Kosten für IVF bei unverheirateten Paaren nicht steuerlich absetzbar
Der Steuerdienst.de berichtet über ein Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten, die durch eine künstliche Befruchtung bei einem unverheirateten Paar entstanden.
Während diese Kosten in einem Urteil vor 8 Jahren als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden durfte, wurde nun explizit gegen eine Absetzbarkeit dieser Kosten entschieden aufgrund der Tatsache, dass die klagende Frau mit ihrem Partner nicht verheiratet sei.
Die Abweichung des Entscheids von dem älteren Urteil wurde umfassend begründet, unter anderem auch mit folgendem Satz:
Bei der Entscheidung sei auch die in der Gesellschaft vorherrschende Auffassung zu berücksichtigen, dass das Wohl des Kindes in einer Ehe eher gewährleistet sei als in einer festen Partnerschaft.
Eine ausführliche Kommentierung und Erläuterung des Urteils findet sich in dem Blog Steuerdienst.de von Michael Weisbrodt.
Noch Fragen?
Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.
Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Das wohl des Kindes ist auch bei nichtrauchenden Eltern eher gewährleistet als bei rauchenden,
bei finanziell gut gestellten Eltern eher gewährleistet als bei schlechter gestellten,
bei Eltern, wo wenigstens ein Elternteil ein größeres Zeitbudget für das Kind hat eher gewährleistet als bei Eltern, wo das nicht der Fall ist,
….. und und und
– und trotzdem erfolgt da keine Differenzierung in Absetzbarkeit und Nichtabsetzbarkeit ….
Bei den zahlreichen Untersuchungen, die Mann und Frau über sich ergehen lassen müssen, kann man meiner Meinung ganz gut abschätzen ob das Wohl des Kindes bei unverheirateten oder auch verheirateten Paaren gewährleistet ist! Oder warum wünscht man sich ein Kind?
Wieso macht man es den unverheirateten so denn überhaupt so schwer?
Gott mit denen, die sich nicht mit künstlicher Befruchtung befassen müssen!
Egal ob künstliche Befruchtung oder normale Zeugung, unverheiratet oder verheiratet…die meisten planen doch sowieso und somit auch das Wohl des Kindes!
Das Urteil ist ein Skandal für ein Land, wo Politiker 30% der (aus Steuergelder finanzierten) Einkommen pauschal absetzen können (Spiegel 52/2004 Diskriminierung des Volkes!), aber eine so wichtige Behandlung wie die der künstlichen Befruchtung nicht absetzungsfähig ist, selbst bei einer Lebensgemeinschaft nicht!
Der Familienstand dient dabei als formales Argument, um Kosten zu sparen und nicht um Recht zu sprechen.
Es ließen sich auch noch beliebige andere fomales Argumente wie dieses in der Entscheidung des Bundes-Finanzhofes(BFH) vorgebrachten erfinden, die genausowenig der Rechtssprechung dienen. Denn der Argumentation des BFH folgend kann ähnlich argumentiert werden, dass katholisch verheiratete Paare ebenso nicht die Kosten erstattet bekommen dürfen, da eine derartige Behandlung ähnlich wie die Verhütung nicht im Einklang mit der biblischen Schöpfungslehre steht.
Wenn also Unrecht, dann bitte in allen Fällen, damit sich dann wieder eine Lobby findet dies zu korrigieren.
Deutschland – ein Wintermärchen !
[…] unverheirateten Paaren galt seit dem Oktober 2005, dass die Kosten einer künstlichen Befruchtung steuerlich nicht absetzbar sind. In der […]