Krebspatientin verliert Kampf um ihre Embryonen

Einer jungen Frau aus England mussten wegen einer Krebserkrankung die Eierstöcke entfernt werden. Die Diagnose wurde während einer Kinderwunschbehandlung gestellt, in deren Verlauf sie sich noch Eizellen entnehmen und mit den Spermien ihres Lebensgefährten befruchten ließ. Sechs Embryonen wurden eingefroren.

Der Gefährte war jedoch keiner für´s Leben und verließ sie, als sie geheilt war. Vor einem englischen Gericht klagte er gegen die weitere Verwendung der Embryonen und erhielt recht, wie ich bereits im letzen Jahr hier berichtete.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestätigte dieses Urteil nun heute. Er wies die Argumentation von Natallie Evans zurück, welche ihre Menschenrechte durch das vorinstanzliche Urteil beeinträchtigt sah.

Der ehemalige Lebensgefährte teilte in einer Pressekonferenz mit, dass er dieses Urteil als Sieg des gesunden Menschnverstands betrachtet. „Das Wichtigste für mich war in diesem Fall, dass es mir überlassen bleibt, ob und wann ich eine Familie gründe.“

Evans ist durch diese Entscheidung von Mann und Gericht die letzte Möglichkeit genommen worden, genetisch eigene Kinder zu bekommen.

Vom Gericht wurde darauf hingewiesen, dass sich jedes Paar schon während der Behandlung darüber Gedanken machen sollte, was im Falle einer Trennung mit verbliebenen und eingefrorenen Embyonen zu tun ist.

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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Kommentar

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10 Kommentare
  1. reaba schreibt

    Sehr bedauerlich für die Frau – rechtlich aber nachvollziehbar. Unsere westliche Kultur bewertet das Recht des Individuums sich von unliebsamen Kindern zu befreien/fernzuhalten eben höher als das Recht auf Fortpflanzung- bedauerlich das das zuständige europäische Gericht diese Einschätzung so fraglos teilt.

    Würde es rechtlich gleichwertig gesehen (was auch in D nicht der Fall ist: Verhütung und Abtreibung werden subventioniert, KiWu-Behandlung ist mit wesentlichen Hürden versehen worden, finanzieller, moralischer und rechtlicher Natur), dann müßte es der Frau überlassen sein, die Embryonen zu nutzen oder auch nicht. So wie ich das sehe hat der Expartner mit seiner Einwilligung und Spende doch grundsätzlich zugestimmt – auch Väter mit realen Kindern können nach Trennung/Scheidung diese nicht nachträglich ungeschehen machen.

    Das soll im Übrigen keine wertende Aussage über den Status der Embryonen im Hinblick auf "Menschenrechte" sein – die sind einfach eingefrorene Chancen.
    Hier verbirgt sich übrigens auch einer der Denkfehler, die zu derart schrägen Rechtsauffassungen führt: man geht aus (zumindest gedanklich wegen kultureller Prägung) von einem vermeindlichen "embryonalen Wohl" (eben analog zum Kindeswohl). Das ist aber weder wissenschaftlich noch logisch korrekt, weil in seiner Protektivität vorgreifend auf einen möglichen Status, der zu 70%iger Wahrscheinlichkeit nicht eintreten wird….Nidation, Wachstum, Geburt.

  2. Suse schreibt

    ich denke, es ist nachvollziehbar.
    allerdings denke ich ganz genauso, daß diese Frau, unter der Voraussetzung, daß ihr Mann nciht zugestimmt hätte (sie hätte einen Vertrag mit ihm schließen sollen) ihre Eizellen anders hätte sichern lassen.

    nun ist für sie nicht mal der Weg der Samenspende möglich, oder aber ein neuer Partner.

    Sie könnte noch adoptieren. vielleicht sollte sie ihn verklagen auf Übernahme von Adokosten….

    wäre ne Idee.

    ich habe einiges Mitgefühl mit ihr.

  3. Greta schreibt

    Mit einem Mann würden die das nicht machen! (Das erlaub ich mir mal jetzt zu sagen….)

    Ich frage mich, warum die Dame überhaupt verraten hat, dass der Kerl weg ist.

    Das muss ja keiner erfahren…. oder ich hätte ihn genötigt, dort zum Vorstellungsgespräch mit anzutanzen und gut is….

    Manno, zu was man als Frau gezwungen wird, um Kinder zu bekommen, und offenbar ist es manchen ganz verwehrt! *grmml* und das am Weltfrauentag!

  4. nirako schreibt

    Hallo Greta!

