Krankenkassen verwechseln Befruchtung und Einnistung

Im Kinderwunsch-Forum kommen immer wieder verwirrte Fragen zu der Zahl der *icsi*- oder *ivf*-Versuche, welche die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten trägt.

Die Auskunft der Sachbearbeiter ist dann gelegentlich, dass man erst einmal zwei Versuche genehmige und ein dritter dem Paar dann zusteht, wenn eine Schwangerschaft eingetreten sei. Das ist ganz großer Blödsinn.

In der entsprechenden Regelung ist festgelegt, dass 3 Versuche von der Kasse anteilig übernommen werden. Voraussetzung für den dritten Versuch ist eine Befruchtung, die zumindest in einem der beiden Versuche stattgefunden haben muß. Damit ist die Befruchtung der Eizelle und nicht die der Frau gemeint 🙂

Das ist eigentlich sehr klar geregelt und die Aussage auch nicht interpretationsfähig. Also bitte nicht ins „Bockshorn“ jagen lassen…

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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Kommentar

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1 Kommentar
  1. Pandabärchen schreibt

    Problematisch dabei ist, dass sogar die Herren der Bundesvorstände den Unterschied nicht kennen. Ich habe diesbezüglich bereits vor vielen Monaten mit einem dieser Herren am Telefon darüber diskutiert, doch der war nicht einmal fähig, mir zuzuhören. Vielleicht sollten die Reproduktionsmediziner einmal an die Spitzenverbände der Krankenkassen eine entsprechende Aufklärung leisten, denn den "einfachen Mitgliedern" wird diese Kompetenz ohnehin von vornherein abgesprochen.