Künstliche Befruchtung ohne Trauschein: Müssen Kassen zahlen?

Das Bundesverfassungsgericht wird morgen öffentlich über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen beraten in Fällen, wo sich unverheiratete Paare einer künstlichen befruchtung unterziehen müssen. Bisher werden die Kosten der Behandlung nur bei verheirateten Paaren übernommen und die privaten Krankenkassen schließen sich dieser Regelung meist ebenfalls an.

Eigentlich ist es längst geklärt, dass die organisch bedingte Sterilität als Krankheit anzusehen ist, für welche eine Kinderwunschbehandlung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt. Das gilt jedoch dem Sozialgesetzbuch zufolge nur bei verheirateten Paaren. Nur diese haben einen Anspruch auf „medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“.

Darauf beruft sich die Krankenkasse eines Mannes, dessen Spermienqualität nur mit Hilfe einer „intrazytoplasmatischen“ Spermieninjektion (ICSI) den Eintritt einer Schwangerschaft bei seiner Freundin zulässt.

Nachdem der Mann ein notarielles Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben hatte und die Sächsische Landesärztekammer die Behandlung die Behandlung „ausnahmsweise“ trotz fehlender ehelicher Lebensgemeinschaft befürwortete, sollte die Therapie beginnen.

Doch weit gefehlt, es hätte einen auch gewundert:

Die Krankenkasse aber berief sich auf den Gesetzeswortlaut und ließ sich von den Argumenten der Frau nicht überzeugen, die unter anderem auf die weitgehende Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften verwies.

Zudem fragte die Frau: Warum zahlen die Krankenkassen zwar bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht verheirateter Frauen, nicht aber dann, wenn nicht verheiratete Frauen Kinder bekommen wollen?

Für die Argumente des Paares dürfte es nun in Karlsruhe offene Ohren geben. Der entsprechende Passus im Sozialgesetzbuch müsste dann geändert werden.

Die Entscheidung wird erst für nächstes Jahr erwartet

Via: Süddeutsche Zeitung.

Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

Das könnte Sie auch interessieren
Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.