    Ich vermute mal, der Mann hat sich nach der Trennung selbst an die Klinik gewandt.
    Und das passiert nun ausgerechnet in GB, wo auch eine bekannte Einrichtung namens man-not-included existiert :(. Schade, dass man(n) diesen Mann nicht nachträglich einfach zum anonymen Spender machen kann, er hat, denke ich mal, vor allem Angst, auch finanziell herhalten zu müssen.
    Einfach nur traurig sowas……..aber ich hatte genau dieses Urteil befürchtet. Dabei wäre noch nicht einmal sicher, dass die Embryos sich überhaupt einnisten, aber nicht mal den Versuch machen zu dürfen?

    Nachdenkliche Grüße nirako

  5. Rebella schreibt

    Da brauche ich wohl nichts ergänzen. Diese Frau hat mein Mitgefühl. …

  6. paprika schreibt

    Mein Mitgefühl hat sie auch, aber trotzdem hat das Gericht richtig entschieden. Die Frau wird so wie alle anderen auch einen Vertrag bei der Kryokonservierung unterschrieben haben, in dem steht, dass der Mann die Einwilligung geben muss, wenn die Kryos aufgetaut werden. Sie wusste, worauf sie sich einlässt, auch wenn sich die Umstände in unvorhersagbarer Art und Weise geändert haben.

    Und ich versetze mich mal in die Lage des Mannes. Wenn mir mein Mann nach einer Trennung sagen würde, er will UNSERE Kryos gemeinsam mit seiner neuen Lebensgefährtin auftauen und die daraus entstehenden Kinder quasi ohne mein Zutun großziehen, würde ich auch auf die Barrikaden gehen. Das wäre für mich undenkbar. Sorry, aber bei allem Mitgefühl, mir wäre das eine Spur zu steil. Und warum soll’s dem Mann anders gehen. Da übernimmt ein Mann Verantwortung, und das ist auch wieder nicht recht..

    lg
    paprika

  7. cuba schreibt

    Hallo !

    Ich kann das Urteil zwar vestehen und finde es unter "normalen" Umständen eigentlich auch so in Ordnung.
    Aber in Anbetracht dessen, dass dieser Frau dadurch die letzte Chance genommen wurde eigene Kinder zu bekommen……hätte ich mir ein bischen mehr Herz beim Exmann und dem Gericht gewünscht…..
    Gruß Cuba

  8. reaba schreibt

    @paprika…kann deiner Argumentation zwar folgen, aber würde der Mann die Embryonen mit einer neuen Frau nutzen, dann würde es sich ja um eine Art "Embryonenspende" ohne Einwilligung der Spenderin handeln. Im umgekehrten Fall lag die Zustimmung zur Verwendung ja vor und wurde nur aus opportunen Gründen zurückgezogen.

    Ich sehe die Rechtdslage als in der Tat sehr kompliziert: der Mann stimmt doch eigentlich grundsätzlich bei jedem ungeschützen Verkehr (insbesondere natürlich bei Mastrurbation zur Spermagewinnung in einer KiWu-Klinik :-)) einer potentiellen Zeugung zu….oder etwa nicht?
    Bei Frauen ist die Rechtslage noch komplizierter: Extrauterin verwahrte Embryonen entziehen sich dem vollen Verwendungsrecht der Mutter (z.B. bei PID in Deutschland), wohingegen intrauterin verwahrte Embryonen/Föten nahezu unabhängig vom Status der Entwicklung vernichtet werden können – und zwar ohne Zustimmung des Erzeugers.

    Ganz gerecht finde ich die Situation also wirklich nicht – weder für Männer noch für Frauen….es hakt eben an einer genauen rechtlichen Klärung von Individualrechten, bzw. der Frage ob einem Embryo überhaupt Induvidualrechte zuzumessen sind. Das würde für mich dringend geklärt gehören – mit entsprechenden Konsequenzen auch für andere Gesetze (z.B. EschG).

  9. Suse schreibt

    Zitiere:
    der Mann stimmt doch eigentlich grundsätzlich bei jedem ungeschützen Verkehr (insbesondere natürlich bei Mastrurbation zur Spermagewinnung in einer KiWu-Klinik 🙂 ) einer potentiellen Zeugung zu….oder etwa nicht?

    stimme absolut zu. Wären die Embryonen schon intrauterin, könnte er seine ZUstimmung nicht zurückziehen.

    Das würde bdeuten, Abtreibung auf alleinigen Wunsch des Vaters (im Falle) durchzuführen.

    wirklich schwierige Geschichte.

    die andere Seite – Frauen sind einfach oftmals zu vertrauensselig. Sie schließen keinen Vertrag ab oder aber sie wissen gar nicht, daß sie einen Vertrag abschließen (zum Beispiel beim heiraten) und halten es für sowas wie ne Geburtstagsfeier.

    Gibt mir zu denken.

  10. […] gut einem Jahr hatte eie 35jährige Britin vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, eingefrorene Embryonen eingesetzt zu bekommen, der Expartner hatte zuvor dagegen geklagt und vor […]