Niedersachsen: Gute Nachrichten für Kinderwunschpaare

Anträge zur Förderung der künstlichen Befruchtung werden wieder bearbeitet

Vor gut zwei Wochen wurde den ersten Paaren in Niedersachsen mitgeteilt, dass bei der Förderung des Landes zur künstlichen Befruchtung ein Bearbeitungsstop festgelegt wird. Etwas ungeschickt war die Kommunikation, denn auf Nachfragen wurde nur erklärt, „man dürfe die Anträge nicht bearbeiten“. Fragen nach Gründen oder dem Zeitraum der der Bearbeitungspause wurden nicht beantwortet.

Schlechte Kommunikation führt zu Ratlosigkeit beim Empfänger der Nachricht und zu Spekulationen. Die Information, dass fehlende Gelder des Bundes ursächlich seien, war Anlass zur Sorge über die Fortsetzung des Kinderwunschförderungsgesetzes. Der Aufforderung, sich direkt beim Familienministerium zu melden und seine Sorgen zu äußern, wurde offenbar zahlreich nachgekommen. Dem einen oder anderen sind in seiner Verzweiflung da wohl die salonfähigen Begriffe ausgegangen, bekam ich als Initiator dieser Mails über Umwege zu hören. Sich in Mails im Ton zu vergreifen oder persönlich zu werden, ist sicherlich weder zielführend noch ratsam und daher zu bedauern, aber: „If you can’t stand the heat, get out of the kitchen1„.

Wie auch immer nun die Rezeption der Mails war, vermag ich nicht zu sagen, aber offenbar sind sie angekommen. Und möglicherweise ist auch deutlich geworden, wie wichtig die Unterstützung von Bund und Land für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sind. Weiterhin sind die Hintergründe unklar, aber wichtig ist letztlich nur eines:

Das Land Niedersachsen bearbeitet ab Beginn der Woche die Anträge zur Kostenübernahme im Rahmen des Kinderwunschförderungsgesetzes  wieder.
Kinderwunschförderung Niedersachsen
„Calendar“ von DafneCholet

Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung nun ausschließlich entsprechend dem Eingang der Anträge beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erfolgt. Abweichungen von diesem Vorgehen sind aktuell nicht möglich, teilt das Amt mit.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, dann für die Fälle, in denen Paare sich zum Beginn einer Therapie ohne Zusage des Landes entschlossen, auch nachträglich eine Unterstützung gewährt werden könne:

Sowohl Land als auch Bund betonen, dass ihnen die Unterstützung der „assistierten Reproduktion“ ein Anliegen ist. So heißt es aus Berlin: „Wir freuen uns darüber, dass die Bundesinitiative in den beteiligten Ländern so erfolgreich läuft und sich weiterhin positiv entwickelt.“ Für 2018 habe der Bund bereits Zuschüsse veranschlagt, die dem Bedarf angepasst seien.

Update 10.8.2017: Offenbar trifft das mit der nachträglichen Erstattung NICHT zu. Zumindest gibt es gegenteilige Erfahrungen, wie in den Kommentaren bemerkt wurde (Danke, Stefan)

Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
 

Literatur

  1. Merle Miller, Plain Speaking: An Oral Biography of Harry S. Truman, 1974
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Kommentar

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4 Kommentare
  1. […] Niedersachsen: Gute Nachrichten für Kinderwunschpaare […]

  2. MissMolli schreibt

    Wie schön, dass wenigstens Sie lieber Doc anscheinend eine Nachricht bekommen haben. Man selbst als Betroffene aber trotz, wie ich versichere diplomatischem und ’sehr gewähltem‘ Ton, weder vom Landes- noch vom Bundesministerium eine AW bekommt. Aber trotzdem: Ziel erreicht!!!

  3. micha76 schreibt

    gute Nachrichten für Niedersachsen und weiterhin schlechte Nachrichten für die anderen die in Deutschland wegen der Herkunft (Bundesland) benachteiligt werden. dIeses Gesetz gehört so gemacht, daß wenn das Land nichts zahlt der Bund ausgeht daß alle Frauen Nutznießer werden und nicht Frauen aus anderen BUndesländern finanzielle Sorgen haben währen über dieses Thema die anderen Lächeln können. Wir wollen endlich auch etwas ab vom Kuchen.
    Die Regelujng sollte eher eine Selbstbeteiligung vorsehen. 4500 Euro sind noch jedem zumutbar, Wer aber mehr Ivf benötigt dem vielleicht nicht mehr.

  4. Stefan schreibt

    Zu früh gefreut: Ich habe die Aussage des verantwortlichen Ministerialrates, dass in den Fällen, wo man ohne Bewilligungsbescheid mit der Behandlung begonnen hat, aus haushaltsrechtlichen Gründen kein Zuschuss gewährt werden kann. Zitat: "Bedauerlicherweise erweckt der Artikel in der HAZ einen gegenteiligen Anschein. Seitens des Landes ist aber eine solche Möglichkeit nie in Aussicht gestellt worden."