Arbeitsamt muss Kosten für künstliche Befruchtung nicht übernehmen

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind ein Teil der Belastung, der man als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch ausgesetzt ist. Denn leider werden die Kosten nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sondern nur zu 50%. Dies ist die Regelung, die seit 2004 gilt. Manche Bundesländer tragen zwar auch einen Anteil der Kosten, aber nicht in Berlin. Da der Eigenanteil auch durchaus mal bis zu 2.000 Euro betragen kann, stellt dies für viele Paare  eine hohe finanzielle Hürde dar. Für Hartz IV-Empfänger übersteigt es in der Regel die Möglichkeiten.

Verstoß gegen Grundrechte?

Eine Hartz IV-Empfängerin klagte nun gegen das Jobcenter. „Es sei ungerecht, dass sie keine Kinder bekommen könne, nur weil sie ihren Anteil an den Kosten der künstlichen Befruchtung nicht aufbringen könne. Sie sei auf das Darlehen angewiesen, um die gleichen Rechte zur Teilhabe an der Gesellschaft zu haben wie Nichtleistungsbezieher.“ wird sie im „Juraforum“ zitiert.

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Geld spielt bei der künstlichen Befruchtung leider auch eine große Rolle

Das Sozialgericht Berlin entschied nun gegen die Klägerin (Az.: S 127 AS 32141/12). Eine künstliche Befruchtung zählt nach Auffassung des Gerichts nicht zum Regelbedarf für Leistungsempfänger. Die Kosten von mehr als 2.000 Euro Eigenanteil überschreiten den Richtern zufolge den vertretbaren Umfang zur Unterstützung von Rechten der Teilhabe am sozialen Leben, denn diese seien nach dem Gesetz nur „in vertretbarem Umfang“ zu gewähren. Eine Kinderwunschbehandlung darüber hinaus weder unabweisbar noch unaufschiebbar.  Letzteres wird die heute 37-jährige Frau anders sehen. Und das in Anbetracht ihres Alters mit recht.Ihre Meinung?

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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4 Kommentare
  1. Luzie*** schreibt

    Vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch, aber kann ein Hartz4-Empfänger nicht wie jeder gesetzlich Pflichtversicherte seine Krankenkasse wechseln?
    Da es noch einige Kassen gibt, die 100% bezuschussen, sowie einige Länder Zuschüsse anbieten, da sollte man doch erstmal diese Möglichkeiten ausschöpfen bevor man sich an den Staat wendet.
    Ansonsten, schwieriges Thema, aber andere Patienten haben diese Probleme auch, es gibt genug, die trotz Arbeit die Eigenbeteiligung nur schwer aufbringen können.
    Eine bessere Regelung für alle wäre wünschenswert.

  2. andrea :-) schreibt

    Es gibt die ein o andere Krankenkasse die zahlt 100%. Vlt sollte man sich vorher mal erkundigen bevor man die Gerichte mit solchen Dingen beschäftigt. Zumal diese Kosten ja nun sicher auch wieder von den lieben Steuerzahlern bezahlt werden dürfen. Ich stehe dem sehr kritisch gegenüber, und bin der Meinung bevor man ein Kind auf Kosten derer die für einen den Lebensunterhalt zahlen zeugen möchte, sollte lieber erstmal was an seiner Finanziellen Lage tun damit später auch der Lebensunterhalt gesichert ist u dies nicht vom Amt. Das ist ein heikles Thema.

  3. Rebella schreibt

    Ich bin mit der Klägerin einer Meinung, dass sie diese Leistung "zur Teilhabe" benötigt. Ein Kinderwunsch ist ein elementares Lebensbedürfnis und sollte von der Gesellschaft unterstützt werden.

    Ich bin allerdings auch für 100% Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Da die nicht zahlen, dann meinetwegen auch andere Stellen. Ob die, die sich glücklich schätzen dürfen, Arbeit zu haben, das nun über ihre Krankenkassenbeiträge mitfinanzieren oder über Steuern, das ist doch Wurscht.

    Übrigens finde ich das voll anerkennenswert, dass die Klägerin die Klage durchgestanden hat. Das war ja für sie auch eine Belastung. Hätte sie Recht bekommen, hätte das vielen anderen etwas genützt.

  4. Lor schreibt

    Die Steuerzahler hätten nur kurzfristig diesen Betrag "auslegen" müssen, denn es handelt sich um ein Darlehen, welches zurück gezahlt werden muss! Ich finde auch die Krankenkassen oder der Staat sollten solch ein Darlehen bewilligen, damit jeder ein Kind bekommen kann, denn dies kommt als Arbeiter ja auch dem Staat wieder zunutze! Und dieses Darlehen kann dann auch bei z. B. geringem Einkommen und Hartz IV zurück gefördert werden, da der Betrag ja variabel sein kann!