Der Bundestag wird auf eine Initiative der FDP hin erneut über die Präimplantationsdiagnostik beraten, nachdem bereits Mitte März erste Beratungen eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Liberalen erfolgten.
Die FDP stösst sich gegenwärtig vor allem an dem unauflösbaren Widerspruch, wonach die Untersuchung eines Embryos im Rahmen der IVF in Deutschland nicht erlaubt ist, die Abtreibung nach einer Fruchtwasseruntersuchung jedoch schon. In vielen europäischen Ländern ist die Untersuchung des Genmaterials eines Embryos vor der Rückgabe in die Gebärmutter erlaubt, weshalb die deutsche Regelung eine Insellösung ist, die zwangsläufig dazu führt, dass betroffene Paare Hilfe im Ausland in Anspruch nehmen (IVF-Tourismus).
Die FDP möchte die PID allerdings nur in engen Grenzen bei einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit zulassen. Spezielle Ethikkommissionen sollen die Rechtmäßigkeit der PID im Vorfeld bestimmen. Einen festen Katalog entsprechender Erkrankungen lehnt die FDP ab, um die Stigmatisierung einzelner Erkrankungen zu vermeiden.
CDU-CSU und Grüne lehnen einen solche Vorstoß ab, es besteht die Befürchtung, dass eine solche Einzelfallregelung zu einem Dammbruch führen könne. Dies darf bezweifelt werden und muß auch den Folgen der anstelle dessen dann oftmals notwendigen Fruchtwasseruntersuchungen gegenübergestellt werden: Die Abortrate nach Fruchtwasseruntersuchungen beträgt ca. 1%.
Gegenwärtig ist der Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung für die weitere Beratung des FDP-Entwurfs zuständig.
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
[…] Zur Gesetzesinitiative der FDP zum Thema Präimplantationsdiagnostik noch einige Ergänzungen.[…]