Erfolgsabhängige Vergütung der Reproduktionsmedizin in Bayern
Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt:
Einen Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung haben der Landesverband Bayern der Betriebskrankenkassen (BKK) und Reproduktionsmediziner des Bundeslandes geschlossen. „Die Zahl der künstlichen Befruchtungen hat sich seit 2004 mehr als halbiert. Pro Jahr werden deshalb allein in Bayern über tausend Kinder weniger geboren. Und immer mehr Paare mit Kinderwunsch werden mit vermeintlich hohen Erfolgsraten unter fragwürdigen Konditionen ins benachbarte Ausland gelockt“, erklärten die Vertragspartner am 1. Juni in München. Grund für diese Entwicklung sei unter anderem der enger gewordene Spielraum für gesetzliche Krankenkassen, eine künstliche Befruchtung finanziell zu unterstützten.
Der Vertrag sieht vor, die Leistung der Reproduktionsmediziner erfolgsabhängig im Fall einer tatsächlich eingetretenen Schwangerschaft zu vergüten. „Die Selbstverpflichtung der Ärzte, den Erfolg ihrer Behandlung messen und zum Maßstab für das eigene Einkommen werden zu lassen, ist in der deutschen Medizin unüblich, aber vor allem für die Patienten ein Gewinn. Denn der Anreiz, qualitativ hochwertig zu arbeiten, steigt durch die erfolgsorientierte Vergütung enorm“, erklärte Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern.
Des Weiteren wird die Zusammenarbeit mit den betreuenden niedergelassenen Gynäkologen intensiviert und erstmals auch die kinderärztliche Erstbetreuung der Neugeborenen nach künstlicher Befruchtung einbezogen. „Bei der Befruchtung und auch bei der Schwangerschaftsbetreuung wird auf einen hohen, leitliniengerechten Qualitätsstandard gesetzt“, erklärten Dr. Ulrich Noss und Dr. Klaus Fiedler, Geschäftsführer des Berufsverbandes Reproduktionsmedizin Bayern.
Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit diese Regelung die Selektion der Patienten beeinflusst. Wird ein Reproduktionsmediziner nach Frauen >38 behandeln, wenn die Prognose eher ungewiss ist? Oder die übergewichtige Patientin? Oder die „low responderin“? Oder…?
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Versteh ich das richtig, daß das auch wieder nur für die ersten drei Versuche gilt? Worin liegt dann der Anreiz für die Mediziner? Besseres Arbeiten dafür, daß sie das Geld von der Kasse bekommen statt vom Patienten? Und die Versuche 4 bis sonstwohin zahlt man doch eh selbst?
Bitte um Aufklärung, habe wohl gerade ein Brett vorm Kopf.
Gruß Tini
Über den genauen Inhalt der veieinbarung kann ich leider auch nichts sagen, ich kenne auch nur den oben zitierten Text. Das handelt sich vermutlich aber eher um eine Absprache zwichen Ärzten und Kassen, inwieweit die Patienten davon betroffen sind, kann ich nicht sagen
Ich sehe die Sache auch andersrum: die Ärzte müßen zukünftig behandeln um bezahlt zu werden. Das heißt:
Behandelst und kriegst Kinder (also die Patienten),wirst bezahlt. Wenn nicht, keine Bezahlung.
So darf er nicht mehr Ablehnen wie er will.
Oder wollen Sie sagen es wird nur schlimmer: es werden nur Fälle mit SS bezahlt? Dass würde kein Arzt annehmen, weil die SS-quote so niedrig ist so wie so.
Ich dachte eher es wird in der Fabrik z.B: produzierst gute Ware, wirst (gut) bezahlt.
ich hörte gestern, daß es schon Privatkliniken gibt, die nach Effizienzgebot arbeiten. Die lehnen es dann zum Beispiel ab, einen Diabetiker aufzunehmen. Zu viel Arbeit für zu wenig Vergütung.
In dem Falle wird Reproduktionsmedizin wohl nicht mehr für Frauen angeboten werden, die Probleme haben, schwanger zu werden.
Sondern für Frauen, die eben grad keine Probleme damit haben – > hohe ERfolgsquote. Logisch, oder?
alles andere wäre ja dumm in Bezug auf die Finanzen.
Warum wird das nicht gleich für alle medizinischen Leistungen eingeführt? So wird die Krankenversicherung saniert und die Rentenversicherung gleich noch obendrein. Keine gute Idee.
Ich sehe in solcher Vereinbarung durchaus auch eine Chance. Nicht so sehr die Patienten werden selektiert, sondern eher die weniger erfolgreichen Reproduktionszentren. Ich denke dabei mal nur an diese Übersicht aus dem D.I.R., die uns zeigt, wie schlecht die schlechtesten Zentren abschneiden. Das wird sich dann kein Mediziner mehr leisten können.
Fehldiagnosen werden so hoffentlich vermieden bzw. verringert, die Behandlung optimiert. Wir haben mal im anderen Forum vor längerer Zeit Kritik an den Zentren zusammen gestellt. Da kam schon einiges zusammen. Ich hoffe, das wird dann besser.
Und – was wahrscheinlich nicht so sehr von den bayrischen Krankenkassen beabsichtigt ist – es werden sich vielleicht mehr Zentren trauen, die neue Auslegung des Embryonenschutzgesetzes mitzutragen. Immerhin stehen sie mehr unter Erfolgsdruck und da wird dann noch eher das Letzte möglich gemacht.
Was eine mögliche Selektion der Patientengruppen betrifft – das kommt ja ganz auf die Ausgestaltung des Vertrages an. Wenn nicht eine pauschale Erfolgsquote gefordert wird, sondern differentiert nach Alters- und Diagnosegruppen, dann ist man in Bayern sicher auf dem richtigen Weg.
kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Kurzfristig würde es einen solchen Effekt geben, denn die alten Unterlagen wären noch abrufbar.
aber die neuen Unterlagen würden ganz anders aussehen.
Wie nannte einer unserer Profs das? schöner lügen mit Statistik.
und da ich sehe, wie im Wissenschaftsbetrieb auch ein wenig oder auch mehr geschönt wird und wie unerwünscht kritische Stimmen sind…
nicht nur in den Humanwissenschaften.
ich habe es letztens in Physikerkreisen miterlebt. Die wollten einen Konferenzbeitrag, in dem Probleme und Risiken dargestellt wurden, nicht wirklich hören. Das Skript wurde schließlich zurückgezogen.
dort gehts um Grundlagenforschung.
das läßt sich nicht einfach so monetär umsetzen.
die Fortpflanzungsmedizin und Medizin allgemein sehr wohl.