche Befruchtung ist kein Kündigungsgrund
Kürzlich habe ich hier schon mal einen ähnlich gelagerten Fall aus Österreich präsentiert. Einer Kellnerin wurde vor einer geplanten IVF-Behandlung gekündigt und sie ging dagegen gerichtlich vor, da sie aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Schwangerschaft den gleichen Kündungungsschutz wie eine Frau mit nachgewiesener Schwangerschaft für sich beansprucht.
In Deutschland lag der Fall ein wenig anders: Hier wurde einer Arzthelferin aus Deutschland gekündigt, weil sie eine künstliche Befruchtung plante und der Arbeitgeber eine Verminderung der Arbeitsfähigkeit und Fehlzeiten befürchtete. Nicht gesagt hat er vermutlich, dass der offensichtliche Wille seiner Mitarbeiterin, schwanger zu werden, absehbare kosten für ihn bedeuten (Mutterschutz etc.)
Das Gericht sah hier eine Diskrimierung wegen des Geschlechts gegeben und erklärte die Kündigung für unwirksam.
ArbG Detmold, vom 16.03.2007, Az. 3 Ca 1058/06
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Wäre eine Kündigung aber rechtswirksam, wenn der Arbeitgeber damit argumentieren würde, das die KB den Leitsätzen der Arbeitsstelle wiederspricht? In dem – meinem Fall halt eine katholische Einrichtung?
Wenn im Arbeitsvertrag festgehalten ist, das man gekündigt werden kann, wenn man diesen katholischen Leitsätzen zuwider handelt?
Das wäre mal interessant zu wissen.
das sogenannte ARbeitsrecht, also die Spezialauffassungen der katholischen Kirche als Arbeitgeber sind MHO grenzwertig.
Bei denen haste vermutlich ganz schlechte Karten. Erzähle denen besser nicht, daß Du sowas planst, im Grunde ist das doch auch privat….
Tanner – das fände ich auch interessant. Und irgendwie wäre so eine Schlagzeile erhellend, um mal wieder die Perversität dieser Kirche zu zeigen.
Allerdings würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Es widerspricht den katholischen Grundsätzen und Mitarbeiter, die nach einer Scheidung wieder heiraten, werden ja auch von denen gekündigt.
@rebella – du hast recht. Ich kann mich an den Fall eines Kollegen erinnern, dem man ganz klar gesagt hat "Wenn du noch einmal heiratest, fliegst Du raus"
Traurig.
Hast du denn mal von irgendwelchen Beispielen dazu gehört oder wüßtest, wo ich welche herbekomme? Weil es ja eigentlich nicht sein kann, das Kirchenrecht geltendes Recht bricht. Immerhin ist nicht mehr Mittelalter.
doch, es kann so sein. Kirchen-Arbeitsrecht bricht regelmäßig geltendes Recht.
Nicht nur das Arbeitsrecht. Lies Dich mal beim IBKA durch, dort sind viele interessante Artikel.
http://www.ibka.org/
Gute Entscheidung des Richters.
In meinem Fall: Nach einer FG hatte ich eine Totgeburt, man hat mir aufgrund eines "Arbeitsplatzabbaus" noch im Mutterschutz gekündigt, nachdem ich gesagt hatte, dass wir weitere Versuche nicht ausschließen.
Der Richter meinte nur lakonisch: "Wenn ein AG die Stelle abbaut, kann man ihm nicht unterstellen, dass er dies lediglich tut, um eine Frau loszuwerden, die eine (weitere KB) plant."
Obwohl der Fall offensichtlich war, wurde mir ledigleich ein Vergleich angeboten, der Job war weg.
Dank an die deutsche Rechtsprechung!
Ja, Tanner, die jümgste Meldung dazu hier: http://hpd-online.de/node/1396 (Da ging es um Entlassung wegen Kirchenaustritt.)
Zitat: "Weil es ja eigentlich nicht sein kann, das Kirchenrecht geltendes Recht bricht. Immerhin ist nicht mehr Mittelalter." – So naiv war ich auch mal, das zu glauben. Es wird zwar behauptet, wir hätten einen sekulären Staat, aber Staat und Kirche gehen immer noch sehr eng miteinander. U.a. auch ein Grund dafür, warum es uns auf unserem Weg zum Wunschkind so schwer gemacht wird.
Suse hat Recht – das Gesetz sieht für Religionsgemeinschaften Ausnahmen vor. So wie eine Kindergärtnerin in einem katholischen Kindergarten gekündigt werden kann, wenn sie in einer nicht-ehelichen Partnerschaft lebt, so kann das auch eine Frau, die sich einer KB unterziehen will. Man/frau mag davon halten was man/frau will. Also am besten nichts von KB-plänen am Arbeitsplatz erzählen.