Embryonen-Selektion: Hüppe droht mit Anzeige

Etwas verspätet noch eine kurze Nachricht aus dem „Focus“ dieser Woche, in welcher unter der Überschrift „Befruchtungskliniken hebeln strengen Embryonenschutz aus“ auf den Vorstoss von Reproduktionsmedizinern eingegangen wird, mehr als drei Embryonen zu kultivieren.

Befruchtungskliniken legen nach Expertisen dreier Rechtsprofessoren das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz neu aus, um Methoden anzuwenden, die bislang verboten schienen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS. Der Freiburger Reproduktionsmediziner Franz Geisthövel sagte: „Meine Praxis bereitet die Umstellung vor.“ Geisthövel will künftig bis zu sechs statt maximal drei befruchtete
Eizellen heranreifen lassen und der Frau die besten ein oder zwei einpflanzen. Übrige Embryonen könnten später verwendet oder vernichtet werden. Von FOCUS befragte Experten beider Regierungsparteien und der Bundesärztekammer lehnen den Vorstoß ab. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe sieht in der Methode „eine Art Embryonenselektion“ und kündigt in FOCUS an: „Die erste Klinik, die das macht, zeige ich an.“

Sollte es zu einer Anzeige kommen wäre das vermutlich positiv zu sehen, denn dies würde Bewegung in die Angelegenheit bringen und unbeweglicher als in den letzten Jahren kann es durch einen solchen Rechtsstreit nicht werden

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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Kommentar

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7 Kommentare
  1. Lectorix schreibt

    Na, endlich geht was vorwärts… Die Anzeige könnte möglicherweise zu einer Klärung führen und da soll einer mal polemisch gegen 3 Expertisen vorgehen… Ich freu mich drauf…

    Claudia

  2. Rebella schreibt

    Zumindest das Gesundheitsministerium hat sich ja so geäußert, dass man eine die Kultivierung von mehr als 3 Embryonen in solchen Fällen, wo vorhersehbar ist, dass sich nicht alle 3 weiter entwickeln, dort tolerieren kann.

    Gesetzlich ist es nicht wirklich klar. Aber ich wünsche mir auch, dass es dadurch endlich zu einer eindeutigen Legitimiation kommt. Danke an alle Reproduktionsmediziner, die den Mut haben, sich auf diese Konfrontation einzulassen!

  3. Reaba schreibt

    Da möchte ich mich aber noch unbedingt anschließen: habe großen Respekt, wenn Dr. Geisthövel (u.a. Repromediziner?) das stringent durchziehen! Wäre in meinen Augen ziviler Ungehorsam gegen bewußt gesetzlich geschaffene Mißstände – auch z.B. Apartheit ist so zu Fall gekommen. Für alle, die den Vergleich unangemessen finden: bekannterweise definiert die WHO "Fortpflanzung" als ein Menschenrecht…und wir haben nun mal Gesetzte, die den Erfolg der Fortpflanzung mit reproduktionsmedizinischen Techniken u.U. behindern und somit diskriminierend sind.

  4. Cuba schreibt

    Ich hoffe dass sich die Reproduktionsmediziner dadurch nicht einschüchtern lassen. Für mich ist es immer noch unvorstellbar dass der
    Abbruch einer Schwangerschaft bis zur 12.Schwangerschaftswoche in Deutschland erlaubt wird aber eine Embryonenselektion nicht ?
    Als ich mich mit Bekannten darüber unterhalten habe, musste ich erschreckend feststellen, dass viele gar nicht wissen, dass es sich hierbei noch nicht um einen richtigen Embryo handelt sondern "nur" um einen Zellhaufen. Vielleicht sollte man das "Embryonenschutzgesetz" in
    "Zellhaufenschutzgesetz" umtaufen, damit auch Nicht-Kinderwünschler verstehen um was es überhaupt geht.
    Ich find´s jedenfalls toll dass endlich Mal Leben in die Sache kommt.

  5. Stupsnäschen schreibt

    Ich kann mich Cuba nur anschließen. Ich begreife einfach nicht, dass man in Deutschland völlig legal bis zur 12. SSW abtreiben, bei der künstlichen Befruchtung aber keine Selektion durchführen darf. Das macht für mich keinen Sinn. Selbst wenn es mir wohl nichts mehr bringen wird, hoffe ich, dass dadurch ein Stein ins Rollen kommt und ungewollt kinderlosen Paaren in Zukunft die Chance gegeben ist, die "Zellhaufen" bis zum Blastozystenstadium zu kultivieren, um dann die besten zu transferieren. Denn eins ist ja wohl klar: Deutschland braucht Nachwuchs!!!

  6. […] ähnliche Aufforderung, bewusst gegen geltende Gesetze zu verstoßen, hatte Prof. Geisthövel aus Freiburg vor zwei Jahren geäußert und auch eigene Pläne zur Umgehung der “Dreierregel” angkündigt. […]

  7. […] zu erzkonservativen und klerikal geprägten Stellungnahmen genötigt und zwar immer dann, wenn jemand das Embryonenschutzgesetz anders interpretierte, als er es tut. Hüppe hat das Embryonenschutzgesetz zur Geisel genommen und ist der selbsterklärte […]