Was passiert mit eingefrorenen Embryonen?

Die Regelungen sind diesbezüglich in den meisten Ländern recht unklar, so auch in Deutschland. Man beschränkt sich darauf, einiges zu verbieten, aber klare Regelungen sehen anders aus.

Offene Fragen und nicht ausreichend beantwortete sind folgende:

  • Bis zu welchem Lebensalter dürfen eingefrorene Embryonen eigentlich transferiert werden?
  • Was passiert mit den Eizellen im Falle einer Scheidung?
  • Was passiert mit den Eizellen, wenn ein Partner verstirbt?
  • Dürfen befruchtete Eizellen zur Adoption freigegeben werden?
  • Was passiert, wenn ein Paar unterschiedlicher Meinung ist über die weitere Verwendung der Eizellen?
  • Wie lange dürfen Eizellen aufbewahrt werden?
  • Es gibt dazu zwar standesrechtliche Regelungen, die aber lückenhaft und zum Teil unpräzise sind. Denn die Adoption von Eizellen ist z. B. nirgends explizit untersagt. Nur für „frische“ Eizellen wird vorgegeben, dass sie der Frau zurückgegeben werden sollen, von der die Eizellen stammen.

    In Belgien wird diesbezüglich nun Klarheit geschaffen, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Darüber hinaus wird auch hier die Selektion der Embryonen zur Geschlechtswahl verboten. Erlaubt ist die Freigabe für die Forschung.

    Als Altersgrenze für künstliche Befruchtung legt das neue Gesetz 45 Jahre für Eizellspenden und 47 Jahre für die Einpflanzung der Embryonen sowie für Samenspenden fest.

    Die Künstliche Befruchtung soll künftig auch unverheirateten Frauen und Paaren und gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen. Unter bestimmten Umständen sollen Frauen zudem auch nach dem Tod ihres Partners von ihm befruchtete Embryonen einpflanzen lassen können, heißt es in dem vom zuständigen Parlamentsausschuss gebilligten Text. Das berichteten belgische Zeitungen am Donnerstag. Das Parlamentsplenum soll noch im März über das Gesetz abstimmen.

    Noch Fragen?

    Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

    Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

     

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Kommentar

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19 Kommentare
  1. atonne schreibt

    Nun, was sagt uns das? Im Ausland sind sie eben weiter als hier, aber das wussten wir ja schon… 🙁
    Schade, das hierzulande niemand mal auf die Erfolgsmodelle in anderen Staaten schaut. Stattdessen vertritt sogar das BVerfG eine Haltung aus dem letzten Jahrhundert. Schade.

  2. Rebella schreibt

    Ja, es wäre schön, wenn es zu den o.g. Fragen endlich mal Klarheit auch bei uns gäbe. Oder vielleicht lieber doch nicht. Denn bei unserem verbohrten Gesetzgeber wäre dann sicher alles NOCH schlimmer. So zumindest kann man immer noch sagen: "Ist ja nicht verboten." Allerdings – wie sieht die Praxis aus? Embryonenadoption wird ja hier leider trotzdem nicht praktiziert. Mich würde interessieren: Werden denn Embryonen nach Scheidung oder nach dem Ableben des Partners oder bei Nichteinverständnis des Partners in Deutschland übertragen? Wohl eher nicht?

    Eine Frage, die mich schon lange bewegt, möchte ich in dem Zusammenhang gern stellen. Was passiert mit den "überzähligen" befruchteten Eizellen, wenn sich eine Frau kurz vor dem Transfer dazu entscheidet, doch nicht alle 3 sofort zu nehmen? Wenn sie zwangseingefroren werden müssen – wer zahlt das? Kann man das Paar dazu verdonnern, diese Kosten zu übernehmen?

  3. Suse schreibt

    vor allem – was wird mal aus den eingefrorenen?

    ich würde keines dort lassen wollen, um ehrlich zu sein…

  4. Rebella schreibt

    Ich auch nicht. Aber ich kann es auch gut akzeptieren, dass es Paare gibt, die nach erfülltem Kinderwunsch kein weiteres Kind austragen möchten.

