ICSI auch bei normalem Spermiogramm möglich

Dass die ICSI dann sinnvoll einzusetzen ist, wenn die Spermienqualität sehr schlecht ist, ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung festgelegt.

Unter Punkt 11.5 sind Werte aufgeführt, die bei einem Spermiogramm unterschritten werden müssen, damit eine ICSI durchgeführt werden kann.

Und was kann man machen, wenn eine Befruchtung trotz guter Spermienqualität nicht eintritt?

Bisher: Nichts. Tritt bei einer konventionellen IVF und guter Spermienqualität keine Befruchtung der Eizellen ein, dann wurde bisher auf die Spermienqualität verwiesen und eine ICSI von der Kasse nur selten auf dem Kulanzwege übernommen. In den meisten Fällen mussten die betroffenen Paare die Kosten komplett selbst bezahlen.

Änderung der Richtlinien

Das wurde nun geändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte bereits im November beschlossen, dass diese Regelung der medizinischen Realität nicht ausreichend Rechnung trägt und folgende Änderungen beschlossen:

  • Neben dem eingeschränkten Spermiogramm ist nun auch die ausbleibende Befruchtung eine Indikation zur ICSI
  • Voraussetzung dafür ist, dass keine Eizelle befruchtet wurde bei einem IVF-Versuch. Das vollständige Ausbleiben der Fertilisierung ist also das entscheidende Kriterium.
  • Und der erste Versuch muss es sein, wenn in einem vorhergehenden Versuch die Befruchtung mit Hilfe der normalen IVF eintrat, dann ist ein Wechsel nach einem später eintretenden Fertilisationsversagen nicht möglich: […] eines totalen Fertilisationsversagens nach dem ersten Versuch einer In-Vitro-Fertilisation.
  • Es werden dann zwei ICSI-Versuche gewährt (50%, wie üblich), also insgesamt die üblichen drei mit der erfolglosen IVF.
  • Eine Rescue-ICSI ist nicht möglich: Ein Methodenwechsel innerhalb eines IVF-Zyklus (sog. Rescue-ICSI) ist ausgeschlossen.
  • Die Methodenwechsel für die Folgeversuche ist auf einem Folgekostenplan erneut zu beantragen.
  • Tritt auch bei der ICSI keine Befruchtung ein, wird ein dritter Versuch nicht gewährt.
  • Während ansonsten bei einer ICSI eine humangenetische Beratung erfolgen sollte und ggf. auch eine Untersuchung der Chromosomen (Karyogramm) ist dies bei einem Methodenwechsel und normalem Spermiogramm nicht notwendig. Eine Beratung durch den durchführenden Arzt muss jedoch erfolgen. In der Begründung des Textes findet sich die Formulierung: „Eine Risikoerhöhung für vererbbare Erkrankungen bei Fällen von Fertilisationsversagen im IVF-Versuch ist dagegen nicht belegt und eine gesonderte Beratung/genetische Untersuchung für diese Ausnahmeindikation [einer ICSI] nicht begründbar.

Bundesanzeiger Nr. 19 (S. 375) vom 5.2.2008

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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