Künstliche Befruchtung auch im Gefängnis

Wegen eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie wurde Großbritannien verurteilt, weil es einem Paar die künstliche Befruchtung verwehrte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach dieses Urteil zugunsten eines Paares, welches gegen den Staat geklagt hat.

Gefängnisstrafe kein Hinderungsgrund
Der 35- jährige Mann und seine jetzt 49 Jahre alte Frau hatten sich unter besonderen Umständen kennengelernt. Er sitzt eine langjährige Haftstrafe wegen Mordes ab, die frühestens 2009 vorzeitig enden könnte, sie hat bereits drei Kinder aus anderen Beziehungen. Als die beiden sich kennen- und liebenlerneten, saß er bereits im Gefängnis, erste zarte Bande wurden durch Briefwechsel geknüpft.

Als das Paar den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind hatte, stellte es im Jahre 2001 einen Antrag zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung, diese wurde diese vom Staat jedoch nicht bewilligt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, stellte die Große Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag fest. London wurde angewiesen, dem Paar 5000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen. Die WAZ berichtet:

Die britische Justiz begründete ihre Ablehnung vor allem mit der Pflicht, dem Wohlergehen des gewünschten Kindes Rechnung zu tragen. Sie verwies zum einen auf die Schwere des von dem Häftling begangenen Verbechens. Zudem verfüge die Frau, die bereits dreifache Mutter ist, weder über die notwendigen materiellen Mittel noch über ausreichende Unterstützung, um ein weiteres Kind aufzuziehen.

Diese Argumente wies die Große Kammer mit zwölf gegen fünf Stimmen zurück. Die Inhaftierung des Mannes müsse nicht zwangsläufig dazu führen, dass das Paar kein Kind bekommen kann, heißt es in dem Urteil. Eine künstliche Befruchtung sei keine unverhältnismäße Belastung für den Staat – weder in finanzieller Hinsicht, noch was die öffentliche Sicherheit anbelange. Zwar habe der Staat die Pflicht, Kinder zu schützen. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass er ein Paar daran hindere, per künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen. Der Gerichtshof verwies auch darauf, dass die Frau auf freiem Fuß ist und bis zur Freilassung des Mannes für das Kind sorgen könne. Der Gerichtshof hob damit ein erstinstanzliches Urteil einer kleinen Kammer vom 18. April 2006 auf. Diese hatte die Klage des Paares zurückgewiesen.

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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

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Kommentar

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31 Kommentare
  1. Ute schreibt

    Woaaaahooo! Auf die Diskussion bin ich jetzt aber gespannt… 😛 *g*

  2. E. Breitbach schreibt

    😀
    Es häuft sich gerade ein bißchen, das stimmt

  3. Ute schreibt

    Sie machen das extra, wette ich. Jetzt vielleicht noch ein netter Artikel über Palliativmedizin…? Ach nee, gehört ja leider nicht in ihren Fachbereich. 😛

  4. E. Breitbach schreibt

    naja, Artikel über alte Mütter sind aber viel spannender als dieser über die Zeugung im Knast. Ich glaube nicht, dass das so heiß diskutiert wird, wenn denn überhaupt 😉

  5. Princi schreibt

    Mal ne ganz blöde Frage:
    wie ist das denn mit den Paaren, die nicht auf künstliche Befruchtung angewiesen sind und von denen ein Partner "sitzt"? Denen dürfte man doch dann dieses Grundrecht auch nicht verwehren, oder?
    Wenn auch in so einem Falldie Inhaftierung eines Partners nicht zwangsläufig bedeuten muß, dass man kein Kind bekommen kann, dann würde das doch heißen…nun ja…ihr versteht schon 🙂
    LG
    Princi

  6. Pat schreibt

    Die Frau ist aber auch nicht mehr ganz die Jüngste, auch wenn es im europäischen Rahmen liegt. Das aber nur knapp, wenn ich mich recht erinnere, liegt da die Grenze bei 50 Jahren.

