Was macht eine Frau, die zwar glücklich mit ihrem Partner zusammenlebt, zum perfekten Glück aber ein Kind fehlt? Naheliegend, es ist das Thema dieser Seite, zumindest im Theorie-Teil wird man fündig 😉
Was macht man, wenn der Partner jedoch kein Kind möchte? Ganz einfach, man schließt einen Vertrag mit ihm, in dem er von sämtlichen Vaterpflichten entbunden wird und unterzieht sich einer Behandlung mit Spenderspermien (heterologe Insemination).
So dachte sich das zumindest ein Paar in Kanada. Ein Urteil des höchsten kanadischen Gerichtshofs sah dies anders und erklärte den Vertrag für ungültig. Interessanterweise handelt es sich hier nicht um eine der üblichen Unterhaltsklagen, da beide – also auch die Frau – der auf der Gültigkeit des Vertrags bestanden.
Wer also in Kanada in einer festen Partnerschaft mit einer Frau lebt, ist Vater des Kindes, völlig unabhängig davon, wie dieses entstanden ist. Man mag von diesem Urteil halten, was man möchte, die Richter bewiesen jedoch Praxisnähe:
„Die Gerichte entschieden, der Mann müsse die Vaterrolle übernehmen, weil er mit der Mutter zusammen lebe. „Kann man sich ernsthaft vorstellen, dass er es ignoriert, wenn das Kind weint, stolpert oder etwas zu essen braucht?“, fragte ein Richter.“
Für das Essen sollte aufgrund der nun bestehenden Unterhaltsverpflichtung gesorgt sein.
Die rechliche Situation in Deutschland dürfte ähnlich sein.
Via Yahoo-News und Genderama. Der letztgenannte ist von Arne Hoffmann, der sich auch bereits hier zu Wort meldete.
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Ein Freund von mir wollte in seinen Ehevertrag aufnehmen, daß seine Frau ohne Wenn und Aber auf das Sorgerecht verzichtet, falls es einmal zu Kindern und danach zur Scheidung käme. Der Notar hat ihn schnell aufgeklärt, daß das als sittenwidrig eingestuft würde und bei keinem Gericht je durchkäme. Ich schätze daher ebenfalls, daß auch der obige Fall hier nur zur Lachnummer würde.
Das finde ich krass. Ein massiver Einschnitt in die persönlichen Entscheidungen zwei erwachsener Menschen.
Sicher muss für das Wohl des Kindes gesorgt sein, und der Staat hat auch eine Fürsorgepflicht (*?*), dass dies gegeben sein wird, aber würde die Mutter nicht mit dem Vater zusammen leben, würde er auch nicht als Vater herangezogen werden… Hm.. Bestimmt ein heisses Diskussionsthema… Bin auf die anderen Ansichten gespannt.
LG,ALex
Ich frage mich nur warum die beiden noch zusammen leben wollten. Wenn es so ein grundsätzliches Unterschied zwischen ihnen gibt, kann das keine Liebe, keine Familie, keine Beziehung sein. Was für ein Leben soll mit so ein Vertrag/Lage sein?
Und was wäre in dem umgkehrten Fall gewesen?
das stimmt Ute,
..es ist´ne tragikomische Lachnummer,
weil es einerseits juristischer Nonsens sich psychosozial zu befreien oder zu verpflichten,..
aber andererseits eine gar nicht so seltene Lebensrealität widerspiegelt.
Fürsorgepflicht des Staates ? Genau ! 😉
am Besten geben wir unsere Fürsorgerechte, Fürsorge-Bedürfnisse ( wäre z.B Kiwu) sowieso ab
Eltern enteignen sich ja sonst die Fürsorge gegenseitig nach Trennungen ..oder versuchen´s.. ich lese da so gern die FAS-Serie über endkinderte Elternteile, Scheidungskriege..EERziehungs-Heim-Strafe für Schwestern die sich pertu weigern, die zugeteilten Papi-Besuchszeiten nicht wahrnehmen wollen..
ja dann kann der Staat das ja übernehmen..
daher sind ja schon in der Diskussion Hebammenkontrollgänge für alle, Krippenpflicht für alle ..wir haben nicht nur die staatliche Fürsorgepflicht..
..wir wollen sie demnach, überwiegend..ausschließlich ?
..der begründung der richter kann ich folgen. grundsätzlich muss sich die gesetzgebende instanz wohl festlegen, wie sie elternschaft definiert. als abstammungsrecht oder aus sozialen gegebenheiten und konstellationen hervorgehend. das erstere ist meiner meinung nach relevanter, allerdings ist das zweitere praxisnäher und näher an der tatsächlichen lebenswirklichkeit.
wenn jemand in dieser konstellation leben möchte…sollte die eigene entscheidung sein und nicht die des staates oder gerichts. persönlich würde ich so eine konstellation vermeiden wollen, wenn es irgendwie möglich wäre, es sei denn es wäre HI notwendig, aber auch dann lieber mit der kooperation des partners als ohne.
allerdings wird es wohl auch in canada anfechtungen der vaterschaft geben – das steht dem paar ja offen und die sorgerechts- und unterhaltsproblematik sollte neutralisiert sein.
in der entscheidung der richter sehe ich im übrigen die gegenläufige tendenz zu unserer allgemein politischen juristischen wahrnehmung von "fürsorge"…vielleicht wandern deshalb auch immer noch relativ viele leute nach canada aus 😉
Ich denke, bei uns wäre der Spender zur Verantwortung gezogen worden (falls greifbar). Wenn dieser nicht bekannt ist und der Partner nicht die Vaterschaft anerkennt, müßte es doch "Vater unbekannt" heißen. Von der juristischen Sache her wäre es kaum etwas anderes, als wenn die Frau während einer festen Beziehung fremd gegangen ist. Kann man den Partner zwingen, die soziale Vaterschaft mit allen Unterhaltspflichen anzunehmen?
Die Ausnahme in diesem Fall ist, dass der Partner der Entstehung des Kindes zugestimmt hatte.
Auf der anderen Seite kann es sich ein Staat wohl nicht leisten, solche Fälle durchgehen zu lassen. Dann nämlich könnte das ja jeder offiziell so machen und die Vorteile staatlicher Unterstützung genießen.
Ich habe noch mal über den Fall nachgedacht. Juristisch ist diese Entscheidung reichlich fragwürdig. Denn hätten die Richter auch in dem Fall so entschieden, wenn das Kind einfach nur durch Fremdgehen der Frau entstanden wäre und diese den Erzeuger nicht angibt?
Den Vertrag können sie jedenfalls nicht zu der Entscheidung heranziehen, um vielleicht zu sagen, der Mann hat ja die Zeugung des Kindes billigend in Kauf genommen. Wenn der Vertrag ungültig ist, gilt das auch für die Aussage des Mannes, die man ihm hier evt. versteckt zur Last legt.