Das ist das Ergebnis eines höchstrichterlichen Urteils im Irland. Über den Fall wurde hier bereits berichtet:
Eine Frau klagte um ihr Recht an eingefrorenen Embryonen, die bei einem IVF-Versuch mit ihrem damaligen Mann entstanden sind. Sie wurde schwanger und nun möchte die Klägerin ein weiteres Kind mit Hilfe der drei verbliebenen eingefrorenen Embryonen bekommen.
Dagegen wehrt sich der Mann mit dem Argument, er wolle mit der Frau kein weiteres Kind haben. In einem Vertrag hatte das Paar festgelegt, dass beide einer Nutzung der Embryos zustimmen müssen.
Die Klägerin argumentierte damit, dass ihre Embryonen nach der irischen Verfassung ein Recht auf Leben hätten. Das Gericht wies ihre Klage mit der Begründung ab, die Verfassung greife nicht für Embryonen, die tiefgefroren oder im Reagenzglas sind.
Juristisch ist diese Argumentation vermutlich nachvollziehbar, jedoch stellt sich mir eigentlich vor allem die Frage, ob nicht die Belange des Mannes ebenso von Bedeutung sind, der zur Vaterschaft wider Willen gezwungen worden wäre. Gefunden habe ich das übrigens auf der Seite von „Radio Vatikan“.
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Vaterschaft wider willen gibts ziemlich oft, und zwar auf natürlichem Wege.
REcht des unwilligen werdenden VAters auf Abtreibung?
wäre dann ja die logische Folge.
und erst die Großeltern, wenn die dann auch noch mitreden dürfen…
mein Jüngster Sohn hätte nach Meinung meiner Eltern nicht in unserer Familie ankommen dürfen…
naja. Das ist ja nun kein sauberer Umkehrschluss. Recht des werdenden Vaters auf Abtreibung ist natürlich genauso ein Quatsch wie Alimente durch den Vater, der keiner ist.
hm, kenn solche "Väter".
Bei uns heißen die allenfalls Erzeuger.
VAter ist ne Funktion, die man täglich ausfüllen muß….
Alimente ist ein anderes Thema.
ME ist die nächste Generation ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Es zur Privatsache zu machen ist in meinen Augen frevelhaft. Wäre es tatsächlch echte privatsache, könnte es auch keine SChulpflicht geben, und Fälle wie Kevin wären auch Privatsache.
Vor nur 3 Generationen war es auch mehr oder weniger so.
ich sehe also generell Änderungsbedarf, oder es kommt auf ein paar oder viele Kinder eigentlich gar nicht an.
Sorry, Zynismus. Durchs Leben erworben.
Grüßle
S.
Man kann das Zynismus nennen oder gedankliches Wirrwarr. Ich verstehe Deine Schlußfolgerungen nicht. Tatsache ist: ein Kind hat ein Mutter und einen Vater. Und BEIDE haben gleiches Recht, darüber zu entscheiden, ob sie Vater oder Mutter werden möchten. Daß es in der Natur Situationen gibt, in denen ein Mann unwissentlich Vater wird, oder auch Situationen, in denen Mann aus rein biologischen Eigenschaften weniger Einfluß nehmen kann (eben kein Recht auf Abtreibung seitens des Mannes – hier geht es aber um eine Handlung, also aktive Intervention, die nicht zulässig ist), ändert an dieser Grundsätzlichkeit erstmal nichts. Daher sollten solche Beispiele auch nicht als Argumente herbeigezogen werden, wenn man sich in der im Artikel beschriebenen Situation befindet: Ein Embryo ist eingefroren und beide Elternteile haben ein Recht auf freie Entscheidung. Auch hier hat ein Einzelner (weder Mutter NOCH Vater) kein Recht auf Handlung, also Verwenden der Embryos. Der einzige Grund, warum bei einer SS die Mutter alleinige Entscheidungsgewalt über Abtreibung hat, ist die Tatsache, daß der Embryo in ihrem Körper ist und man ihr aus diesem Grund mehr Entscheidungsgewalt zugesteht. Bei einem eingefrorenen Embryo ist das aber eben nicht nicht so, er ist nicht in irgendeinem Körper, weswegen Vater und Mutter gleiche Entscheidungsgewalt zukommt und Entscheidungen zur aktiven Intervention (Verwenden des Embryos) nur gemeinsam getroffen werden dürfen. Sollte der Vater beispielsweise die Embryos verwenden wollen, die Frau aber nicht, gäbe es weniger Geschrei. Das die Entscheidung im Zweifelsfall eine tragische ist, wie im Falle der nun unfruchtbaren Engländerin, ist leider unvermeidbar. Man muß aber auch berücksichtigen, daß viele Forumsteilnehmer emotional "etwas" vorbelastet sind und daher vehement zur Verteidigung der Engländerin zu Felde marschieren. Aus der Vogelperspektive betrachtet ist die Entscheidung des Gerichts die einzig mögliche.
