Private Krankenversicherung: PKV und Kinderwunsch

Kinderwunschbehandlungem sind teuer, weshalb die Privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme oft ablehnen

PKV und Kinderwunsch: Wann übernehmen die Privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Behandlung des unerfüllten Kinderwunschs? Welche Fallstricke gibt es dabei?

Als gesetzlich Versicherten beschleicht einen vermutlich oft das Gefühl, es wäre vieles besser, wäre man nur privat versichert. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, auch wenn es um die Behandlung des unerfüllten Kinderwunschs geht. Wenn man Glück hat, die Ursache der Kinderlosigkeit eindeutig belegbar einer Person zuzuordnen ist und diese bei einer PKV versichert ist, dann werden die Behandlungskosten vollständig übernommen. Und im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten sogar bei unverheirateten Paaren oder wenn die Frau über 40 Jahre alt ist.

So eindeutig ist der Sachverhalt jedoch nur selten. Und so passiert es häufig, dass die PKV die Kostenübernahme abgelehnt. Nun würde man denken, dass dann auch nachvollziehbare Gründe bestehen. Dies ist jedoch nicht immer so. Die Ablehnung wird oft zunächst erst einmal gar nicht begründet und bei Nachfragen werden fadenscheinige Belege geliefert, denen zufolge eine Kostenübernahme nicht möglich ist.

Dieses Prinzip der Abschreckung hilft durchaus, Kosten zu sparen. Denn leider lassen sich viele Paare damit vorschnell abspeisen und übernehmen die Kosten dann selbst oder verzichten auf eine Therapie. Hartnäckigen wird jedoch oft schnell klar, dass die Sachbearbeiter der PKVen offenbar dazu angehalten werden, die gesetzlichen Regelungen großzügig zu interpretieren, selbstverständlich zu Gunsten der Versicherungen.

 

Hier gibt es Antworten auf Fragen wie „Die PKV begrenzt die Zahl der zu erstattenden Behandlungszyklen, ist das korrekt?“ oder „Müssen wir wirklich verheiratet sein?„. Aufmerksame Leser dieser News kennen die Antworten auf diese Fragen, jedoch bietet diese Sammlung eine gute Übersicht der häufigsten Problemfälle. Technisch ist die Seite noch ausbaufähig, verweisen doch manche Links noch auf „Baustellen“.

Wer nun wenig Mitleid mit privat Versicherten hat, kann durchaus auf mein Teilverständnis hoffen. Jedoch liegt der Vorteil bei den gesetzlichen Krankenkassen darin, dass eindeutige und klare Regelungen vorhanden sind und praktisch kein Spielraum für Interpretationen besteht. Zugegeben: Wäre die Kostenübernahme noch so geregelt wie bis Ende 2003, wäre eine größere Gerechtigkeit gegeben.

https://www.kinderwunsch-recht.info/kosten%C3%BCbernahme/einzelfragen-zur-pkv/

http://www.pkv-contra-kinderwunsch.de/

Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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10 Kommentare
  1. Buntspecht schreibt

    Danke für diesen Artikel. Gerade in der Reproduktionsmedizin tritt die Widersinnigkeit des gegenwärtigen Zwei-Klassen-Krankenversicherungssystems deutlich zutage. Allein schon beim Lesen der Begriffe "Verursacherprinzip" und "Körperprinzip" wird mir speiübel. Da bestimmte Berufsgruppen mehr oder weniger in die PKV gezwungen werden, scheint eine generelle Schadenfreude aber tatsächlich unangebracht zu sein.

  2. Elmar Breitbach schreibt

    In der Tat. wenn dann nämlich noch die Beihilfe ins Spiel kommt, wird es oft ganz finster.

  3. Jara schreibt

    Ich bin gestern das erste Mal froh gewesen, nicht privat versichert zu sein. Meine TK-Beraterin sagte zu unserem Antrag (trotz KiWu Geschichte vor 25) "Oh da haben Sie aber Glück! Beide TK! Nächste Woche kommt die Bewilligung für 3 Versuche! Zwei verschiedene Kassen dauert länger, einer dann noch Privat ist ganz schlimm."

