Leihmutter versteigert Baby

Wenn es nicht in der Ärztezeitung stehen würde, dann würde ich es nicht glauben.

In Belgien hat eine Leihmutter ihr Kind im Internet versteigert. Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob sie ein Kind austrug, welches von den Auftraggebern gezeugt wurde, die dann die genetischen Eltern wären. Das würde die ethische und juristische Situation sicherlich noch mehr verkomplizieren. Der Mann des auftraggebenden Paares scheint zumindest der genetische Vater zu sein, wie dem Artikel zu entnehmen ist. Letztlich spielt dies aber eher eine untergeordnete Rolle, denn der Vorgang ist schon ohne diese zusätzlichen Informationen spektakulär genug.

Eine Leihmutter aus Ostflandern hatte nach der Geburt des Säuglings im Februar dieses Jahres das Kind nicht, wie vereinbart, an das Paar abgegeben, das die Leihmutterschaft in Auftrag gegeben hat. Stattdessen verkaufte die junge Mutter das kleine Mädchen für 15 000 Euro über das Internet an ein niederländisches Ehepaar aus dem Raum Utrecht.

Dem leiblichen Vater und seiner Lebensgefährtin erklärte sie, sie habe eine Fehlgeburt erlitten. Von ihnen hatte die Leihmutter bereits ebenfalls 10 000 Euro für die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft kassiert. Der Kinderhandel flog kurze Zeit später auf. Nun erheben sowohl das niederländische Paar als auch der leibliche Vater Anspruch auf das Baby.

Die rein juristische Situation ist schwierig, da Verträge mit Leihmüttern in Belgien (und vielen anderen Ländern, wo die Leihmutterschaft erlaubt ist) juristisch nicht bindend sind und die Auftraggeber keinen umsetzbaren Anspruch auf das Kind erheben können. Dennoch wird die junge Mutter wegen des Verkaufs des Kindes juristisch belangt werden können/müssen. Inwieweit dies dann die Situation des leiblichen Vaters stärkt, bleibt abzuwarten. Die Chancen des niederländischen Paares dürften meiner Meinung nach mehr als schlecht sein, da der Kauf eines Kindes juristisch formuliert „gegen die guten Sitten“ verstoßen dürfte.

Andere Leihmütter sind da weniger geschäftstüchtig, wie hier bereits berichtet wurde

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.

 

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Kommentar

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19 Kommentare
  1. Kinderwunsch

    Belgische Mutter versteigert Baby im Internet

    Eine Leihmutter aus Ostflandern hatte nach der Geburt des Suglings im Februar dieses Jahres das Kind nicht, wie vereinbart, an das Paar abgegeben, das die Leihmutterschaft in Auftrag gegeben hat. Stattdessen verkaufte die junge Mutter das kleine Md…

  2. Fassi schreibt

    Ein deutscher Fall liegt für mich aus Vatersicht ähnlich,
    hier wurden Menschrechte von offizieller Seite missachtet,
    nicht wegen Euros – vermutlich wegen einer “unheilbringenden“ Mischung aus
    Alt68er -Feminismus und selbstgerechter Amtsanmasung sowie Verantwortungslosigkeit gegenüber einem Kind.

    All das mit schrecklichen Folgen für den Vater , den leibliches Sohn und
    sicher auch für die Adoptiveltern, wegen einer „ Zwangsadoption“

    Ein schockierender Faz-Bericht vom 14.04.2005

    >>Vater ohne Sohn>Kazim G. ist türkischer Staatsangehöriger, lebt seit 1994 rechtmäßig in Deutschland und ist seit fünf Jahren mit einer Deutschen verheiratet. Die Kindesmutter hatte er 1997 kennengelernt. Nach dem Ende der etwa zwei Jahre dauernden Beziehung erfuhr er von der Schwangerschaft und nahm regen Anteil am Befinden der werdenden Mutter.