  7. E. Breitbach schreibt

    @ Princi: Auch wenn es in dem Artikel nicht explizit so gesagt wird, gehe ich davon aus, dass die Indikation für die künstliche Befruchtung ausschließlich die ist, dass der "Vollzug der Ehe" unter den besonderen Umständen nicht möglich ist. Interessanter Aspekt auch unter Berücksichtigung des Sozialssystems, denn in Englans wartet man durchaus bis zum Eintritt der Wechseljahre auf eine Behandlung, die vom NHS getragen wird

  8. Rebella schreibt

    Interessant an dem Urteil ist, dass der Europäische Gerichtshof anerkennt, dass das Verwehren der assistierten Befruchtung ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie ist.

    Das könnte uns vielleicht Hoffnung geben, wenn mal ein Paar wegen verwehrter PID oder Eizellspende oder Embryonenspende eine ähnliche Klage erhebt. Oder ein lesbisches Paar. Nun, ich weiß, deutsche Politiker betrachten ein Paar mit einem unfrchtbaren Partner nicht als Familie. Vielleicht sieht Europa das anders???

  9. Chaosmaus schreibt

    naja nur weil man im gefängnis sitzt gibt man ja seine bürger- oder menschenrechte nicht auf (ok das auf freiheit schon erstmal ;-))
    so wie ich das lese gehts ja hauptsächlich um die kostenübernahme durch den staat, der das eben mit dem hinweis auf den schutz der familie abgelehnt hat.
    meines erachtens ist "der schutz der familie" tatsächlich kein grund das abzulehnen – da geb ich dem gericht schon recht. aber warum soll der staat die kosten dafür übernehmen? ist doch sache der krankenkasse/krankenversorgung und die wirds wohl in irgendeiner form auch für häftlinge geben – wenn auch sicherlich staatlich bezahlt.
    übrigens: verheiratete paare, von denen einer in haft sitzt dürfen durchaus auch auf natürlichem weg 😉
    dafür gibts abgeschlossene extra besuchszimmer ohne zuschauer – auf antrag 1mal im monat oder so.
    (der älteste sohn einer bekannten ist in so einem entstanden…)
    jedenfalls in deutschland – obs in gb auch so ist?
    falls ja: müsste man dann nicht konsequenterweise bei kinderwunsch eines inhaftierten+ehegatten "besuchstage" dem zyklus der frau entsprechend einrichten? dh. wesentlich kurzfristiger von der beantragung her und auch sehr viel häufiger als andere mitgefangene die möglichkeit auf besuch hätten – und DAS dürfte denen gar nicht gefallen…

  10. Suse schreibt

    Rebella – deutsche Politiker sehen Verheiratete, vn denen einer unfruchtbar ist, NICHT als Familie an?
    vorstellen kann ich es mir schon, aber daß einer so unvorsichtig war, udn das mal nachweislich gesagt hat, kann ich mir eher weniger vorstellen…

    ich denke, langfristig wird diese entscheidung einiges voranbringen (können), aber es dürfte länger dauern, bis es soweit ist.

    und was die zeugung im Knast betrifft,könnt e ich mir vorstellen, daß man zwar das Zimmer zur Verfügung stellt, aber ganz formalistisch und völlig desinteressiert an eisprung und sonstigen zeugungsrelevanten Fragen.
    Mehr so: seht halt zu, wie ihr es hinzaubert…

  11. Suse schreibt

    ähm, andererseits, wenn ich mir überlege, dann könnten auch Leute auf künstliche Befruchtung plädieren, von denen ein Partner im Krankenhaus liegt, sagen wir , nach nem Unfall.
    und von da ist es dann nicht mehr weit bis zu den hirntoten Schwangeren…. grusel….

    ich glaub, mir wird grad schon wieder ganz komisch zumute.

  12. Ute schreibt

    Mich würde mal interessieren, in welchem Jahr überhaupt erstmals Klage erhoben wurde. Sowas zieht sich doch oft über Jahre hin, zumal dann, wenn man zuguterletzt auch noch den Europäischen Gerichtshof anruft. Bis dahin dürfte es für eine ganze Reihe von Paaren ohnehin längst zu spät sein.

