Kostenerstattung bei Unverheirateten: BKK VBU geht in Revision

Die BKK VBU hatte vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dagegen geklagt, ihren unverheirateten Versicherten die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht erstatten zu dürfen. Leider ist sie damals damit gescheitert, wie hier in den Kommentaren nachzulesen ist

Die Kasse legt nun Revision beim BSG ein

Die BKK VBU geht nun in die nächste Instanz beim Bundessozialgericht (BSG) und versucht weiterhin, ihre Pläne gegen das BVA durchzusetzen. Sie hatte 2012 per Satzungsänderung festgelegt, auch unverheiratete Paare bei ihrem Kinderwunsch mit einem erhöhten Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung von 75 Prozent zu unterstützen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat diese Zusatzleistung abgelehnt.

Ja, es ist zum Heulen. Bisher werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet, wenn man verheiratet ist.
Ja, es ist zum Heulen. Bisher werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet, wenn man verheiratet ist.
Landessozialgerichte sind bei einer bundesweit agierenden Kasse ohnehin nicht in der Lage abschließende Rechtssicherheit herzustellen. Umso interessanter ist nun der Entscheid des Bundesgerichts. Die Ärztezeitung berichtet:

„Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, deshalb gehen wir in Revision“, so BKK-VBU-Chefin Andrea Galle. Weder sei die Auslegung des Gerichts dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen noch durch Interpretation zu konstruieren.

Auch die Absenkung der Altersgrenze auf jüngere Versicherte sei schließlich eine Personenkreiserweiterung. Die BKK VBU weist auch darauf hin, dass Landesaufsichten solche Satzungsänderungen bereits genehmigt hätten.

„Die Leistungen, die wir Versicherten anbieten, sollen sich an den Lebensrealitäten unserer Gesellschaft orientieren“, so Galle. Der Anteil außerehelich gezeugter Kinder sei von 15 Prozent ( 1995) auf 33 Prozent im Jahr 2000 gestiegen.

Hoffentlich wird die Hartnäckigkeit der Krankenkasse belohnt und eröffnet dann auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für UNverheiratete bei anderen Kassen. Wetten zum Entscheid würde ich jedoch nicht annhmen wollen.

Foto von quinn.anya

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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7 Kommentare
  1. Sid87 schreibt

    ich hoffe das der entscheid nicht mehr lange auf sich warten lässt und natürlich zu gunsten der unverheirateten paare ausfällt…

  2. Rebella schreibt

    Das ist leider eine Sache, die dauern wird. Aber auch ich wünsche mir, dass es hier Beschleunigung gibt und dass endlich mal ein gerechtes Urteil getroffen wird.

  3. Maria schreibt

    Ich würde es sehr toll finden,wenn die unverheiratete auch die chance bekommen einen zushlag zu bekommen.Leider betrifft es mich auch,darum bin ich dafür 🙂

  4. Jacqueline Hänsel schreibt

    Ich bin der Meinung es sollte auch Finanzielle Unterstützung seitens der Krankenkassen geben für Paare die auf Spendersamen angewiesen sind. Viele müssen auf diese Möglichkeit zurückgreifen da der Partner Zeugungsunfähig ist (durch ZB. Krankheit in der Kindheit) und dies mittlerweile auch nicht mehr so selten ist. Paare wie wir haben uns dies nicht ausgesucht werden aber gleich doppelt Bestraft: 1. Wir können keine „eigenen Kinder“ bekommen.
    2. Wir müssen für sämtliche Kosten selber aufkommen und diese liegen extrem Hoch
    Ein wichtiger Schritt in diese Richtung, ist eine Anpassung der Gesetze und Überarbeitung der Grundbedingungen des § 27a SGB V.

  5. Animay schreibt

    Wir sind eines der unverheirateten Paare, die in der kurzen Übergangszeit zwischen Klage und Urteil eine Kostenübernähme bekommen haben. Unsere Tochter ist im ersten Versuch entstanden und nun 10 Monate alt. Ich wünsche wirklich allen anderen von ganzem Herzen, dass die BKK für ihre Hartnäckigkeit belohnt wird.

  6. Bine schreibt

    Ja wir hatten auch Glück und haben in der Übergangsphase 75%meines Anteils erstattet bekommen. Ich wünsche allen sehr, dass die KK diesmal mehr Erfolg hat! Wir wollen uns schließlich auch irgendwann ein zweites Kind "leisten" können.

  7. […] Hier wurde in einem Präzidenzurteil höchstrichterlich entschieden, dass der Zwang zur Heirat nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Es geht um den Zuschuss, den einige Länder zusätzlich zu dieser Kostenübernahme durch die […]