Leihmutter versteigert Kind

Man kann diese abstruse Geschichte eigentlich nicht glauben, die auf der Homepage des Suedkuriers zu lesen ist.

Die Ursprünge der Geschichte, die heute mit einem Urteil vor einem niederländischen Gericht sein vorläufiges Ende nahm, begann im Jahre 2004 und man darf bezweifeln, dass sie nun zu Ende ist. Die Verwicklungen mal aufgedröselt:

Im Jahre 2004 suchte der Belgier Bart Philtjens eine Leihmutter, weil er und seine Frau ein Kind haben wollten, seine Frau jedoch keine Kinder bekommen konnte. Sie fanden eine belgische Leihmutter, die sich gegen Bezahlung bereit erklärte, das Kind auszutragen. Die Schwangerschaft wurde mit den Spermien von Bart Philtjens mit Hilfe einer heterologen Insemination herbeigeführt. Biologischer Vater war also der Belgier, die Leimutter auch die biologische Mutter.

Leihmutter versteigert Kind

Während der Schwangerschaft behauptete die Leihmutter jedoch, das Kind verloren zu haben. Das belgische Ehepaar glaubte diese Geschichte und verlor die Leihmutter nun aus den Augen. Diese wurde 2005 von dem gesunden Kind entbunden und bot das Kind im Internet zum Kauf an.

Ein niederländisches Paar bot am meisten (von 30.000 Euro ist die Rede) und bekam den Zuschlag und seitdem lebt das Kind bei seinen neuen Pflegeeltern in den Niederlanden.

Bart Philtjens und seine Frau hatten jedoch weiterhin einen Kinderwunsch und diesbezüglich führte der Mann Recherchen im Internet durch, um eine andere Leihmutter zu finden. Dabei stieß er auf die Webseite zur Versteigerung seines eigenen Kindes.

Kein Besuchsrecht für den leiblichen Vater

Der Vater klagte daraufhin, um sein Kind wiederzubekommen. Doch dies ließen die holländischen Richter nicht zu. Begründet wird es damit, dass sich das Mädchen bereits an seine niederländischen Pflegeeltern gewöhnt habe und man dem Kind Schaden zufüge, wenn es jetzt aus seiner gewohnten Umgebung gerissen und nach Belgien gebracht würde. Das Gericht beauftragte ferner den niederländischen Kinderschutzbund , ein wachsames Auge auf das Kind zu werfen. Eine Besuchsregelung für den leiblichen Vater des Kindes wurde vom Gericht untersagt. Die könne es erst geben, wenn das Kind reif dafür sein, um die ganze Wahrheit darüber, wie es auf die Welt kam, zu erfahren.

Bart Philtjens und seine Frau werden dieses Urteil natürlich anfechten und haben bereits eine Strafanzeige gegen die ehemalige Leihmutter erhoben. Irgendwie kann man wirklich nicht sagen, welchen Ausgang man für den besseren halten würde.

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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7 Kommentare
  1. Kaasie schreibt

    Meisje Donna….. Der Fall ist hier so populär, dass das Urteil des Gerichts leider überflüssig ist, da eine Verheimlichung des Sachverhalts als unmöglich angesehen werden kann. Ein Fall voller Opfer, ohne Täter (wenn man mal davon ausgeht, dass die Leihmutter von Dummheit gestraft und daher auch Opfer ist).

  2. Wieso schreibt

    Leid tut mir einzig und allein das Kind, das irgendwann einmal mit dieser "verrückten" Entstehungsgeschichte leben muss. Aber jede Generation muss anscheinend mit ihren eigenen Psycho-Problemen zurecht kommen: Kriegs-Kinder, Nachkriegs-Kinder, 68er-Kinder – und jetzt halt bald die Leihmütter-,Samen- und Eizellspenden-Kinder. Den Psychologen wird angesichts solcherlei grenzenlos erfüllten Kinderwunsches jedenfalls nicht so schnell die Arbeit ausgehen. Toll.