    Daß allerdings der EGH das deutsche Gesetz gegen die Eizellspende aus den Angeln heben könnte, kann ich mir eher nicht vorstellen. Hier liegt ja der Unterschied zum Fall in England. Es ist dort ja nicht per Gesetz verboten, von einem Knastbruder ein Kind zu bekommen. Man hat sich nur geweigert, dabei auch noch mitzuhelfen. Wäre es explizit verboten, hätte wohl auch der EGH nichts erreicht, da dem Paar das von Anfang an hätte klar sein müssen und Großbritannien ein souveräner Staat ist.

    Aber vielleicht haben wir einen Juristen hier, der sich mit internationalem Recht auskennt?

  13. Ute schreibt

    PS: "The Court is not empowered to overrule national decisions or annul national laws."

    http://www.echr.coe.int/ECHR/EN/Header/Applicants/Information+for+applicants/Frequently+asked+questions/

    Soll heißen: Was Gesetz ist, wird auch so lange Gesetz bleiben, bis der betreffende Staat selbst etwas daran ändert. Dabei hat der EGH absolut nichts mitzureden.

  14. Ute schreibt

    Noch ein PS: "deutsche Politiker sehen Verheiratete, vn denen einer unfruchtbar ist, NICHT als Familie an?"

    Nein. Vor dem Gesetz besteht soviel ich weiß ein Unterschied zwischen Ehe (ohne Kinder) und Familie (Partner mit Kindern). Ehe wird als Grundvoraussetzung für Familie betrachtet. Ohne Kinder ist man aber juristisch betrachtet noch lange keine solche. Selbst in der Grundrechte-Charta der EU lautet Artikel 9: "Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen".

  15. Ute schreibt
  16. Rebella schreibt

    @Ute: Ich würde mal sagen, das Verfahren hat sich 6 Jahre hingezogen. Denn oben steht ja, dass sie den Antrag auf assistierte Befruchtung in 2001 gestellt haben. Dann kam sicher die Ablehnung un´d dann haben sie gleich geklagt.

    @Ute und Suse: Meine Behauptung, deutsche Politiker würden ein Paar mit einem unfruchtbaren Partner nicht als Familie betrachten, gründet sich darauf, dass ich schon mehrfach an Politiker geschrieben habe und eine Gleichstellung bei der Kostenübernahme bei Befruchtungen mit Spendersamen gefordert habe. Und das bekomme ich dann auch durchaus von diesen Politikern schriftlich, denn sie berufen darauf sehr einvernehmlich immer gleich etwa so, dass sie schreiben, laut Grundgesetz gäbe es einen besonderen Schutz der Ehe und Familie. Dieser würde zwar Kostenübernahmen bei Paaren erlauben, wo beide ihre Gene weiter geben können. Bei Paaren jedoch, wo einer nicht mehr fähig ist, seine Gene weiter zu geben, man also Spendersamen braucht, greift nach deren Ansicht der besondere Schutz der Ehe und Familie nicht. Ich schlußfolgere daraus, dass z.B. meine Familie vom Gesetzgeber nicht wirklich als Familie betrachtet wird. Und unsere Ehe wird auch entweder nicht als Ehe betrachtet oder aber wenigstens nicht als besonders schützenswert, da mein Mann ja zeugungsunfähig ist.

  17. Suse schreibt

    Liebe REbella-
    um ehrlich zu sein, mir blieb kurz die Luft weg.
    Meine nächste Frage wäre dann nämlich die, eine Ehe mit einem impotenten Mann (sagen wir nach einer OP oder durch Krankheit) ist dann auch keine echte ehe mehr?…
    sicher fielen mir noch mehr Fragen ein…

    wie sieht es denn aus mit Selbsthilfe im ausland? nur mal so gefragt (sicher habt Ihr schon dran gedacht). Die Holländer sollen ja ganz fit sein (eine Bekannte von mir hat dort EZ-Spende in anspruch genommen), aber befaßt hab ich mich damit nicht weiter…

    Ich drück euch jedenfalls nach wie vor die Daumen.

