Skurriler Rechtsstreit letztinstanzlich entschieden
Es ging bei diesem Streit um eine Kostenübernahme einer ICSI bei einer sehr speziellen Versicherungskonstellation:
Die Eltern des mittlerweile 20 Monate alten Dominik sind beide Beamte. Der Vater als Bundesbediensteter, die Mutter beim Land. Aufgrund des schlechten Spermiogramms des Vaters musste eine ICSI zur Erfüllung des Kinderwunsches durchgeführt werden. Dass die Beihilfe die Kosten anteilig übernehmen muss, war unstrittig, fraglich jedoch war, welche Beihilfe zuständig ist
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschied damals, dass die Kosten gemäß dem Verursacherprinzip durch die Kasse des Mannes zu übernehmen sei.
Das Land beharrte auf dem „Verursacherprinzip“: Das Defizit liege beim Mann, also müsse dessen Dienstherr zahlen. Genau dieser Auffassung schloss sich im vergangenen Mai auch das Wiesbadener Verwaltungsgericht an. Doch der Bund ging in die nächste Instanz. Begründung: Schließlich sei nicht der Mann behandelt worden, sondern die Ehefrau, also müsse folglich deren Dienstherr – das Land – auch bezahlen.
In der ersten Instanz hätten die Richter „nur den Kopf geschüttelt über die Unfähigkeit staatlicher Stellen, sich zu einigen“, erinnert sich Anwalt Hock. Mit Familienfreundlichkeit habe das wirklich nichts mehr zu tun. Dass das Verfahren dann sogar in die zweite Instanz musste, mache ihn fassungslos.
Dagegen wurde Berufung eingelegt und nun wurde das Urteil bestätigt:
Die Kasseler Richter gaben jetzt ihren Kollegen aus Wiesbaden in allen Punkten Recht und verurteilten den Bund, die Behandlungskosten zu tragen. Begründung: Die medizinischen Kosten seien durch die krankheitsbedingte Behandlung des Mannes entstanden. Dabei sei es völlig egal, dass der Eingriff bei der Frau erfolgt sei. Außerdem muss der Bund die Gerichtskosten für zwei Instanzen bezahlen – immerhin rund 1500 Euro.
Das Paar bewies nicht nur in dem juristischen Verfahren eine große Hartnäckigkeit, sondern auch bei der verkomplizierten Umsetzung ihrer Familienplanung: Die Frau erwartet gegenwärtig ihr zweites Kind, ebenfalls nach einer ICSI-Behandlung. Ihr Anwalt hofft nun, dass nicht erneut der Rechtsweg bemüht wird, um die Kostenfrage für die zweite Behandlung zu klären.
[Via: Main-Rheiner]
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.