  5. Pandabär schreibt

    Was mich schon immer interessiert hat:
    Dürfen eingefrorene befr. Eizellen dem Paar ausgehändigt werden, damit sie z.B. im Garten beerdigt werden können?

  6. reaba schreibt

    @panda

    glaube nicht, dass das geht.

    mehrere gesetzte würden wohl hier verbieten das zu tun. denke mal alles, was in richtung umweltschutz geht, dann der dt. "friedhofszwang", letztlich ist auch der status lebewesen/nicht-lebewesen ja nicht vollständig geklärt.
    soweit ich weiss wird es wie ein "gewebeteil" behandelt und auch ebtsprechend speziell entsorgt.
    eigentlich spräche auch nichts für eine beerdigung in einem feld für sternenkinder…wenn man persönlich den lebensbegriff halt schon bei der befruchteten eizelle anstetzen will.

    eine grauzone eben…

    lg reaba

  7. Andra n.e schreibt

    Redet ihr jetzt eigentlich über Eizellen oder über Embryos?
    1. Wenn ich damals die Möglichkeit gehabt hätte, hätte ich vielleicht auch Eizellen eingefroren, bis ich mein Partner gefunden hätte.
    Hätte mir eine Menge Leid gespart und blöde Sprüche.
    Nur ich habe noch immer keine Antwort gekriegt:
    Kann man Eizellen einfrieren und wird etwas aus denen wenn man sie auftaut.
    Bei Embryos funkltioniert das, aber bei Eizellen?
    2. Und Eizellen begraben? Bei Embryos würde ich schon verstehen, aber Eizellen ohne Spermien sind ja nichts, kein Leben drinnen.
    Jeden Monat verlieren wir ja Eizellen, unbefruchtet gewöhnlich.

  8. Andra n.e schreibt

    Hatte vergessen:
    Eizellen zur Adoption? Warum nicht, aber auch die Spende und die Embryoadoption ist in vielen Länder nicht erlaubt. Die Frage ist wieder, ob sie zu was fähig sind wenn unbefruchtet eingefroren.
    Und die andere offene Fragen unterscheiden sich ein bisschen von denen die Embryos betreffen und zwar weil sie nur einem Partner gehören (der Frau). Die Embryos gehören beiden, also haben beide ein Recht darauf.
    Im Falle von Tode, schwer zu sagen bei alle Arten von Zellen. Es gibt die Fälle wo der überlebende Partner nicht mehr will oder im Stande ist ein Kind zu erzeugen(mit ein anderer Partner) (Embryos durch TESE erzeugt, oder schwierigere Behandlungen die nicht mehr möglich wären). In diese Fälle könnte der überlebende Partner die Zellen benützen.
    Na ja, die Gesetzgeber denken ja so wie so anders.

  9. fassi schreibt

    @ andra
    " Kann man Eizellen einfrieren und wird etwas aus denen wenn man sie auftaut."

    du hast die Antwort die es schn gab, übersehen, man arbeitet noch dran und es gibt aber Annahmen, dass es klappen könnte.

    http://wunschkinder.de/blog/2005/05/30/neues-verfahren-zum-einfrieren-von-eizellen.html

    Tipp für Dich ..wie habe ich den Artikel nun gefunden ?
    Ich habe hier im Blog oben rechts im Google-Suche Kästchen eingetippt: Eizellen

    dann durchsucht google diese Seiten, nicht das Internet.

    ansonsten findest du einige Antworten auf deine Fragen auch sicher hier, anhand dieser Übersichtsliste aller Themen:

    http://wunschkinder.de/theorie/sitemap/

    😉

  10. fassi schreibt

    ..und unter dem Artikel findet man meist noch im großen Kästchen mit den Kreuzchen ..weitere dazu thematisch passende Artikel

  11. fassi schreibt

    @ panda und reaba wir sprechen hier von Strukturen, die kleiner sind als dieser Punkt -> .

    schaut doch mal hier :
    http://www.embryology.ch/allemand/iperiodembry/carnegie02.html

    Bezüglich Beerdigung bei Aborten/ Fehlgeburten gibt es da eine gesetzliche Gewichtsgrenze für Bestattungen welche die letzten Jahre immer mehr herabgesetzt wurde.
    Seit kurzer Zeit 500 g wenn ich mich recht erinnere..