  18. Andra n.e schreibt

    Ich denke da wird etwas durcheinander gebracht.
    So wie Rebella es schildert und ich selber in Praktikum sehe, betrachten die Gesetze, bzw. viele Menschen als Familie eher nur diejenige die auch Kinder hat. Ein verheiratetes Paar das keine Kinder hat wird oft nicht als Familie betrachtet. Es wird viel getan für Familien mit Kinder, aber für kinderlose Familien leider sehr wenig.
    Sogar, wenn ich nicht irre, eine alleinerziehende Person mit Kind(er) wird als Familie betrachtet.
    Es hat aber nichts zu tun mit der Fruchtbarkeit.
    Ich denke was die Leute da meinen, ist sie möchten manche Sachen nicht finanziell unterstützen.
    Bei Spenderzellen gibt es in De ein spezielles Problem – es wird nicht als ethisch betrachtet.Ich gehe jetzt nicht in Detail.
    Und es stellt sich da noch eine Frage: Familie und Ehe sind zur Zeit nicht die selbe Sache, weil es gibt auch viele Familien ohne Ehe und auch umgekehrt (manche die noch verheiratet sind, aber separat leben).
    Wegen dem Fall da oben habe ich nicht richtig verstanden worum es ging (der Artikel ist mir zu unklar). Ist es wegen der Strafe, wegen des Alters, wegen des finanziellen Unterstützung vom Staat?
    Und dann frage ich mich: bedeutet das eigentlich dass jeder der solche Ablehnung bekommt,in Strassbourg klagen und auch gewinnen kann? Na dann mal los!

  19. Ute schreibt

    @Andra: In England gibt es keine Krankenkassen wie hier bei uns. Die Krankenversicherung ist komplett Sache des Staates (National Health System, NHS). In diesem Fall hat der Staat sich also geweigert, dem Paar die künstliche Befruchtung zu bezahlen, weil der Mann aufgrund eines wohl schweren Verbrechens im Knast sitzt und die Mutter offenbar keine finanziellen Mittel hat. Diese Begründung als solche wurde vom Europäischen Gerichtshof (EGH) nicht akzeptiert.

    Hätte England sich darauf berufen können, daß es in Großbritannien generell per Gesetz verboten ist, einem Häftling zu einem Kind zu verhelfen, hätte der EGH nichts ausrichten können. Siehe oben: Der EGH als supranationale Instanz kann keine nationalen Gesetze kippen. Aus dem selben Grund wird der EGH Deutschland nicht dazu zwingen können, die Eizellspende zuzulassen, denn deren Verbot liegt in einem deutschen Gesetz verankert.

    Soll heißen: Klagen kannst Du. Gewinnen kannst Du aber nur dann, wenn Dein Fall eine reine Ermessensfrage darstellt und rechtlich keiner Beschränkung unterliegt. Solltest Du aber irgendwas einklagen wollen, das von einem deutschen Gesetz von vornherein verboten ist, kannst Du die Sache gleich vergessen.

  20. Rebella schreibt

    Ich möchte noch hinzu fügen, dass wir trotzallem Ehegattensplitting machen dürfen und dass wir auch Kindergeld bekommen. Würden wir sicher auch, wenn wir explitit darauf hinweisen würden, wie unsere Kinder entstanden sind und warum. Aber das ist dann eben die Doppelzüngigkeit der Politiker.

    Ich habe übrigens alle Politiker bzw. deren Vertreter, weil die ja immer ihre Leute haben, die für sie antworten, (und es waren so etwa 3 oder 4, die mir mit dem Argument des besonderen Schutzes der Ehe und Familie gekommen sind) angeschrieben und gefragt, warum unsere Ehe und Familie nicht anerkannt wird. Nur, weil mein Mann nicht fortpflanzungsfähig ist? Selbstverständlich hat mit DARAUF keiner mehr geantwortet.

    Suse, Selbsthilfe im Ausland ist im Falle der Spendersamenbefruchtung meist nicht nötig (es sei denn, man ist lesbisch oder allein stehend). Es ging ja hier um die Bezahlung durch die GKV. Und die zahlt ja auch nicht, wenn man ins Ausland geht.

