Ab wann beginnt die Schwangerschaft?

Normalerweise würde man sagen, dass die Schwangerschaft mit der Einnistung des Embryos in der Gebärmutter beginnt. Und um diese nachweisen zu können, muss der Schwangerschaftstest positiv sein.

In Österreich ist darüber ein juristischer Streit ausgebrochen, der nun bis vor den europäischen Gerichtshof getragen wurde. Die Klägerin war als Kellnerin in Salzburg beschäftigt. Da ihr Kinderwunsch unerfüllt blieb, entschloss sie sich mit ihrem Partner zu einer künstlichen Befruchtung. Drei Tage, bevor ihr die befruchtete Eizelle dann eingesetzt wurde, kündigte sie ihr Arbeitgeber. Die Behandlung war erfolgreich und die Klägerin ist nun Mutter von Zwillingen.

Die Salzburgerin klagte daher unter Berufung auf den Kündigungsschutz für werdende Mütter und bekam in erster Instanz Recht. Die Schwangerschaft beginne mit der Befruchtung, und das sei auch der Fall, wenn diese außerhalb des Körpers im Reagenzglas erfolgt sei, so die richterliche Begründung. Der Arbeitgeber legte dagegen Berufung ein, und in zweiter Instanz wurde entschieden, dass eine Schwangerschaft „losgelöst“ vom Körper der Frau nicht denkbar sei, für „vielleicht künftig schwanger werdende“ Frauen gelte noch kein Kündigungsschutz.

Mit Hilfe der Arbeiterkammer zog die Frau nun vor den Obersten Gerichtshof, der die Klage an das EuGH weiterleitete, um ein für ganz Europa geltendes Urteil zu fällen.

Wem also während einer IVF-Behandlung gekündigt wird und schwanger wird, kann womöglich damit rechnen, unter den Mutterschutz zu fallen. Bleibt die Behandlung jedoch erfolglos, ist die Frau nicht schwanger und den Job los und ist doppelt geschlagen.

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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