    Vor allem, da diese ihm das Kind überlassen wollte, falls sie selbst nicht für es sorgen könne. Die Vorfreude des werdenden Vaters wich jäh, als die Mutter, die vom damals zuständigen Jugendamt Leipzig betreut wurde, acht Wochen vor der Geburt den Kontakt abbrach. Acht Wochen nach Entbindung [1999]und Adoptionsfreigabe stand sie schließlich Rede und Antwort.
    […]Das Bundesverfassungsgericht sprach daraufhin von Willkür und ordnete den Beginn des Umgangs von Vater und Sohn mit dem 8. Januar 2005 an.
    […]Unter Beobachtung steht auch die Bundesrepublik Deutschland. Das Ministerkomitee beim Europaparlament in Straßburg, das die Verwirklichung der Beschlüsse des Gerichtshofs für Menschenrechte überwacht, hat den Fall als ständigen Punkt auf seiner Tagesordnung. Die Türkei hat dem Auswärtigen Amt in Berlin eine Protestnote gegen die Verletzung der Menschenrechte ihres Staatsangehörigen überreicht. Ob sie Kazim G. hilft, seinem Söhnchen noch vor dessen sechstem Geburtstag ein Vater sein zu dürfen, steht zwischen Stern und Halbmond.

  3. Fassi schreibt
  4. Suse schreibt

    Hi,FAssi.
    hat er die Mutter geknattert,sich aber keinen Kopf gemacht um Folgen?
    war er anderweitig verheiratet?
    kllinkte er sich später Rettermäßig indie Sache ein und erlitt SChiffbruch?

    Kind ist kein Kartoffelsack. Als Pflegemutter sage ich dir, Kindern ist es erst mal wurscht, wo der biologische Vater (die biologische Mutter) abgeblieben ist.

    Moralisch ist der Mann kein bißchen besser als Väter, die ihre Kinder verlassen udn später zurückfordern.

    aus Sicht der Verhaltensbiologie ist es ein Unding, dem KInd Druck machen zu wollen oder es gar von seinen gewohnten Eltern wegholen zu wollen.
    Bindungsabbrüche sind immer gefährdend.

    Vögeln macht noch keine gute Elternschaft.
    ich hoffe im Interesse vieler Pflegekinder und vieler Kinder, die derzeit noch ohne Lobby ihren verwahrlosenden und mißhandelnden Eltern ausgesetzt sind, daß diese Art "Recht" sich nicht wirklich durchsetzt.
    Ideologien sind fehl am Platz, wenn es um Wohl von Kindern geht.

    Der VAter meines Pflegekindes (schwerbehindert) hat von Interesse abgesehen. Ihc bedaure es, denn unabhängig von der von Dir zitierten Geschichte und bei vorhandener guter Bindung hat jedes KInd das REcht zu erfahren, wer seine bologischen Eltern sind.
    Nicht zuletzt, um beispielsweise vererbbare Risiken zu kennen.

    Dein Beispiel ist ein schönes Beispiel für "Kind scheißegal, Elternrechte gehen vor".

    In meiner Familie haben wir so einen FAll (nach dem Krieg) ist für das Kind schlecht ausgegangen. Damals hatte ein Vater noch viele REchte, unter anderem das alleinige sorgerecht (bis 69!)

    bin einigermaßen enttäuscht von Deinem bEitrag.
    unfundiert, ideologisch und polemisch.

  5. Suse schreibt

    http://www.agsp.de/html/a53.html

    gute DArstellung des Problems als solches
    (Fachanwalt für Familienrecht)

    kurze Darstellung von demselben Fachanwalt
    http://www.agsp.de/html/d138.html

    würde Dir die hp sowieso ans Herz legen, dort lernt man verstehen, was Kinder wirklich brauchen.
    Bindung, Respekt, Akzeptanz, Schutzraum.

    für viele kommt es fast oder ganz zu spät. ein verbogenes und schon vorgeschädigtes Kind (nicht genetisch, die meisten psychosozial -mit verheerenden Auswirkungen für GEist und Körper) hat keine Lobby, ist meist als Pflegekind nicht mehr vermittelbar und keine echte ZUkunft.
    hier noch ein Super-Aufsatz über die Folgen von traumatischen Erfahrungen im Kindesalter (gut verständlich, wie ich finde)
    http://www.agsp.de/html/a34.html

    Grüßle
    S.