  12. Rebella schreibt

    @ fassi,

    panda wollte aber wissen, ob man die Kryo-Embryonen selbst im Garten beerdigen darf. Das heißt, ob die Klinik sie heraus gibt.

    Wichtig für einige Leute, die ich im Forum getroffen habe, ist auch diese Frage: Gibt die Klinik die Embryonen heraus, damit ich damit anderswo hingehen kann (Ausland)?

  13. fassi schreibt

    @ rebella,

    ein kryo-Embryo würde sich ohne Kryoverhältnisse evtl. noch ein paar mal teilen und dann absterben, ich vermute mal einfach in der ihn umgebenden LÖsung zerfallen.

    zu Beerdigungen benötigt man aber keinen Kryotransportbehälter…für ein Minipünktchen (das wir zugegebenermaßen alle mal waren..)

    womöglich würde die Klinik Panda ihr beschriftetes Röhrchen, mit Namen und Datum usw.. mit ihren abgestorbenen Kryos zum rituellen Abschiednehmen mitgeben..

    Die sache mit dem potentiell-leben erhalten- Kryo-gefäß-Transport ins Ausland ist was anderes, da gibt es evtl. Gesetze ?

    Das Röhrchen mit toten Kryos aushändigen wäre sicherlich erlaubt..

  14. fassi schreibt

    @ Rebella + Pandabär,

    ich habe noch 2 links die Euch interessiern könnten gefunden:

    Forendiskussion zur Rechtslage der PN-Stadien ( Vorkernstadien gelten hir ja nicht als Embryos) http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=67217&view=previous&sid=36c5a76e8b39ad94854768d7c52679b6

    Fotos von solchen Kryo-Röhrchen, diese sind ca. 13 cm lang und haben einen sehr engen Innendurchmesser : ein wenig über 2mm

    http://www.cryobiosystem-imv.com/PMA/prodcry2_pma.asp

  15. Rebella schreibt

    Danke für die Links, Fassi. Ob diese Aussage nun juristisch perfekt ist, weiß ich nicht, denn die Embryonenspende soll ja angeblich gar nicht verboten sein, sondern einfach nur ist das ESchG in dieser Frage zu uneindeutig. Aber immerhin sehe ich dabei wieder klar diese Angst der Ärzte: Es könnte doch sein, dass da bestraft wird. Also: Nee, lieber nicht.

    Konsequenz für die Paare sollte sein: "Lieber Doc, wir möchten unsere Embryonen mit in eine andere Praxis nehmen und es anderswo noch mal versuchen." Dann müßte er sie ja auch heraus geben und dann kann das Paar damit immer noch machen, was es will. Richtig so, fassi?

  16. E. Breitbach schreibt

    Ja, die eingefrorenen Embryonen können auch auf Wunsch der Patientin von einem Zentrum zu einem anderem Geschickt oder selbst transportiert werden

  17. Nella schreibt

    Auch von mir ein danke, Fassi!
    Laut der Diskussion/ Auslegung wäre ja wirklich der Transport der Kryos verboten. Aber kommt nicht öfter mal vor, dass jemand die Kryos in eine andere Praxis umzieht? Würd mich echt interessieren.
    Nella

  18. E. Breitbach schreibt

    @ Nella: öhm….
    ich habe doch bereits geschrieben, dass es möglich ist und nicht selten so geschieht (Kommentar #16)

  19. Nella schreibt

    ……das kommt davon, wenn man zwischendurch mal zwei Stunden was anderes macht und dann schreibt, ohne zu gucken, was passiert ist *rotwerd*.
    Nella