Naja, so weit mein Wort zum Sonntag…
Erstens ist hier keiner zur Elternschaft wider willen gezwungen.
Zweitens denkt keiner, auch nicht im Falle der ex-krebskranken Frau, an die Embryos/zukunftige Kinder und Ihre Würde und Rechte, weil sie noch nicht reden können.
1. Besser vernichten als sie der Mutter zu geben? Ist das denn normal?
2. Die daraus entstehende Kinder würden ja so wie so der Mutter im zu gesprochen. Gewöhnlich bekommt auch bei lebende Kinder die Mutter die Kinder, weil sie eher eine Mutter brauchen als ein Vater.
Wo ist denn eigentlich das Problem?
Die Mutter bekommt die Kinder und der Vater lebt weiter hin ohne Sorge. Na ja, es stimmt, bei lebendige Kinder hat der Vater schon Pflichten, aber man kann ja gesetzlich danach entscheiden.
Das Problem ist solche blinde Veträge sind nicht gut und Embryos haben auch ein Recht auf Leben.
Und warum, bitte schön sollte bei einer Abtreibung nur die Mutter entscheiden? Dort soll plötzlich kein Vater mehr geben oder?
Letztendlich ist es auch so das wenn eine Frau mit einem Mann Kinder zeugen, egal wie, haben sie auch den Kopf dabei und müßen denken dass:
1. Sie beide dafür verantwortlich sind
2. Es nicht rückmachbar ist – plötzlich will einer das Kind nicht mehr. Es wurde schon erzeugt, egal wie, es ist da.
eingefrorene embryonen leben nicht, sondern haben nur das potential lebendige wesen zu werden (eventuell aber auch nur).
es ist zwar hart, dass er der frau ein genetisch eigenes kind somit entzieht, aber es darf doch keiner gezwungen werden vater zu werden…auch wenn ich die argumentation gerade in hinblick auf die "überbleibsel" einer ehemaligen fruchtbarkeitsbehandlung und unter den umständen (einzige chance der frau) schon fragwürdig finde.
wenn er ein kerl wäre, dann würde er zustimmen…f*** the consequences 😉
ob ein vertrag über den möglichen unterhaltsausschluss wohl sittenwidrig wäre.. 🙂 ?
Also zumindest in Deutschland ist z.B. der gesetzliche Erbpflichtanteil nicht vertraglich asuzuschließen (ich MEINE, mich daran aus den Jura-Vorlesungen zu erinnern). Wie das bei Unterhaltszahlungen aussieht, weiß ich nicht, könnte aber ähnlich sein.
Klar, wenn sie in ansatzweise freundschaftlichem Verhältnis stünden und der Typ mehr Mitgefühl hätte, würde er einem Transfer zustimmen, aber Nettigkeit ist nicht einzuklagen. Er ist und bleibt der Erzeuger und hat ein Mitspracherecht, da eben anders als bei intrauterinen Embryos noch eine explizite Handlung (Transfer) erforderlich ist, um eine Chance auf Leben überhaupt zu ermöglichen. Und der muß er eben zustimmen.