  6. KT schreibt

    Hallo Suse,

    wie kommst Du eigentlich dazu Fassi vorwerfen unfundiert, ideologisch und polemisch zu sein? Ich kann in Ihrem Kommentar nichts dergleichen erkennen.
    Es stand ja deutlich im Artikel, das der Vater eine 2-jährige Beziehung zur Kindsmutter hatte und die SS erst nach der Trennung festgestellt wurde er sich aber trotzdem um sie gekümmert hat und das Kind zu sich nehmen wollte wenn sie nicht in der Lage ist sich ausreichend um das Kind zu kümmern. Sorry aber das finde ich nicht gerade ein verantwortungsloses Verhalten. Und das unsere schöne deutsche Justiz ihn seit den 8 Wochen nach Geburt, als er überhaupt erst erfuhr was mit seinem Sohn passiert ist, also seit ca. 6 Jahren zur damaligen Zeit ihn trotz aller Bemühungen von seinem Kind fern hält ist ja kaum seine Schuld.
    Was die von Dir so hoch gehaltenen Bindungen angeht, wenn das Kind wie geplant von Anfang an bei seinem Vater aufgewachsen wäre, zu wem hätte es denn dann wohl eine Bindung? Ich finde es ein absolutes Unding das dem Kind und dem Vater seit Geburt verwehrt wurde eine Beziehung aufzubauen. Klar wollen die Adoptiveltern das Kind nicht mehr hergeben, aber hier meiner Meinung nach aus reinem Egoismus auf Kosten des Kindes.

    Gruß,
    KT

  7. Suse schreibt

    nun, ich habe eine ganz andere Geschichte über diese Vorgänge gelesen (finde leider den Artikel nicht mehr, auch von einem Juristen), der war ganz anders dargestellt.

    Einen einzigen ZEITUNGS – ARtikel als Referenz halte ich für entweder naiv oder vorsätzlich.

    Weiterhin ist für die Bindung des Kindes ganz und gar wurscht, wer schuld daran ist, daß es so kam.

    Schuld ist nur ein moralischer Begriff, der nicht zur Klärung beiträgt. Es wäre sinnvoller zu fragen, wer die Fehler beging (eine SChwangere verschwindet nicht einfach so und "gerät in fremde Machtbereiche eines offensichtlich semikriminellen Jugendamts" [ironie!])

    Die nächste Frage wäre die, wie kann der Fehler korrigiert werden.
    Offensichtlich ist das ein sehr unausgewogenes Problem, und einer der Beteiligten muß MINDESTENS zurückstecken.
    ich denke, daß das Kind nicht derjenige sein soll.

    Es ist im Falle immer dem Erwachsenen zuzumuten, daß er zurückstecken muß.

    Du scheinst ein Kind (und die Haltung der A-Eltern) als einen Gegnestand zu betrachten, über den man verfügen muß.
    Das Kind soll also hin- oder hergereicht werden..

    der fall in meiner Familie war meine Mutter. Sie hat zeitlebens (ist tot) drunter gelitten, daß sie einen Fehler begangen hätte, der gar nicht ihrer war. Es war ihr VAter, der sie von ihrer Mutter wegnahm (heute sehe ich darin einen sehr aggressiven Racheakt).
    Sie hat immer geglaubt, sie hätte was falsch gemacht. auf die nächste Generation hat sich dies auch ausgwirkt.

    ich denke, in einem so sensiblen Thema sollte man äußerstes Fingerspitzengefühl walten lassen und eine hohe Fachkompetenz besitzen, ehe man sich berufen fühlt, ein URTEIL zu fällen und seine eigene Moral – und Besitzvorstellung auf Fälle solcher Kinder überträgt.

    Der Junge würde alles verlieren, was für ihn bisher normal, gewohnt und sicher wäre.
    Fraglich, was er dafür kriegen würde. Nichts kann dies ersetzen, fürchte ich.

    Übrigens glaube ich diese Darstellung so nicht (Vater "wolte Kind übernehmen" etc.)
    Wäre es tatsächlich so, erinnert es erschreckend an die Methode der illegalen Adoption, bei der in der Dritten welt Männer angeben, sie seien die leiblichen Väter der Kinder und somit eine Ado in ihre Famile "legalisieren".
    Diese Kinder werden im allgemeinen ihren Müttern abgekauft.

    jaja, das Gutmenschentum…

  8. E. Breitbach schreibt

    Übrigens glaube ich diese Darstellung so nicht

    nun verlieren wir uns im Ungefähren. Substantielles wäre hilfreich, ansonsten schwadronieren wir uns hier nur über unterschiedlichen Lesarten der gleichen Geschichte, wobei ich mich dann im Zweifel auf die verlasse, die ich belegbar lesen kann und nicht andere, von deren Existenz ich irgendwie gehört habe.