  3. Ute schreibt

    @Kaasje: Die Leihmutter muß ja wohl einen ganz gewaltigen Sprung in der Schüssel haben. Mit reiner Dummheit ist deren Zustand doch kaum ausreichend beschrieben. Warum hat sie überhaupt eine Fehlgeburt vorgetäuscht? Weil bei der Versteigerung mehr rauskommen sollte als bei der Leihmutterschaft? Wieso hat sie dann nicht gleich einen angemesseneren Betrag für das Austragen gefordert? Bzw. warum hat sie sich dann nicht einfach von einem One-Night-Stand schwängern lassen?

    Ich verstehe diese Frau nicht mal ansatzweise.
    Will ich auch gar nicht. Gebe ich offen zu. So viel Gefühlskälte macht mir Angst. Und wenn ich ganz ehrlich bin könnte ich mir für mich im Leben nicht vorstellen, ein von mir ausgetragenes Kind wieder herzugeben, wenn ich auch nur entfernt in der Lage wäre, es selbst großzuziehen. Geschweige denn, daß ich eine solche Nummer durchziehen könnte.

  4. Ute schreibt

    PS: Mich würde mal interessieren, ob in Belgien eigentlich niemand wissen wollte, warum das Kind plötzlich aus dem Dunstkreis der Mutter verschwand. Und wie die niederländische Familie den Behörden, Freunden, Familienmitgliedern das plötzliche Auftauchen dieses Babys erklärt hat. Das alles ergibt doch irgendwie hinten und vorne keinen Sinn?

    30.000 Euro. Ein Auto der Mittelklasse…

  5. Ich schreibt

    Für mich ist nicht die Frau schuld, sondern die die es zulassen dass so etwas passiert und auch danach solche Entscheidungen treffen haben mehr Schuld.
    1. Gab es etwas schrifliches (ein Vertrag) zwischen der Familie und die Leihmutter? Ich erinnere mich nicht mehr (der Fall im TV).
    Und der KK wo das Kind geborn wurde spielte auch mit…
    Wußten sie dass es eine Leihmutterschaft ist?
    Wie ist dort Leihmutterschaft geregelt?
    2. Das ein leibliches Vater kein Anspruch auf sein Kind hat…
    Und es ist für das erste mal das ich höre dass Pflegeeltern so beschützt sind.
    3. Wieso kann man im Internet Kinder versteigern?
    Also viele Fragen.
    Das Kind tut mir Leid und die Familie die es verloren hat auch.
    Und das passiert in so einen vortgeschrittenen Land…
    Was würde der EU Gericht sagen?
    Ich hoffe noch auf Gerechtigkeit, aber heut zu Tage…

  6. LeFey schreibt

    Meine güte, wie übelst verantwortungslos kann jemand sein! Wer sein Auto, Haus, Familienbesteck versteigert kann das gern tun, aber ein Kind? Das ist doch das Letzte. Wohl möglich darf die das Geld dafür auch noch behalten. Wer so mit seinem eigenen Kind umgeht, sollte sterilisiert werden. Falls sie dann doch mal eins will, kann sie ja ne Leihmutter suchen….

    Ich find die Geschichte total übel. Mir tun auch die "Auftraggeber"-Eltern total leid, nicht nur das Kind… wobei das es wahrlich am Schwersten hat

  7. patricia schreibt

    verantwortungslos ist in meinen augen aber nicht nur die leihmutter, sondern genauso die auftraggeber-eltern (leihmutterschaft ist in belgien doch verboten), sowie die adoptiveltern in den niederlanden genauso. denn ersteigert man ein kind im internet kann man nicht ernsthaft ignorieren, dass man sich an kinderhandel beteiligt!

    bleibt zu hoffen, dass die niederländischen behörden ihren job gut machen und darum besorgt sind, dass das kind wenigstens in liebevoller, stabiler umgebung aufwachsen darf. in einer die ihr hilft den ganzen trubel und die anormalität ihrer herkunft zu bewältigen…