Ach, schwieriges Thema. Hoffentlich kommen wir niemals auch nur ansatzweise in so eine Situation.
stimme Jozi zu.
in D muß Erzeuger zahlen, wenn er festgestellt ist. Oder aber der gesetzlich festgelegte (Ehemann, es sei denn Vaterschaftsklage erfolgreich).
ich bleibe dabei. Mutter oder Vater (Begriffsklarheit wäre schon gut) sind Funktionen.
als Pflegemutter weiß ich es recht gut.
hassenstein, das urgestein der menschlichen Verhaltensbiologie, besteht darauf, daß für das Kind soziale Elternschaft überlebenswichtig ist.
meist sind das zufällig die biologischen Eltern, als Normalfall.
Das Kind geht zu seinen Betreuern die Exklusivbindung ein, die man später mit rechtlichen Mitteln nur stören, nicht aber austauschen kann.
UND – ich verwundere mich immer wieder, wie Männer (auch Frauen – aber die sind direkter betroffen) recht unbedarft herumvögeln, ohne sich dessen bewußt zu sein,d aß IMMER ein Kind entstehen kann. Die beste Verhütung ist nicht völlig sicher.
SCheint nicht zu interessieren, oder aber man ist unfähig, mit Risiko verantwortungsvoll umzugehen.
und als angehender Psychoschlaumeier mit ausreichend Lebenserfahrung würde ich mal tippen, daß der oben genannte Mann eine Retourkutsche für irgendwas durchzieht. es muß ja schmerzen, wenn man erfolgreich jemanden in die Tonne treten will. Das ist kein Männer-Phänomen. Hier fällt es nur besonders auf.
PS
Jozi.
In D hat eine Mutter eigentlich nicht das REcht zu entscheiden, ob sie Mutter sein will.
denn eine Abtreibung ist nicht rechtens, sondern nur straffrei.
Als Jurist müßtest du den unterschied klar erkennen.
Liebe Suse,
ich bin keine Juristin. Ich habe nur im Rahmen meines Studiums die ein oder andere HBG/BGB-Pflichtvorlesung hören müssen. Und da wurde Erbrcht mal ganz kurz angeschnitten. Und das war vor 10 Jahren.
Aber wie auch immer, eine Frau kann nach dem Zeugungsakt entscheiden, Mutter zu werden oder nicht, ob nun "straffrei" oder wie auch immer da die rechtlichen Begriffleichkeiten sind. Ein Vater nicht.
LG
Jozi
Liebe Jozi
im allgemeinen ist es auch die Mutter, die ungefähr 20 Jahre lang die ARbeit erledigt (Ausnahmen gibts in steigender Anzahl, aber das hat andere Gründe – als Pflegemutter stehe ich in der Materie)
ich weiß wohl, daß es hier nicht so gesehen wird, aber mir erscheint es nach wie vor logisch, daß der mensch, der die ganzen Pflichten übernehmen muß, eine gewisse Entscheidungsfreiheit haben muß.
ICh glaube, Du stellst Dir die Sache auch ein wenig zu leicht vor, denn ABtreibung ist kein Spaziergang, den man so nebenbei mit erledigt, und der bedeutungslos wäre.
Die Gegenseite ist die: die Mutter meines Pflegesohnes bekommt jedes Jahr ein weiteres Kind. (SChwangerschaft ist ihre Therapiemethode, wie es scheint). Die Hälfte davon in Fremdunterbringung. Diese sind die Glücklicheren, glaub mir…
Von Kindesvätern habe ich bei ihr noch nie was gehört oder gesehen. Eventuell verbinden diese den Akt gar nicht mit solchen Folgen. Kann es mir nicht anders erklären.
mien P-Sohn hätte ganz gern mal wenigstens ein Foto seines Erzeugers, aber es scheint kaum möglich zu sein…