    Man darf da nicht versuchen, die eigenen Erfahrungen zwanghaft auf andere, aber nur möglicherweise ähnliche Geschichten zu übertragen

  9. Suse schreibt

    falls ich den Artikel finde, poste ich ihn hier.

    Da ich mich sehr intensiv mit Vernachlässigung, Mißhandlung, Folgen etc beschäftige, auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Folgen (Knast oder Klapse als Endstation für die, welche Pech haben?), und nicht nur meinen eigenen Einzelfall kenne, habe ich eine schon fast reflexartige Aversion für oberflächliche und rein moralische Betrachtung.
    "Man darf da nicht versuchen, die eigenen Erfahrungen zwanghaft auf andere, aber nur möglicherweise ähnliche Geschichten zu übertragen"
    ich kann nur diesen guten Gewissens erwähnen, da ich schwerlich über andere mir bekannte Fälle verfügen darf…
    es gibt allerdings einige gute darstellungen, beispielsweise im "Paten", Fachzeitschrift von Henrike Hopp.

    gerade dieser Fall (obwohl Einzelfall) wird große Auswirkungen auf die weitere Rechtssprechung haben. Umgangsrecht für mißhandelte Kinder btw Umgangspflicht`?

    diese weitreichenden Folgen überblicken die meisten Zeitungsleser nicht, sie wissen auch gar nicht, was es für mißhandelte Kinder bedeutet, Umgangs"rechte" wahrnehmen zu müssen.

    wie gesagt, falls mir einfällt, wo ich den Fall das erste mal las , werde ich ihn hier posten.

  10. Suse schreibt

    ich wußte doch, ich hatte es gelesen (ist in einem der angegebenen Links enthalten – keiner hier hat sich wohl die Mühe gemacht, die zu lesen?)

    Zitat:

    Anlass für die gerichtlichen Auseinandersetzungen war die Adoptionsfreigabe und Übergabe in eine Adoptions- Pflegefamilie eines außerehelich 1999 geborenen Kindes durch die Kindesmutter kurz nach der Geburt. Der Kindesvater hatte weder mit der Kindesmutter noch dem Kind jemals zusammengelebt. Die Kontakte zwischen den Kindeseltern bestanden nur sporadisch. Von der Geburt des Kindes hatte der Kindesvater erst zwei Monate später erfahren.

    Dem in der Folge durch den Kindesvater gestellten Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge und auf Regelung des Umgangs wurde durch das Amtsgericht zunächst stattgegeben, und zwar mit der bemerkenswerten Begründung, im Falle eines Verbleibs des Kindes bei seinen Pflegeeltern bestehe das Risiko eines Identitätskonflikts, wenn es später von seiner Herkunft erfahre. Ein solcher Konflikt stelle eine größere Gefahr für das Kindeswohl dar, als die Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie nach voraussichtlich insgesamt zwei Jahren (die es sich zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits bei den Adoptiv-Pflegeeltern befand).

    http://www.agsp.de/html/a53.html

    ichkann keinen Hinweis darauf, daß der Mann sich intensiv um seinen Nachwuchs gesorgt, gekümmert oder festen Kontakt gehalten hat, erkennen.

    es ist eine altbekannte Sache, daß man gern im Nachgang noch "FAkten" hinzuerfindet. ich habe deshalb die Vermutung, es ist wie so oft, man findet hinterher positivere Darstellungen als in REalität vorhanden war und gute sinnreiche Begründungen.

    mich würde an der Stelle allerdings besonders interessieren, welche intention der mann hat. Geht es ihm um die Ehre? Geht es ihm um einen SOHN?