  21. raise schreibt

    Interessant ist, dass sogar im Knast zu sitzen und ein Verbrecher zu sein, offenbar in England nicht zum Ausschluss einer Kinderwunschbehandlung führen darf, bei uns aber ist ARM sein ein Grund, keine IVF oder ICSI zu bekommen. Das muss man sich mal reinziehen…und das obwohl ein per IVF oder ICSI zustande gekommenes Kind als extrem gewolltes eine sehr große Chance hat, dem Staat die Kosten für eine von ihm finanzierte IVF oder ICSI vielfach in Form von Steuern zurückzuzahlen.

  22. Greta schreibt

    Hm, nun, nach dem Urteil, dürfte sie eh zu alt für Kinder sein, es sei denn mit EZS. Das wäre ein neues Gerichtsverfahren wert, oder?

    Und… äh… es gibt auch im Knast ohne Hilfe gezeugte Kinder, da sitzen ein oder zwei Elternteile ein. Äh… mit welchem Maß wird bei DENEN gemessen?

    Also nicht, dass ich auf KB bei Knastis übersteigerten Wert lege, aber… wo ein Wille ist, ist auch eine dunkle Ecke oder ein Weg. Hm.

    Oder?

    Manche Sachen werden einfach zu sehr politisiert….

  23. Ute schreibt

    @raise: Verwechselst Du da nicht etwas? Es ist doch nicht so, daß da jemand hingeht und aus reiner Gehässigkeit sagt: "Hey, der hat kein Kohle, dem vewehren wir jetzt die Bezahlung der Kinderwunschbehandlung!"

    Die Einschränkung bei den Zuschüssen liegt doch vielmehr daran, daß man einer größeren Anzahl von Paaren ermöglichen möchte, wenigstens einen oder zwei Versuche zu starten. Weil die Mittel eben begrenzt sind.

    Klar könnte man auch sagen: Jedes Paar bekommt einen Versuch komplett bezahlt und jeder weitere Versuch geht komplett zu Lasten der Patienten. Nur brauchen die meisten eben sowieso mehrere Anläufe. Und da würde der zweite Versuch finanziell dann sofort gleich richtig reinhauen.

    Wie man es auch regelt – irgendwer wird sich immer ungerecht behandelt fühlen. Nur macht das den Topf der Krankenkassen auch nicht voller…

    Sorry, bin eben Volkswirtin.

  24. Rebella schreibt

    Ute, du vergißt, dass die Mittel deshalb begrenzt sind, weil sie gewollt begrenzt wurden …

  25. Ute schreibt

    Ja, sicher, Rebella. Es gibt ja auch noch andere Krankheiten, die behandelt werden müssen. Z.T. lebensbedrohliche. Meine Mutter ist an Krebs gestorben. Ist schon sehr lange her, aber wenn ich mir überlege, man hätte es von den Finanzen meiner Eltern abhängig gemacht, ob meine Mutter überhaupt behandelt wird… Sie wäre in dem Fall sehr schnell sehr qualvoll gestorben, statt letzten Endes friedlich und nach immerhin noch 4 Jahren. Ich kann von daher schon verstehen, daß da Prioriäten gesetzt werden, wenn es bei anderen ums nackte Überleben geht.

    Mensch, mir wäre es doch auch lieber, wenn jeder zig Versuche bezahlt bekäme. Alleine schon wegen der Verbitterung, die z.B. auch auf dieser Seite immer mehr um sich greift. Ich bin im Forum nicht aktiv (bzw. höchst selten), aber ich lese durchaus mit, so ist es ja nun nicht…

  26. Rebella schreibt

    Ute, diese Rechnung funktioniert so für mich nicht. Ich gebe dir Recht, dass auch zur Behandlung anderer Krankheiten Geld sein muss. Aber das ist alles eine Sache des Managements von ganz oben. Es wird nämlich genug Geld für unsinnige Sachen ausgegeben. Von dort könnte das Geld für Kinderwunschpatienten und einiges andere mehr kommen. Zum Beispiel von dem ganzen Geld (20 Mrd.pro Jahr), die den Kirchen in den Hintern geschoben werden. Für Kuwu-Behandlungen bräuchten wir nur 200 Mio. Euro. pro Jahr. Dem Budget für Krebspatienten würde ich es auch nicht abzwacken wollen.

