

Keine Förderung der künstlichen Befruchtung durch das Land Niedersachsen mehr?
Kinderwunschförderungsgesetz: Bearbeitungsstop in Hildesheim
Als hätten es die Kinderwunsch-Paare nicht ohnehin schon schwer genug, nun steigen – zumindest in Niedersachsen – wieder die finanziellen Hürden für eine künstliche Befruchtung. Das Kinderwunschförderungsgesetz wird ausgesetzt.
Niedersachsen hatte im Jahre 2013 eine Vorreiterrolle inne: Als erstes Bundesland setzte es das Kinderwunschförderungsgesetz des Bundes konkret um. Seitdem werden Paare, die sich einer IVF oder ICSI unterziehen müssen, vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt. Immerhin geht es hier um Summen von bis zu 800 Euro, mit deren Hilfe die selbst zu tragenden Kosten durch das Paar meist nur noch einen dreistelligen Betrag ergaben.
Niedersachsens Kinderwunsch-Paare sind geschockt
Das scheint sich nun zu ändern. Seit gestern werden Anträge auf eine Unterstützung nicht mehr berbeitet. Wer nun hofft, es handele sich dabei um Folgen eines urlaubsbedingten personellen Engpass, den muss man vermutlich enttäuschen. Das Amt in Hildesheim hat seine Arbeit offenbar auf Weisung von oben eingestellt. „Zur Zeit dürfen wir keine Bewilligungsbescheide fertigen“, heißt es auf Anfrage.
Dauer des Bearbeitungsstops ist ungewiss
Da Paaren mit Kinderwunsch ja auch oft unter einem immensen Zeitdruck stehen, wäre ja zumindest eine Information zur Dauer des Bearbeitsstops von Interesse. Dazu kann das Amt den betroffenen Paare – offenbar durchaus zum eigenen Bedauern – keine Auskunft geben. Nicht wenige Paare werden daher nicht warten wollen und die Behandlung dennoch beginnen, wie auch ein Mitglied unseres Forums formulierte:
Hatte eine von Euch so etwas auch schon mal (in Niedersachsen)? Vielleicht ist ja das Geld aufgebraucht oder so….
Noch Fragen?
Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über die andere Foren von wunschkinder.de. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.
Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig. Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.de.
Glücklich – der wie meine Frau und ich – über das notwendige Geld verfügt, um tausende Euro für Eigenanteile und Kryo zu investieren. Reich sind wir beileibe nicht, aber es geht halt.
Was das für Normal- oder Geringverdiener bedeutet, will ich mir nicht ausmalen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass man nicht böse ist, über den selektivierenden Nebeneffekt der hohen Selbstkosten, einfacherer Menschen nicht noch beim Kinderkriegen unterstützen zu müssen.
Anders kann ich mir nicht erklären, dass die vergleichsweise armen Länder Osteuropas um vieles freigiebiger sind als DE.
Wie übrigens eine Krankenkasse- wie auch meine TK – lieber homöopathischen Hokuspokus finanzieren kann, als beim Kinderwunsch mehr Hilfe auf den Weg zu bringen, als alberne 250€, gehört ebenfalls zu den tiefgründigen Rätseln deutscher Gesundheits- und Familienpolitik.
Verrückte Welt…
Kann es sein, dass der Stopp mit dem Beschluss zur Ehe für alle zu tun hat? Damit würde sich doch der Kreis der förderfähigen Personen nach der aktuellen gesetzlichen Regelung vergrößern und damit die Kosten für das Bundesland erhöhen.
Nein,
da gemäß den Regelungen der Landesärztekammer Niedersachsen die Behandlung lesbischer Paare untersagt ist, wird dies die Kosten nicht erhöhen. Und die Leihmutterschaft + Eizellspende, die schwulen Paaren zum Kind verhelfen könnte, ist ohnehin in ganz Deutschland verboten.
Ich widersprech da mal vorsichtig mit Verweis auf diesen Link. https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/kuenstliche-befruchtung.html
(Und ja, ich habe gerade zu viel Zeit und kann mich solchen Spekulationen/ Überlegungen hingeben.)
Ein Behandlungsverbot gäbe es demnach nicht?
Mit der Ehe für alle wäre das Argument, dass das Kindeswohl allein durch eine Ehe oder eheähnliche Partnerschaft gesichert werden kann, hinfällig. Wenn es eine legale medizinische Prozedur ist und die Förderung durch das Land bisher an die Ehe gekoppelt war, dann wäre somit mit Inkrafttreten des Gesetzes auch die Behandlung gleichgeschlechtlicher, verheirateter Frauen förderfähig.
Das Verbot der Eizellspende ist natürlich weiterhin gültig.
Hlauben Sie es mir. Es ist in Niedersachsen nicht erlaubt
Ist das wirklich offiziell? Habe auf der Seite des Landes nur die üblichen Infos zur Förderung gefunden
Bin schockiert… wir haben grad die 1. ici hinter uns, leider nicht geklappt…
Nun wollen wir erneut einen Antrag schicken, meine Frage also wenn das Land Niedersachsen uns die erste bereits abgesegnet hat, kann sie dann bei der zweiten nun einfach Absagen??!
Oder gilt das ganze nur für die Anträge, die neu reinkommen?
Hat jmd eine Idee wo ich da genau nachfragen kann?
Danke
Also hier anrufen: http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/familie/ass_reproduktion_kinderwunschbehandlung/assistierte-reproduktion-111543.html
Die Nummern stehen unten auf der Seite, ist die zuständige Abteilung.
Könnte mir vorstellen, dass es nur für Neuanträge gilt, aber wissen zu ich’s nicht. Soweit ich weiß bekommt man halt nen Brief (den ich auch noch nicht hab) mit der Info. Ich habe Sie per Telefon bekommen.
Da mich persönlich diese Intransparenz ärgert, sprich man ja zumindest den Grund dafür kommunizieren könnte, hab ich beim Ministerium noch Mal schriftlich nachgehakt und das auch bei der Ministerin. Ist ja schon so gut wie Wahlkampf in NI, da kann man das doch Mal fragen. Mal sehen was kommt…leider ist das Thema zu privat, als dass ich es beruflich machen könnte.
Wie kann ich das Comic-Männlein ändern?Ich möchte ein anderes. Meins sieht aus als wäre es tot oder betrunken 🙁
Man kann über gravatar.com eigene Avatare hochladen, die dann über die Emailadresse hochgeldaen werden. So funktioniert es auch bei meinem
Super, klappt ja! Danke für den Hinweis, Doc!
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[…] Paaren in Niedersachsen mitgeteilt, dass bei der Förderung des Landes zur künstlichen Befruchtung ein Bearbeitungsstop festgelegt wird. Etwas ungeschickt war die Kommunikation, denn auf Nachfragen wurde nur erklärt, „man dürfe […]