    Großes VErantwortungsgefühl kann ich nicht erkennen.
    Dieses kenne ich auch von Herkunftsmüttern, es ist also keine Frage des GEschlechts (nicht daß das jemand vermutet)

  11. E. Breitbach schreibt

    Nein, ich habe den Link nicht gelesen und werde es auch nicht tun. Mir ist das Ganze zu losgelöst vom Ursprungsthema und den entsprechenden Kommentaren

  12. KT schreibt

    Hallo,

    warum wurde dann im Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgendes festgestellt:
    "10. Der Beschwerdeführer lernte die Kindesmutter (Frau M.) 1997 kennen. 1998 planten sie zu heiraten, jedoch sagte Frau M. die Heirat ab. Dennoch blieb ihre Beziehung bis Anfang 1999 bestehen. Der Beschwerdeführer erfuhr im Mai 1999 von Frau M.s Schwangerschaft. Dem Beschwerdeführer zufolge vereinbarten er und Frau M. damals, dass der Beschwerdeführer für das Kind sorgen würde. Danach erkundigte sich der Beschwerdeführer wöchentlich nach Frau M. und ihrem ungeborenen Kind, konnte jedoch ab Juli 1999 keinen Kontakt mehr mit ihr herstellen.

    11. Unmittelbar nach der Geburt am 25. August 1999 gab Frau M. Christofer zur Adoption frei. Das Jugendamt Wittenberg als Christofers Amtsvormund benachrichtigte sogleich Herrn und Frau B., die als künftige Adoptiveltern registriert waren und schon zuvor ein Kind adoptiert hatten, dass Christofer zur Adoption freigegeben wurde. Sie holten Christofer vier Tage später vom Krankenhaus nach Hause.

    [Fortsetzung folgt]

  13. KT schreibt

    [Forsetzung, Artikel wegen Überlänge von Admin geteilt]
    12. Im Oktober 1999 erfuhr der Beschwerdeführer von Christofers Geburt und seiner Freigabe zur Adoption durch Frau M. Im November 1999 wandte er sich an das Jugendamt Leipzig in der Absicht, Christofer selbst zu adoptieren. Da Frau M. keine Angaben zur Vaterschaft gemacht hatte, verweigerte das Jugendamt dem Beschwerdeführer jede Auskunft über Christofer. "

    Außerdem ist es seltsam, dass gegen 4 Richter wegen Rechtsbeugung ermittelt wird etc. und auch gegen die zuständigen Behörden wenn alles so sauber gelaufen sein soll.
    Weiterhin gab es ja auch bereits 2000 Besuchskontakte, die dann von den Pflegeeltern verwehrt wurden. Es tut mir leid, aber in meinen Augen wurde das Kind hier zum Spielball der Pflegeeltern und Behörden und beide haben nicht zum wohle des Kindes gehandelt, denn ein Kind hat ein Recht darauf zu erfahren wo es her stammt. Dem Kind wird so weitaus mehr geschadet, denn nach aktueller Lage der Dinge gab es ja auch wieder Besuchskontakte und es kennt seinen Vater und hat anscheinend ein gutes Verhältnis zu ihm. Das Kind wird spätestens in ein paar Jahren mitbekommen welch ein gezerre es gegeben hat um seine Person und das der Vater um sein Kind derart gekämpft hat ist durchaus nachvollziehbar nicht aber die Rechtsbeugung und die Verweigerungshandlung der Pflegeeltern. Und hier entsteht meiner Meinung nach der größte Schaden für das Kind, es wird wahrscheinlich das Vertrauen in und zu seinen Pflegeeltern verlieren wenn es sich deren Egoismus bewußt wird.

  14. Suse schreibt

    zwischen "Erfahren" und "Hinziehen" besteht ein gelinder Unterschied.
    ich versteh auch nicht ganz, wie er die Frau heiraten wollte – er ist verheiratet.

    gut, ich stecke nicht drin in der Geschichte, man sieht, daß einiges schiefgelaufen ist.

    ich glaube aber, viele menschen haben eine ganz merkwürdige Vorstellung von Bindungsverhalten und von dem Verhalten, das zum Beispiel Pflegeeltern haben sollten.
    Wenn Pflegeeltern sich gegen Umgangskontakte wehren, werden sie als egoistisch und Eigensinnig hingestellt.