  4. Stolbist schreibt

    Oh, ja, die Willkür bei der Begründung von Nicht-Übernahme der TESE-ICSI dürften wir auch kennenlernen. Sogar bei uns: er privat versichert, Diagnose Azoospermie und sie gesetzlich versichert und gesund 🙁 Erst als wir den Anwalt eingeschaltet haben (der übrigens mit dieser PKV immer die Prozesse führt und oft gewinnt), ein Tag vor Gerichtsvehhandlung, hat die UKV nun 6 volle ICSIs+unbegrenzte Anzahl der geICSIeten EZ zugesagt………es hat allerdings 9 (!!!) Monate gedauert!
    Vielen Dank für Artikel und Hinweise auf sehr nützliches Link!

  5. raise schreibt

    Unglaublich, dass wir uns mitten im Mitteleuropa des 21. Jahrhunderts noch solche Ungerechtigkeiten leisten. Ich hoffe, sowas kommt auch mal vor den EuGh.

  6. Bunny28 schreibt

    Also ich muss sagen,
    dass ich mit meiner GKV sehr viel Glück habe.
    Sie bieten das IV-ART Modell an
    und ich habe bei meinen ICSI´s
    60% bezahlt bekommen.
    Bei uns wäre der Verursacher zwar eindeutig gewesen, aber da gerade die neue Diskussion anstand, "wie schlecht muss ein SG wirklich sein"
    wären wir vielleicht aufgeschmissen gewesen.

  7. sks1 schreibt

    Ja, privat versichert zu sein, ist nicht so rosig, wie es sich anhört. Auch ich kann ein Lied davon singen. Ich privat versichert, kerngesund und Hauptkostenverursacher, da weiblich 😉 und mein Mann, gesetzlich versichert, Azoospermie und kaum Kosten (bzw. solche, die auch die GKV nicht zahlt).
    Ich war froh, dass ich dann wenigstens noch was von der Beihilfestelle bekommen hab…

  8. 11schnappi schreibt

    Ja, mir ging es genau so. Fadenscheinige, überhaupt nicht nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung. Es folgte ein reger Schriftverkehr und erst als ich ein Urteil zitiert habe und klar wurde, dass ich nicht kleinbeigebe und ggf. sogar einen gutinformierten Anwalt einzuschalten bereit bin, wurde "aus Kulanz" ein weiterer Versuch übernommen. Glücklicherweise wurde ich dann schwanger…. denn diese Kämpfe mit der PKV, die braucht kein Mensch!

  9. Schokomaus13 schreibt

    Ich muss da jetzt mal unsere PKV, die Debeka und die Beihilfe in Schutz nehmen,denen wir unseren kleinen Pinguin verdanken. Bei uns fiel Hausbau und Diagnose zusammen und wir hätten es uns als gesetzlich Versicherte wohl erst mal nicht leisten können in Behandlung zu gehen. Beide haben nach etwas Papierkrieg, der sich jedoch in Grenzen hielt, nicht nur unsere Behandlungen bereitwillig gezahlt sondern auch die Zusatzleistungen, die erst mal nicht im Katalog standen.

  10. maria1973 schreibt

    Auch ich kann nur bestätigen, dass private Kassen sich mit äußerst fadenscheinigen Mitteln versuchen, aus ihrer Erstattungspflicht zu winden.Besonders die Central Krankenkasse scheint hier Vorreiter zu sein. Mir wurden sogar die Kosten für Hormonbehandlungen zur Unterstützung der Eizellreifung im natürlichen Zyklus abgelehnt, obwohl alle Hormonwerte super, nur der AMH Wert niedrig ist. Die gesetzlichen Kassen hätten das anstandslos bezahlt. Ich habe nun geklagt und ärgere mich sehr, dass ich privat versichert bin.