Familienzusammenführung: Treffen der Halbgeschwister

Donor Sibling Registry, eine private Initiative, die mittlerweile als Verein geführt wird, hat sich die „Familienzusammenführung“ von Kindern zum Ziel gesetzt, die durch eine Spendersamenbehandlung gezeugt wurden. Wendy Kramer hat diese Organisation 2000 in Denver gegründet. In eine Datenbank können hier die Kinder und deren Eltern die Samenbank und die Identifikationsnummer des Spenders eingeben und falls sich ein Kind mit der selben Kombination findet, ist eine direkte Kontaktaufnahme möglich.

Bis heute wurden 1334 Kontakte zwischen Halbgeschwistern und z. T. auch den Samenspendern hergestellt.

In Deutschland ist eine solche Identifizierung nicht in dieser Form möglich, da die Kodierung nicht standardisiert erfolgt wie in den USA, jedoch hat das Kind einen Anspruch darauf, nach dem 18. Geburtstag Zugang zu den Daten des Vaters zu erhalten. Grundsätzlich ließe sich danach auch eine Suche nach den Halbgeschwistern durchführen.

Trotz gegenteiliger Behauptungen „gibt es hierzulande keine anonyme Samenspende“, betont Christina Hirthammer, Justiziarin der Ärztekammer Nordrhein. Menschen haben ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft. „Deshalb kann ein Kind vom behandelnden Arzt die Daten des Spenders verlangen“, erklärt Jochen Taupitz, Jurist an der Universität Mannheim und Mitglied des Nationalen Ethikrats. „Ist die Information vernichtet, kann das Kind oder dessen Mutter in seinem Namen Schadenersatz verlangen.“

erklärt die Juristin in einem Interview mit dem „Focus“, der zu diesem Thema in seiner neuen Ausgabe berichten wird.

Sie weist auch darauf hin, dass sich viele Spender und deren Eltern nicht darüber im Klaren sind, dass sich daraus auch weitreichende Konsequenzen ergeben.

In Deutschland kann sich ein Kind per Gerichtsurteil zum Nachkommen seines biologischen Erzeugers erklären lassen – und so vom Spender Unterhalt verlangen oder ihn beerben.

„Die Wunscheltern können den Spender davon zwar freistellen“, betont Taupitz. „Sind sie jedoch zahlungsunfähig, nützt ihm das nichts.“ Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke fordert deshalb ein Recht auf Anonymität. „Sonst bleiben uns bald die Spender weg.“

In Schweden, wo die heterologe Insemination für lesbischen Paaren in fester Partnerschaft erlaubt ist, hat dies bereits eine erfolgreiche Unterhaltsklage gegen den Spender gegeben, nachdem sich das lesbische Paar getrennt hatte.

Wie man trotz fehlender Informationen den Spermienspender herausbekommen kann, zeigte ein 15jähriger Junge aus den USA. Mit Hilfe einer DNA-Analyse und einem “matching” mit Daten aus einer DNA-Datenbank gelang es ihm, seinen biologischen Vater herauszufinden.

Online-Artikel des Focus

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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Kommentar

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3 Kommentare
  1. Rebella schreibt

    Ja, das Donor Sibling Registery wurde übrigens von allein stehenden Müttern auf Wunsch in die Welt gerufen. Gerade in diesen Familien ist der Wunsch, die Halbgeschwister kennen zu lernen, besonders hoch. Ich finde diese Initiative schön und wünsche mir die auch für Deutschland.

    "In Deutschland ist eine solche Identifizierung nicht in dieser Form möglich, da die Kodierung nicht standardisiert erfolgt" – ist Quatsch. Jeder Spender hat bei der Samenbank eine Spendernummer. Vielen Paaren ist diese Spendernummer inzwischen auch bekannt. Über diese Nummer wäre es leicht, ein solches Register aufzustellen. Bei entsprechender Beteiligung gäbe es gute Aussichten, Halbgeschwister zu finden. Ich habe diesbezüglich ein paar "Wünsche an die Samenbankmanager" in den neuen "Blickpunkt" (das ist die Zeitschrift von Wunschkind e.V.) schreiben lassen. Wäre natürlich toll, wenn die betreffenden Ärzte diese Punkte mal diskutieren könnten.

    Schön, dass in dem Artikel noch mal darauf hingewiesen wird, dass die Spender nicht frei sind von dem Risiko, zu Vaterpflichten verpflichtet zu werden und zu zahlen, wenn sie bekannt werden. Ich würde daraus jedoch nicht die Forderung nach Anonymität ableiten sondern die nach Änderung des Gesetzes. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, dass ein Spender dazu verpflichtet wird, für seine Sprößlinge zu bezahlen.

  2. E. Breitbach schreibt

    Quatsch ist es nicht, weil die Kodierung nicht in jeder Samenbank nach identischen Kriterien erfolgt. Und die Codes den Empfänger/inne/n nicht zur Verfügung gestellt werden. Da ja "anonym".

  3. Rebella schreibt

    Ich meinte das auch so: Registrierung der Samenbank und der Spendernummer auf ausdrücklichen Wunsch der Empfängerfamilie. Dazu müßte die interessierte Familie bzw. das Kind sich an ein zentrales Register wenden und ihre / seine Daten eintragen lassen. Damit werden natürlich nur die Daten der interessierten Familien gesammelt. Aber das ist ja auch gut so.

    Äh, "die Codes den Empfängerinnen nicht zur Verfügung gestellt werden" – ich kenne unsere Codes zum Beispiel. Und ich weiß auch, dass es andere Frauen gibt, die diese Codes kennen. Anonym ist es trotzdem, denn Spendernummer 1234 sagt ja nun noch nicht allzu viel.

    Eine Alternative wäre eine Unterstützung durch die Samenbank selbst. In dem Fall könnten sich alle interessierten "Kinder" direkt bei der Samenbank eintragen lassen. Die Samenbank kennt (falls denn die Daten aufbewahrt wurden) die Spenderdaten und kann, falls sich ein weiterer Nachkomme desselben Spenders mit Interesse meldet, einen Kontakt herstellen.