    Daß sie ein als natürlich anzusehendes Bedüfnis haben, das Kind vor Einflüssen zu schützen, wird ihnen einfach aberkannt.
    Kinder nehmen es ihren Betreuungspersonen übel, wenn diese sie nicht vor merkwürdigen Dingen beschützen.
    Mein Pflegesohn äußerte mit 13 den Wunsch, seine Mutter kennenzulernen. ICh habe das unter einigen SChwierigkeiten organisiert.
    Er ist nach wie vor nich begeistert von ihr, hat allerdings seinen Zorn an mir abgelassen (sehr dankbare Aufgabe….)
    Allerdings habe ich die Frau daran gehindert, mit ihm umzugehen, wie sie es mit allen ihren anderen Kindern tut (absolut distanzlos), welche in verschiedene Wohnformen verteilt sind.

    gut, cih gebe zu, alles das ist off topic und hat nix mit der Eizellspende zu tun.
    ich denke, wer wirklcih genaueres wissen will und nicht nur auf eine der modernen Legenden abfahren will, kann sich bei den angegebenen Links umsehen, kann den Rechtsanwalt, der die Aufsätze schrieb, erkundigen und auch alle anderen Links dort lesen.
    man versteht dann einiges mehr.

  15. Suse schreibt

    [Teil 2] Bitte kürzer fassen. Gilt für alle hier (Admin)

    ich empfehle auch immer gern Hassenstein: Die Verhaltensbiologie des Kinders
    und Traumatisierte Kinder in Pflegefamilien und Adoptivfamilien (herausgegeben vom PAN), außerdem das 3. Jahrbuch des Pflegekinderwesens (auch über PAN), das zum Thema Umgang gestaltet ist.

    Es ist mir vollkommen klar, daß es wesentlich befriedigender ist, Familien zu eigenen Kindern zu verhelfen als siene Gedanken an schon recht zerstörte übriggebliebene Kinder, um die gestritten wird, die aber keiner mal fragt, – die aber oft auch selbst gar nicht wissen können, was sie wollen – zu machen.

    ich bitte auch um Vergebung, daß ich diese urban legend hier nicht einfach so stehen lassen konnte.
    ICh plädiere selbstverständlich immer dafür, im Falle die Originaldokumente zu lesen.

    Letztlich ist ein Kind kein Eigentum, weder der Pflegeeltern noch der biologischen.

    Frü die Jugendämter stellt sich das ganz anders dar: kostensparend ist derzeit Rückführung auf Teufel komm raus (oder Ignorrieren wie im Fall Jessica, der prototypisch ist) oder Ado.
    KLar doch.
    Oder KInd tot.

    eigene Kinder sind tatsächlich viel mehr wert. Sie sind rechtlich eindeutig udn sicher.
    Es sei denn, man erfährt erst 2 Monate später, daß alles gelaufen ist.

  16. susi schreibt

    arme kids

  17. kobi schreibt

    Hi, ich möchte gerne Leihmutter werden. Wer kann mir sagen, wohin ich mich wenden muß und das "funktioniert"?

  18. fassi schreibt

    @ Kobi,

    rechtlich geht das nur im Ausland,
    biologisch funktioniert es bei fremden oder auch verwandten Frauen ( Mutter, Schwester)

    Bezüglich der " Verwendung von Eizellen" gibt es hier allerstrengste Gesetze,
    -man darf nicht frei über die eigenen Eizellen entscheiden, die IVF ist in der BRD strikt reglementiert.
    – auch nicht bei eineiigen Zwillingen dürfte eine gesunde Schwester ihrer unfruchtbaren Zwilingsschwester eine Eizelle spenden, trotz gleichem Erbgut.

    Länder in denen Leihmutterschaft nicht verboten ist:
    USA, Großbritannien, Belgien, Spanien, Niederlande

    Quelle, ZDF-Bericht vom Mai 2006: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,3933062,00.html

    LG Fassi

  19. Rebella schreibt

    Hallo Kobi,

    unter http://www.eizellspende.de suchen manchmal auch Frauen eine Leihmutter. Gelegentlich (sehr selten) habe ich auch schon mal so eine Anfrage im Kinderwunschforum gelesen. Unter der oben genannten Adresse erhältst du aber bestimmt mehr Informationen.