    Hinzu kommt, dass der wirtschaftliche Nutzen eines Kindes deutlich über den Kosten steht. Wenn es dich interessiert, kann ich dir dazu Zahlen schicken. "Wir haben das Geld dafür nicht" ist also nur eine faule Ausrede.

  27. reaba schreibt

    hallo ute,

    mein mutter hatte auch krebs. magenkrebs. sie hat 2 whipple-OPs gehabt und ist dann am schlaganfall gestorben. sie war da 74.
    ursächlich für den schlaganfall sehe ich unbedingt auch die blutgerinnungsstörung die in unserer familie vorliegt und die mich mit ursächlich auf die 10 jahre lange kiwu-tour geschickt hat.
    du machst es dir in deiner beurteilung in der tat zu einfach. es gibt erhebliche sachzusammenhänge zwischen ursachen für unfruchtbarkeit und weiblicher sterblichkeit vor dem "statistischen verfallsdatum". das will nur keiner so sehen, erst recht kein politiker.

    rebella hat völlig recht. so wie bei mir der historische jesus rüberkommt, hätte er eher sein letztes hemd für die gewollte schwangerschaft eines verzweifelten paares gegeben, als es ohnehin fetten institutionen in den hintern zu blasen – die so tun, als wäre ihr ziel nun die verbreitung der lehren dieses netten menschen aus judäa…lächerlich.
    du bist volkswirtin..guck dir den desaströsen einfluss unserer kirchen auf unsere gesetzgebung doch mal an.

    boahh..bin ich gerade weihnachtlich gestimmt 🙂

  28. rose1980 schreibt

    Abgesehen von der ganzen Diskussion wegen der Finanzierung.
    Ich finde das einfach unverschämt und das Urteil eine Frechheit.
    Ich meine, der sitzt doch nicht ohne Grund im Gefängnis, oder?
    Meiner Meinung nach Pech für die beiden.

  29. Dolores schreibt

    Einfach verantwortungslos!
    Das arme Kind hat jetzt schon eine "super"- Zukunft- eine alte Mutter, (wenn es Volljährig ist, ist sie 67!), und ein Vater als Mörder… Das wünscht sich doch jeder, gell?

    Also, Kinderwunsch hin oder her… muss es denn wirklich sein?

  30. Dolores schreibt

    Wenn ich mich in die Lage des Kindes versetzte, dann kommt mir ein Schauer über dem Rücken.
    Zuerst muss man sich um die "alte" kümmern, und plus dazu hat man den "Killer-Papi" am Bein… Schöne Aussichten!

  31. Suse schreibt

    abgesehen davon, daß das Kind dann einen Killer-papi am Hosenbein hat (ich bin eh nicht der Ansicht, daß der biologische Vater über den sozialen Vater gehoben werden sollte – ich weiß wovon ich rede, denn ich bin nicht die biologische Mutter meines Jüngsten, und dennoch bin ich DIE Mama)
    es geht hier ja um eine Grundsatzentscheidung.

    Klar gibt es bedauernswerte Kinder, die sagen wir durch ne Vergewaltigung entstanden sind – da ist die Problematik noch verzwickter…
    Und gerade in meiner eigenen Generation dürfte es noch etliche von der Sorte geben (vielleicht wissen es viele gar nicht), denn der ehe-Vergewaltigungsparagraph, der den "eheliche Pflichten-"Paragraphen ablöste, ist grad mal 10 Jahre alt (und eine volle Garantie bietet der auch nicht, aber wenigstens eine richtung)

    ist halt die Frage, ist die chance zur Fortpflanzung ein Menschenrecht,oder ist es das nicht?
    ist es das, kann man es keinem verwehren (es sei denn, man sei sozial-Darvinist und glaubt, das "Mördergen" wird an die Kinder weitergegeben).
    ist es nicht so, gibt es viele Gründe, um Menschen davon ausschließen zu können…. und im FINDEN von Gründen war man immer schon findig. Wer sich für Historie interessiert, kriegt das mit…